Spanien schafft Einreiseformular ab: QR-Code aus SpTH-Anmeldung entfällt für fast alle Reisenden

Spanien hat seine Einreise-Regeln bereits vor Ostern gelockert. Der QR-Code aus dem SpTH-Formular ist seitdem nicht mehr nötig - allerdings unter einer Voraussetzung.
Update, 6. Juni: Nach dem SpTH-Einreiseformular hat Spanien jetzt auch die 3G-Auflagen für Einreisende abgeschafft. Pünktlich vor den Sommerferien 2022 folgt Spanien damit vielen EU-Ländern, die die Einreise-Auflagen zuletzt massiv gelockert oder sogar ganz abgeschafft hatten.
Erstmeldung, 7. April: Madrid - Spanien lockert nicht nur seine Corona-Auflagen und schafft die Maskenpflicht in Innenräumen ab, auch das Reisen wurde pünktlich vor den Osterferien erleichtert: Einreisende aus dem Ausland brauchen jetzt bis auf eine Ausnahme nicht mehr das SpTH-Formular auszufüllen und den daraus generierten QR-Code nach der Ankunft am Flughafen in Spanien vorzuzeigen.
Reise nach Spanien ohne SpTH-Formular: Unter diesen Voraussetzungen fällt der QR-Code weg
Bislang mussten alle Einreisenden aus dem Ausland, unabhängig von dem Land, aus dem sie einreisten, das SpTH-Formular ausfüllen und den QR-Code am Flughafen vorzeigen. Zusätzlich galt, dass Einreisende aus Corona-Risikogebieten einen Nachweis über Impfung oder Genesung oder einen negativen PCR- oder Antigen-Test brauchten. Nun verfährt Spanien allerdings ähnlich wie Deutschland und hat alle Länder von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Demnach brauchen nun alle Einreisenden zwar den Nachweis über Impfung, Genesung oder den negativen Corona-Test - aber nicht mehr zwangsläufig das SpTH-Formular, mit dem viele Einreisende immer wieder Schwierigkeiten hatten. Die neuen Regeln, die ab sofort für die Einreise gelten, sind nun folgendermaßen:
- Alle Einreisenden ab zwölf Jahren benötigen unabhängig von dem Land, aus dem sie einreisen, den Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung oder ein negatives Corona-Testergebnis.
- Wer ein digitales EU-Zertifikat oder ein äquivalentes, in der EU anerkanntes digitales Zertifikat über Impfung, Genesung oder Test hat, braucht das SpTH-Einreiseformular nicht mehr auszufüllen.
- Wer einen anderen Nachweis über Impfung, Genesung oder Test hat (zum Beispiel den deutschen gelben Impfpass auf Papier), muss weiterhin das SpTH-Formular ausfüllen und die Daten über Impfung, Genesung oder Test manuell dort eingeben.
- Wer in Spanien nur zwischenlandet und dann in ein anderes Land weiterreist, braucht weder das SpTH-Formular noch den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test.
Achtung: In der gesamten EU ist die vollständige Impfung mit zwei Impfdosen seit Februar nur noch neun Monate gültig. Danach ist die dritte Impfdosis, also die Booster-Impfung fällig, um die vollständige Impfung nachweisen zu können. Das gilt somit auch für die Einreise nach Spanien. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren hat die zweifache Impfung kein „Ablaufdatum“. Die Corona-Regeln für beliebte europäische Urlaubsländer* hat echo24.de* zusammengefasst.
Spanien: Online prüfen, ob SpTH-Formular für die Einreise weiter nötig ist
Wer sich unsicher ist, ob sein digitales Impf-, Genesenen- oder Testzertifikat in Spanien anerkannt wird, kann auf der Internetseite des spanischen Gesundheitsministeriums überprüfen, ob sein Zertifikat für die Einreise nach Spanien gültig ist. Auf der Seite ist der Tag der Einreise anzugeben und das Land, aus dem die Einreise erfolgt. Anschließend können Touristen ihr digitales Zertifikat hochladen und es wird angezeigt, ob der Nachweis anerkannt wird. Ist dies nicht der Fall, muss das SpTH-Formular für die Einreise in Spanien nach wie vor ausgefüllt werden.
Nicht nur die Mitgliedsstaaten stellen in der EU anerkannte digitale Zertifikate über Impfung, Genesung und Test aus. Auch die entsprechenden Nachweise aus 35 anderen Ländern sind für die Einreise nach Spanien und in andere EU-Länder gültig. Dazu zählt unter anderem die Schweiz. Eine Liste aller Länder findet sich auf der Internetseite der Europäischen Union. Steht das Herkunftsland nicht auf dieser Liste, muss das SpTH-Formular in der Regel weiterhin ausgefüllt werden. *costanachrichten.com und echo24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.