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Deutsche Rente in Spanien: Experte gibt Tipps zur Lebensbescheinigung

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Ein älteres Ehepaar läuft am Strand am Meerufer entlang.
Endlich die Rente in Spanien genießen – allerdings müssen dafür viele deutsche Rentner jährlich eine Lebensbescheinigung abgeben. © Pixabay

Für die deutsche Rente müssen Rentenempfänger in Spanien jährlich eine Lebensbescheinigung abgeben. Hilfe und Tipps für den Umgang mit der Lebensbescheinigung gibt es vom Experten Dr. Rainer Fuchs.

Von Dr. Rainer Fuchs - Immer wieder kommen Zweifel und Fragen auf bezüglich der Lebensbescheinigung, die Rentner in Spanien von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt bekommen. Zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2022 erhalten alle Rentenempfänger von der Deutschen Rentenversicherung ihren Bescheid über die Anpassung ihrer gesetzlichen Rente. In diesem Jahr gibt es besonders erfreuliche Nachrichten: 5,35 Prozent Erhöhung für die alten Bundesländer und 6,12 Prozent für die neuen Bundesländer. Viele deutsche Rentenempfänger, die in Spanien wohnen, bekommen mit dieser Mitteilung eine Bescheinigung zugeschickt, mit der sie bestätigen sollen, dass sie noch leben: die sogenannte Lebensbescheinigung. Diese Lebensbescheinigung ist erforderlich, weil der Rentenversicherungsträger nur so feststellen kann, ob der Rentner, beziehungsweise Rentenempfänger noch lebt.

Rente in Spanien: Lebensbescheinigung nicht in Deutschland, aber in Spanien erforderlich

Für in Deutschland wohnende Rentner ist die Lebensbescheinigung für den weiteren Erhalt der Rente nicht erforderlich, da es dort einen elektronischen Sterbedatenabgleich mit den Standesämtern gibt. Mit vielen anderen Ländern ist ein solcher Abgleich bereits vereinbart oder noch im Aufbau. Letzteres gilt für Spanien; deshalb wird die Lebensbescheinigung nicht regelmäßig und nicht von allen in Spanien lebenden Rentenbeziehern gefordert. Vor allem Rentner, die über ein spanisches DNI verfügen, gehören dazu; eine NIE genügt hier aber (noch) nicht. Residenten, die sich für Spanien als ihre neue Wahlheimat entschieden haben, müssen mit rechtlichen Vor- und Nachteilen rechnen.

Gegenwärtig erprobt die Deutsche Rentenversicherung, ob künftig eine digitale Lebensbescheinigung ermöglicht werden kann. Rentner in Spanien, die also dieses Jahr die Rentenanpassungsbescheinigung ohne das Formblatt „Lebensbescheinigung“ erhalten haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Bei Erhalt der Lebensbescheinigung in Spanien: Was ist zu tun?

Wenn Sie als Rentner in Spanien das Formblatt „Lebensbescheinigung“ zum Renten-Bescheid erhalten haben - was ist zu tun?

Die amtliche Bestätigung für die Lebensbescheinigung kann in Spanien durch jede siegelführende spanische Stelle erfolgen, wie zum Beispiel Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, Polizei, Geldinstitute, deutsche oder spanische Pfarrämter oder Notariate. Selbstverständlich sind auch die Deutsche Botschaft, das Generalkonsulat in Barcelona und alle deutschen Berufs- und Honorarkonsulate dafür da. Kosten werden dort nicht erhoben. Sie müssen persönlich erscheinen; mitzubringen ist ein gültiges deutsches Ausweisdokument.

Während der strengen Corona-Zeit der Jahre 2020 und 2021 wurde auf die amtliche Bestätigung der Lebensbescheinigung verzichtet; jetzt ist sie aber wieder erforderlich! Die bestätigte Lebensbescheinigung senden Sie an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig, zurück.

Rentner in Spanien: Lebensbescheinigung bis spätestens 14. Oktober zurückschicken

Wenn Sie als Rentenempfänger in Spanien die angeforderte Lebensbescheinigung nicht bis spätestens 14. Oktober 2022 zurückgeschickt haben, werden Ihre Rentenzahlungen umgehend angehalten! Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Bestätigung nicht selbst einholen können, so muss auf dem Formblatt im Teil B angegeben werden, wer an Ihrer Stelle bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat.

Auch private Versicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verlangen Lebensbescheinigungen. Hier gilt meist Ähnliches, wie bei den gesetzlichen Rentenversicherungen. Vielleicht genügt in vielen Fällen auch eine Kopie der Bestätigung für die Rentenversicherung. Sofern allerdings Bestätigungen durch Botschaften und Konsulate verlangt werden, erheben diese eine Gebühr von 34 Euro. Schimpfen Sie nicht über diese weitere Bürokratie, sondern freuen Sie sich des Lebens! - Übrigens, ab 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Deutschland in Kraft getreten, welches auch deutsche Residenten in Spanien betrifft.

Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuchs ist viele Jahre an der Deutschen Botschaft in Madrid tätig gewesen. Er kennt die Probleme deutscher Residenten aus eigener Anschauung und hat ein Standardwerk für Deutsche in Spanien verfasst: „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“. Das Buch ist unter anderem im costanachrichten-Shop für 24,90 Euro erhältlich.

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