Digitaler Euro und ID kommen, außerdem Wallet-Pflicht - aktueller Stand

Spanien und die EU arbeiten am digitalen Euro, einer digitalen ID sowie der verpflichtenden Nutzung einer Wallet. Hintergründe und weitere Infos.
Brüssel - Ein digitaler Euro soll künftig das Bargeld in der EU und damit auch in Spanien ergänzen. Dafür machen sich besonders Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und die Niederlande stark. Im Jahr 2023 plant die EU-Kommission eine Verordnung zu erlassen, bei dem es um die Einführung des digitalen Euros geht. Was ist der digitale Euro? Welchen Nutzen soll er bringen? Was sagen kritische Stimmen? Wird er mit anderen digitalen Diensten wie einer digitalen ID verknüpft sein?
Spanien und die EU: Was ist der digitale Euro?
Beim digitalen Euro handelt es sich um ein elektronisches Zahlungsmittel, das von der Europäischen Zentralbank, EZB, herausgegeben wird und allen Menschen im Euroraum zugänglich gemacht werden soll, damit natürlich auch in Spanien. Mit diesem Vorhaben ist die Europäische Zentralbank nicht allein. Weltweit arbeiten Zentralbanken an ihren digitalen Währungen, die im Fachjargon Central Bank Digital Currency, kurz CBDC, also digitales Zentralbankgeld genannt werden. Wie weit fortgeschritten sie dabei sind, kann man unter https://cbdctracker.org in Erfahrung bringen.
Seit Oktober 2021 arbeitet die EZB an dem digitalen Euro und testet zusammen mit den nationalen Zentralbanken des Euroraums, wie er sich im Alltag, beziehungsweise in der Praxis behaupten könnte. In einer Pressemitteilung vom 16. September 2022 teilte die EZB auf ihrer Webseite mit, dass sie für diesen Zweck, beziehungsweise für die technologische Machbarkeit, mit fünf „externen Unternehmen“ zusammenarbeitet:
- 1) Die spanische Caixa-Bank
- 2) Wordline, eine französische Bezahlplattform
- 3) EPI (European Payments Initiative), ein Zusammenschluss von 31 Banken
- 4) Die italienische Bank Nexi
- 5) Der Tech-Gigant Amazon
Spanien und die EU: Digitaler Euro unterteilt in Retail-CBDC und Wholesale-CBDC
CBDC, also Zentralbankgeld wie der digitale Euro, lassen sich in Retail- und Wholesale-CBDC unterteilen. Letztere sind allein auf Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken beschränkt und dienen dem Interbankenmarkt. Die Zentralbank von Spanien, die Banco de España (BDE), kündigte am 5. Dezember über ihre Webseite an, sie wolle erste Experimente mit einer eigenen Zentralbank-Digitalwährung der Kategorie Wholesale durchführen. Für ihr Vorhaben holte sie Kooperationsangebote von lokalen Finanz- und Technologieunternehmen ein. Der Bewerbungszeitraum lief bis zum 31. Januar 2023.
Retail-CBDC dagegen sind der breiten Öffentlichkeit zugänglich. So kann der digitale Euro Peer-to-Peer handelbar sein, also zwischen Parteien direkt übertragbar und ist damit dem Bargeld sehr ähnlich. Oder er kann über Konten bei der Zentralbank zugänglich gemacht werden (Konten-basierte CBDC), das heißt ähnlich einer Bankeinlage.
Spanien und die EU: Warum ein digitaler Euro?
