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Spanien: Streiks bei Ryanair und Easyjet - Das steht Betroffenen zu

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Von: Judith Finsterbusch

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Mehrere Passagiere begeben sich zu einem Check-in-Schalter von Ryanair.
Wer mit Ryanair oder Easyjet einen Flug von oder nach Spanien gebucht hat, braucht im Juli Geduld - und Glück. © Clara Margais/dpa

Ryanair und Easyjet haben zeitgleich Streiks in Spanien angekündigt. Auf mehreren Flughäfen ist mit Ausfällen und Verspätungen zu rechnen. Doch nicht immer steht Betroffenen eine Entschädigung zu.

Update, 29. Juli: Mit den bisherigen Streiks im Juni und Juli hat das Ryanair-Personal kaum etwas erreicht. Deshalb wollen die Gewerkschaften nun ab August fünf Monate lang Streiks organisieren.

Madrid - Es sah alles so gut aus für die Hoteliers, die Gastronomen und all die anderen, die vom Tourismus leben: 2022 soll der Rekordsommer nach Corona werden, die Reiselust ist nach zwei Jahren Pandemie größer denn je. Doch jetzt können etliche Urlauber nicht nach Spanien kommen, weil ihr Flugzeug schlicht und ergreifend am Boden bleibt. Sowohl Ryanair als auch Easyjet haben in Spanien Streiks angekündigt. Am vergangenen Wochenende machte sich der Ryanair-Streik bereits bemerkbar, ab dem kommenden Wochenende streikt dann zusätzlich auch noch Personal von Easyjet. Am ersten Juli-Wochenende werden sich beide Streiks überschneiden, Ausfälle und Verspätungen bei Flügen sind sicher. Doch Betroffene haben auch bei angekündigten Streiks gewisse Rechte.

Ryanair-Streik in Spanien wieder ab 30. Juni - Bei Flugausfall steht Ersatzflug zu

Ryanair wird den Streik in Spanien ab Donnerstag, 30. Juni, bis einschließlich Samstag, 2. Juli, auf den zehn spanischen Flughäfen Madrid, Málaga, Sevilla, Alicante, Valencia, Barcelona, Girona, Santiago de Compostela, Ibiza und Palma de Mallorca fortsetzen. Das Personal von Easyjet hat Streiks an neun Tagen im Juli angekündigt, nämlich immer an den Wochenenden, wenn es besonders weh tut: 1. bis 3., 15. bis 17. und 29. bis 31. Juli 2022. Grundsätzlich haben Betroffene von Flügen, die wegen der Streiks bei Ryanair und Easyjet Spanien ausfallen, jetzt zwei Möglichkeiten: Sie können das Geld für ihren gestrichenen Flug binnen sieben Tagen nach dem vorgesehenen Abflug zurückfordern, oder einen Ersatzflug in Anspruch nehmen, erklärt das spanische Verbraucherschutz-Portal Facua.

Wird der Flug wegen des Streiks bei Ryanair oder Easyjet in Spanien gestrichen, können Betroffene entweder einen Ersatzflug zum schnellstmöglichen oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Wer sich für die schnelle Variante entscheidet, muss während der Wartezeit auf den neuen Flug von der Fluggesellschaft versorgt werden. Das beinhaltet ausreichend Verpflegung und Telefonate oder Zugang zum E-Mail-Account. Sollte der Ersatzflug nicht am selben Tag stattfinden, haben die Passagiere außerdem das Recht auf eine Unterkunft, die von der Fluggesellschaft bezahlt werden muss - inklusive Transport vom Flughafen zum Hotel. Übrigens muss der Ersatzflug nicht von der ursprünglichen Airline geflogen werden.

Streik bei Ryanair und Easyjet Spanien: Wann gibt es eine Entschädigung bei Flugausfall?

Auch auf eine Entschädigung haben Fluggäste ein Recht, wenn ihr Flug wegen des Streiks bei Ryanair und Easyjet in Spanien gestrichen wird. „Den Betroffenen steht grundsätzlich eine Entschädigung von mindestens 250 Euro zusätzlich zur Rückerstattung des bezahlten Flugtickets und den Ausgaben, die den Passagieren wegen des Flugausfalls entstanden ist, zu“, erklärt Facua in einer Mitteilung. Folgende Entschädigungen sind nach europäischer Verordnung 261/2004 bei Flugausfall vorgesehen:

Flugstrecke bis 1.500 Kilometer250 Euro
Flugstrecke in der EU ab 1.500 Kilometer400 Euro
Andere Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.000 Kilometer400 Euro
Andere Strecken ab 3.000 Kilometer600 Euro

Spanien: Streik als Grund für Entschädigung - Bei Flugausfall müssen Airlines meist zahlen

Wichtig zu wissen ist, dass sich Fluggesellschaften im Falle eines Streiks nicht hinter „höherer Gewalt“ oder „außergewöhnlichen Umständen“ verschanzen können. „Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im April 2018 geurteilt, dass ein Streik von Mitarbeitern nicht zu den außergewöhnlichen Umständen zählt. Deshalb kann die Fluggesellschaft diese nicht anführen und eine Entschädigung verweigern“, so die Verbraucherschutz-Experten von Facua in Spanien. Allerdings ist die Entschädigung für einen Flugausfall an bestimmte Bedingungen geknüpft. Unter folgenden Voraussetzungen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen:

Nur die Hälfte der eigentlich festgesetzten Entschädigungssumme steht den Fluggästen zu, wenn die zuständige Airline einen Ersatzflug anbietet, der mit einer zeitlichen Differenz von maximal zwei Stunden bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer landet, bei EU-Strecken bis 1.500 Kilometer und anderen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern dürfen es nicht mehr als drei Stunden sein, und bei allen anderen Flügen maximal vier Stunden.

Übrigens weist Facua in Spanien auch darauf hin, dass dieselben Voraussetzungen für Entschädigungen auch bei Verspätungen von mehr als drei Stunden gelten. In jedem Fall gilt angesichts des Streik-Wochenendes bei Ryanair und Easyjet: Betroffene sollten Geduld und Zeit mit zum Flughafen bringen. Und im Fall eines Flugausfalls oder ordentlichen Verspätungen sämtliche Rechnungen aufheben, um diese gegebenenfalls im Nachhinein einreichen zu können.

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