Neue Verordnung regelt die Nutzung der neuen Einkaufsmeile
Essen und Trinken ist nur in den Restaurants und den dazugehörigen Terrassen erlaubt.
Foto: N. Hock
Málaga – nic. Seit der Eröffnung der ersten Geschäfte und Restaurants in der neuen Einkaufsmeile im Hafen von Málaga am 29. November ist der parallel zum Paseo del la Farola verlaufenden Hafenkai an den Wochenenden stets von Tausenden von Ausflüglern bevölkert. Um trotz der Menschenmassen die Ordnung zu bewahren, hat die Hafenbehörde eine eigene Verordnung erlassen, die in der vergangenen Woche in Kraft getreten ist. Laut der Verordnung, die sich „Ordenanza para la Zona Ciudadano-Portuaria del Puerto de Málaga“ nennt, ist eine Vielzahl von Aktivitäten verboten, für die es im übrigen Bereich der Stadt schon entsprechende Verordnungen gibt. Hierzu zählen das Entfachen von Feuern, das Urinieren in der Öffentlichkeit, das Sprühen von Graffitis oder die Beschädigung von Sitzbänken.
Darüber hinaus sieht die Verordnung für eine Reihe von Aktivitäten Geldstrafen vor, die im übrigen Teil der Stadt erlaubt oder zumindest geduldet werden. So ist es etwa verboten, Straßenmusik ohne die ausdrückliche Genehmigung der Hafenbehörde zu machen oder von der Hafenmole aus zu angeln. Ferner ist untersagt, außerhalb der Restaurants und der dazugehörigen Terrassen Speisen und Getränke zu verzehren oder diese zum Verkauf anzubieten. Verstöße gegen die Verordnung werden mit Geldstrafen zwischen 60 und 600 Euro bestraft.