Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Zeugen beobachteten am 18. Januar 2022, dass er drei der jungen Tiere mit dem Besen regelrecht vom Balkon des ersten Stockes fegte und eine andere mit Tritten aus der Tür beförderte. Eine weitere Katze stellte er in einer Transportbox vor die Tür und als diese nicht herauskommen wollte, setzte es für sie ebenfalls Tritte. Wie sich herausstellte, gehörten die Tiere einer wenige Tage zuvor verstorbenen Mieterin des norwegischen Wohnungseigentümers. Dieser hatte es eilig, nicht nur alte Möbel illegal vor der Tür zu entsorgen, sondern auch die Haustiere einer „Zwangsräumung“ zu unterziehen.
Dabei hätte ein Anruf bei der örtlichen Tierstation der Stadt genügt, die sich der Tiere umgehend angenommen hätte, ohne irgendwelche finanziellen Lasten für den Hauseigentümer, der ja nicht der Tierhalter war. Die Nachbarn waren „geschockt“, denn die Katzen, gewohnt an ihr Zuhause, kehrten mehrmals zurück und wurden dann immer brutaler von dem Mann vertrieben. Schließlich riefen Anwohner die Polizei, der sie die Vorgänge schilderten und mit einem Video belegten.
Darauf war auch zu sehen, dass der Mann Vorbeigehenden, die sein Verhalten kritisierten, grinsend entgegenrief, „die Fallen sowieso auf die Pfoten, das macht schon nichts“. Die Polizei stellte nicht nur den Mann zur Rede, der ganz plötzlich kein Spanisch mehr sprach, sondern begann, zusammen mit den Nachbarn, die Tiere einzusammeln. Fünf der Katzen, die man unter Autos und auf Nachbargrundstücken nach Tagen fangen konnte, warten derzeit auf ihre Sterilisation, sie wurden entwurmt, gechipt, geimpft und können dann adoptiert werden (Albergue municipal de animales Torrevieja, städtisches Tierasyl: Telefon 670 027 853). Die zwei Katzen aber, die der Mann zuerst vom Balkon „fegte“ wurden bis heute nicht gefunden. Bei mehreren wurden zudem Verletzungen am Kopf festgestellt.
Sieben Einzelstrafen, sozusagen für jede Katze eine, kommen nun auf den Mann zu, alle orientieren sich am neuen Tierschutzgesetz und haben „nur“ den Charakter eines Bußgeldes nach örtlichem Sanktionskatalog. Eine Klageerhebung nach nationalem Recht bleibt offen und käme vor allem dann zum Tragen, wenn der Mann das Bußgeld nicht bezahlt oder beeinspruchen sollte. Auch könnten Zeugen oder eine Tierschutzorganisation oder auch die Grünen als Kläger im öffentlichen Interesse in Erscheinung treten. Vielleicht übernimmt die Bestrafung aber das Karma, denn, wie Eingeweihte wissen, beherrschen Katzen nicht nur das Internet, sondern, insgeheim, die ganze Welt.
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