Demonstration des Batsuna-Anhangs in Bilbao gegen das Verbot. Foto: CBN
Straßburg – dpa. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der baskischen Separatistenpartei Batasuna (Einheit) bestätigt. Wie die Regierung am Dienstag in Madrid mitteilte, wiesen die Straßburger Richter eine Klage der Partei gegen das Verbot zurück. Batasuna war im März 2003 vom Obersten Gerichtshof wegen der Nähe zur Terror-Organisation ETA für illegal erklärt worden.
Die Partei hatte als der „politische Arm“ von ETA gegolten. Sie begründete ihre Klage damit, dass das Verbot eine Verletzung mehrerer Grundrechte bedeute, wie des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Gericht in Straßburg bescheinigte der spanischen Justiz jedoch, beim Verbot der Partei mit rechtlich zulässigen Mitteln vorgegangen zu sein. Die Regierung von Ministerpräsident Zapatero und die Volkspartei (PP) begrüßten die Entscheidung.
Batasuna verfügt im spanischen Baskenland über eine beträchtliche Anhängerschaft. Die Partei konnte sich bei Wahlen auf ein Wählerpotenzial von etwa zehn Prozent stützen. Nach dem Verbot unternahmen die Separatisten bei Wahlen wiederholt den Versuch, unter neuen Partei-Namen Listen aufzustellen. Batasuna hatte die Aufforderung, zum Terror der ETA auf Distanz zu gehen, stets abgelehnt.
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