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Cannabis-Clubs starten – doch bis zum ersten legalen Gras dauert es noch Monate

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Seit 1. Juli dürfen Cannabis-Clubs eine Lizenz beantragen. Bis zum ersten legalen Gras der Anbauvereinigungen dauert es aber noch Monate. Ist es erst 2025 so weit?

Seit April ist Cannabis-Konsum unter bestimmten Umständen erlaubt. Nun tritt auch ein zweiter Aspekt des Cannabis-Gesetzes in Kraft. Seit 1. Juli dürfen Anbauvereinigungen, sogenannte Social Clubs, eine Lizenz beantragen. Die Vereine dürfen höchstens 500 Mitglieder haben und maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an diese abgeben. Dabei handelt es sich immer um selbst angebautes Cannabis. Allerdings stehen Bürokratie und Zeitaufwand dem zeitnahen Konsum von Gras aus Cannabis-Clubs im Wege.

Cannabis-Club-Anträge ab Juli: Bearbeitungsfrist könnte Start verzögern

Der Antrag für eine Anbauvereinigung erfolgt bei Behörden in den Bundesländern. Dabei handelt es sich um Gesundheitsämter oder Landwirtschaftsministerien. Clubs klagen bereits über zu hohe Auflagen, die sich auch durch eine Änderung des Cannabis-Gesetzes nicht geändert hätten. Vielmehr sind die Vorgaben gestiegen. So gibt es ein Verbot, Ressourcen gebündelt auszutragen. Heißt: Eine Person darf nicht für mehrere Bereiche im Cannabis-Club zuständig sein. Das macht einen Antrag schwieriger.

Der entscheidende Faktor ist allerdings die Zeit. Die Behörden haben eine gesetzlich festgelegte Frist von drei Monaten, um die Anträge zu bearbeiten. Die Clubs dürfen aber mit dem Anbau erst beginnen, wenn sie die Lizenz haben. Wie eine Anfrage unter den Bundesländern ergibt, gehen die meisten Stellen davon aus, diese Frist einhalten zu können: Spätestens zum 1. Oktober soll der Antrag also genehmigt werden. Unter gewissen Umständen drohen allerdings Verzögerungen. „Die Anträge müssen vollständig vorliegen, erst dann greift die Regelung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist“, heißt es etwa aus Schleswig-Holstein auf Anfrage.

„In diesem Jahr noch kein legales CSC-Gras“? Cannabis-Clubs droht Hängepartie

Die Clubs sind also gefordert, vollständige und fehlerfreie Anträge vorzulegen. Dann liegt die Entscheidung bei den Behörden. Steffen Geyer, Vorsitzender des Dachverbands deutscher Cannabis Social Clubs (CSC), befürchtete, dass sich einzelne Länder hier Zeit lassen. „Das hängt sehr davon ab, wie die lokalen Behörden arbeiten“, sagte er zu IPPEN.MEDIA.

So sei man etwa mit den Behörden in Berlin in einem guten Austausch. Der Cannabis-kritische Freistaat Bayern werde die Dreimonatsfrist aber wohl voll aussitzen, meinte Geyer. „Deshalb gehe ich davon aus, dass wir in Bayern in diesem Jahr noch kein legales CSC-Gras erleben werden.“ Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sprach Ende Juni von einem „restriktiven Vollzug“ und kündigte an, man werde sich die Erlaubnisverfahren vor allem mit Blick auf den „umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz in den Anbauvereinigungen genau anschauen“.

Cannabis-Club-Gründer: „Erst Anfang nächsten Jahres wird es wirklich losgehen“

Hinzu kommt auch: Eine Hanfpflanze braucht Zeit, ehe sie geerntet werden kann. „Das Gras braucht zwei bis drei Monate, um zu wachsen“, schilderte Geyer. Bedeutet im Umkehrschluss auch: Läuft bei einem Club zügig alles glatt mit der Genehmigung, kann frühestens Ende 2024 legales Cannabis an Mitglieder weitergegeben werden.

Dieses Idealszenario für die Anbauvereinigungen scheint in der Fläche aber nicht erreichbar. „Kein Club wird im Juli eine Pflanze setzen. Zumindest nicht im Einflussbereich Hamburgs“, sagte Andreas Gerhold, Gründer des Cannabis-Social-Clubs Hamburg, unserer Redaktion. „Tatsächlich wird es erst Anfang nächsten Jahres wirklich losgehen.“ (as)

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