Wenn Sie als Rentenempfänger in Spanien die angeforderte Lebensbescheinigung nicht bis spätestens 14. Oktober 2022 zurückgeschickt haben, werden Ihre Rentenzahlungen umgehend angehalten! Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Bestätigung nicht selbst einholen können, so muss auf dem Formblatt im Teil B angegeben werden, wer an Ihrer Stelle bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat.
Auch private Versicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verlangen Lebensbescheinigungen. Hier gilt meist Ähnliches, wie bei den gesetzlichen Rentenversicherungen. Vielleicht genügt in vielen Fällen auch eine Kopie der Bestätigung für die Rentenversicherung. Sofern allerdings Bestätigungen durch Botschaften und Konsulate verlangt werden, erheben diese eine Gebühr von 34 Euro. Schimpfen Sie nicht über diese weitere Bürokratie, sondern freuen Sie sich des Lebens! - Übrigens, ab 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Deutschland in Kraft getreten, welches auch deutsche Residenten in Spanien betrifft.