Weitere Verschärfungen der spanischen Straßenverkehrsordnung betreffen das Fahren ohne Sicherheitsgurt oder beim Zweirad ohne Helm sowie der Transport von Kindern ohne die vorgeschriebenen Sicherheitssitze. Diese Unterlassungen kosten nun vier statt bisher drei Punkte, neben den Geldbußen. Das gilt nicht nur für die Nichtanwendung, sondern auch für die falsche Anwendung dieser Sicherheitsvorgaben, zum Beispiel ein nicht passender Kindersitz, denn das Risiko für die Verkehrssicherheit sei so oder so das gleiche, erklärte Spaniens Innenminister Fernando Grande-Marlaska höchstpersönlich.
Die Benutzung von "Geräten" zum Aufspüren von Radaren zur Geschwindigkeitsmessung wird als "schwerer Verstoß" jetzt mit drei Punkten Abzug und 500 Euro Strafe geahndet.
Änderungen gibt es bei den Tempolimits im Stadtgebiet, wo ab sofort einheitlich 30 Kilometer pro Stunde für alle Einbahnstraßen und alle Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung gelten, bei zwei oder mehr Spuren sind maximal 50 Km/h erlaubt. Straßen ohne Bordstein, die also auf gleichem Niveau wie die Fußgängerwege verlaufen, bekommen ein Limit von 20 Kilometern pro Stunde verpasst. Diese Maßnahme geht einher mit einem anderen Programm, das ebenfalls von der EU gepusht wird: Die Schaffung von mehr Fußgängerzonen oder sogenannten Begegnungszonen, die die Innenstädte wieder attraktiver - auch und vor allem für kleine Gewerbetreibende - machen sollen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen beträgt 90, auf Schnellstraßen (autovía) 100, auf Autobahnen (autopista) 120 Kilometer pro Stunde.
Konkretisiert werden auch die Normen für E-Roller (patinetes). E-Bikes und alles, was auf mindestens einem Rad über 6 Stundenkilometer schnell werden kann, sind dann reguläre Verkehrsteilnehmer. Zwar gelten hier weiter auch die Verordnungen auf lokaler Ebene hinsichtlich Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht, das höhere staatliche Recht verbietet aber nun landesweit die Nutzung von E-Rollern auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen. Auch wurde klargestellt, dass Landstraßen, Tunnel und Überführungsbrücken sowie Autobahnen und -straßen tabu für die e-Scooter sind.
In einer Nachfolgeverordnung soll auch die Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für E-Scooter national vereinheitlicht werden, wozu auch eine noch zu spezifizierende Fahrberechtigung gehören wird. Laut Verkehrsminister könne die Versicherung über eine Erweiterung der Hausrats- bzw. Haftpflichtversicherung ablaufen und die Fahrberechtigung über einen QR-Code auf dem Handy abgewickelt werden.
Verboten wird in Zukunft auch die Möglichkeit für Motorräder und PkW der kurzfristigen Übersteigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einem Überholvorgang (in Spanien von bis zu 20 Stundenkilometer). Im Einklang mit neuen EU-Richtlinien, ist das nicht mehr zulässig, denn daraus würde sich "ein erhöhtes Risiko für frontale Zusammenstöße" ergeben, so das Innenministerium. Selbst wenn sie einen etwas trödeligen Vordermann haben, lassen Sie sich nicht nerven und genießen die Landschaft. Die schönsten Auto-Routen im Süden Alicantes finden Sie hier.
Riskant wird auch das Schummeln in der Fahrprüfung in Spanien. Wer in der theoretischen Prüfung beim Spicken am Handy ertappt wird, zahlt 500 Euro und wird ein halbes Jahr für die Prüfung gesperrt. Erhöht wird das zulässige Gesamtgewicht für Lieferwagen und Klein-Lkws, die in Spanien mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden können, von bisher 3.500 auf 4.250 Kilogramm und das Mindestalter für einen Lkw-Führerschein wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt, wenn der Proband die 280 Ausbildungsstunden vorweisen kann. Für den Personentransport gilt nach wie vor das Mindestalter von 21 Jahren.
Ein „Influencer“ erklärt den jungen Leuten die neuen E-Scooter-Regeln, die ab 2021 in Spanien gelten (spanisch):
Die neuen Regeln treten in Spanien ab 2. Januar 2021 in Kraft, eine Schonfrist gab es bei den neuen Tempolimits im innerstädtischen Bereich, die erst sechs Monate nach der Veröffentlichung im Spanischen Amtsblatt (BOE) schlagend werden sollen und daher am 11. Mai 2021 in Kraft getreten sind, „damit sich die Autofahrer daran gewöhnen und die Gemeinden die Verkehrszeichen anpassen können“, heißt es. Dennoch waren viele Autofahrer in Spanien am Dienstag sehr überrascht, als ihre gewohnten Rennstrecken „plötzlich“ zu gefühlten Schleichwegen erklärt wurden. Ein Polizeisprecher in Málaga hatte für Ausreden jeder Art wenig Verständnis, „seit vier Monaten finden sich die Infos dazu auf allen möglichen Webseiten, die Menschen sind doch sonst auch immer im Internet“, daher werde es für Temposünder jedenfalls bei ihm keine Schonfrist geben.