Zunächst werden die Enteignungsverfahren für einen Monat öffentlich ausgelegt, damit Bürger ihre Einwände vorbringen können. Anschließend könnten die Verfahren in 20 Tagen abgewickelt werden, so Campillo. Doch einer stellt sich quer: David López, der Eigentümer des Grundstücks am Strand Percheles und Betreiber des Stellplatzes für Camper.
Um was geht es bei dem Konflikt, der so manches Mal zu eskalieren drohte? López hat Abwassertanks auf dem Platz installiert, eine Strandbar eröffnet, das Gelände eingezäunt und damit den Anwohnern den Weg zum Strand versperrt. Laut Rathaus verfügt der Besitzer über keinerlei Genehmigungen.
Der Flächennutzungsplan von Mazarrón (PGOU) weise das Gebiet von Percheles aufgrund seines großen ökologischen, archäologischen und landschaftlichen Werts als Schutzgebiet aus. Zudem befinde sich der illegale Campingplatz auf einem Küstenstreifen, der als allgemeiner Freiraum klassifiziert sei und den Bewohnern zur Erholung zur Verfügung stehe.
López behauptet dagegen, eine Genehmigung der Küstenbehörde und der Generaldirektion für Umwelt zu besitzen. Seiner Ansicht nach ist der PGOU nicht in dem offiziellen Amtsblatt der Region Murcia Borm veröffentlicht worden und dadurch gar nicht in Kraft. Deshalb sei die Enteignung nichtig. Zudem drohte er, Campillo anzuzeigen. Der Baustadtrat zeigte sich jedoch unbeeindruckt.
An die spanischen Mittelmeerküste zieht es viele Wildcamper. Auch in Cartagena gibt es Beschwerden über Wohnmobile an den Stränden.