Es stellt sich die Frage, warum ein digitaler Euro in der gesamten EU eingeführt werden soll, wenn Bürger schon längst die Möglichkeit haben, bargeldlos zu bezahlen – sei es per Kreditkarte, Smartphone, Smartwatch, PayPal oder in Spanien auch per Bezahl-App Bizum. Der digitale Euro, so heißt es auf der Webseite der EZB, kann im gesamten Euroraum genutzt werden und soll „so sicher und benutzerfreundlich wie Bargeld heute“ sein. Sicher, weil der Bürger einen Anspruch gegen die Zentralbank hätte und die – im Gegensatz zu Geschäftsbanken – niemals pleitegehen kann. Aber: Über die gesetzliche Einlagensicherung sollten eigentlich bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt sein. Das heißt, nur für alle, die mehr als 100.000 Euro besitzen, wäre also die Zentralbank der sicherere Part.
Und damit das Bankensystem nicht destabilisiert wird, schlägt Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, in einem Interview mit der Financial Times eine Obergrenze für die digitalen Zentralbank-Euros vor: „Sie können also maximal, sagen wir, 3.000 Euro halten, nicht mehr. Alles darüber hinausgehende Geld müsste auf ein Bankkonto überwiesen werden“, sagt Fabio Panetta.
Eine andere Möglichkeit bestehe darin, dass man so viel CBDC-Geld halten kann, wie man will, aber ab einer bestimmten Schwelle wird man finanziell benachteiligt. „Bis zu einem Betrag von 3.000 Euro würden Beträge, die in digitalen Euro gehalten werden, nie schlechter behandelt als Bargeld, sie würden nie zu Zinssätzen unter Null verzinst werden“, erklärt Panetta. Guthaben von über 3.000 Euro könnten demzufolge durch Strafzinsen unattraktiv gemacht werden. Als Gründe für die Einführung nennt die EZB auch:
- 1) Die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft soll vorangetrieben und die strategische Unabhängigkeit der EU gefördert werden.
- 2) Bargeld könnte als Zahlungsmittel massiv an Bedeutung verlieren.
- 3) Es ist ein neuer Kanal für die Übertragung geldpolitischer Impulse.
- 4) Die internationale Rolle des Euro wird gestärkt und
- 5) Geld- und Zahlungssysteme werden kostengünstiger und ihr ökologische Fußabdruck wird verringert.
Spanien und die EU: Digitaler Euro und Industrie 4.0
Mit der Digitalisierung fällt auch immer wieder der Begriff „Industrie 4.0“, besonders in Spanien. Dabei handelt es sich um nichts weiter als die komplette Digitalisierung der Industrie. Ziel ist, die reale Welt mit der virtuellen zu vernetzen. Darüber hinaus werden intelligente Geräte und Maschinen selbstständig miteinander kommunizieren können, was als „Machine to Machine Kommunikation“ (kurz: M2M) bezeichnet wird. Beliebte Beispiele sind das Auto, das nach dem Tankvorgang direkt automatisch bezahlt oder der Kühlschrank, der nach einer Bestandsprüfung Waren nachbestellen kann. Zudem könnten Daueraufträge, Zins- und Leasing-Zahlungen automatisch abgewickelt werden. Und: „Der digitale Euro könnte auch für Zahlungen zwischen Staat und Einzelpersonen genutzt werden, zum Beispiel für die Auszahlung von Sozialleistungen oder die Entrichtung von Steuern“ heißt es seitens der EZB.
Der digitale Euro kann und soll innerhalb dieses digitalen Ökosystems, der Industrie 4.0, als Zahlungsmittel dienen. Das bestärkte auch Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard Balz in der Wirtschaftswoche. Seiner Ansicht nach „könnte der digitale Euro so gestaltet sein, dass er auch programmierbare Zahlungen in einem hochautomatisierten Umfeld unterstützt.“ Allerdings werde diese Möglichkeit wahrscheinlich nicht sofort zum Start des digitalen Euros verfügbar sein.
Spanien und die EU: Kritische Stimmen zur Einführung eines digitalen Euros
Neben den CBDCs-Befürwortern hört man auch kritische Stimmen wie die des britischen Finanzautors Dominic Frisby. Der schrieb in dem Anlagemagazin „Money Week“ im April 2021: „Programmierbares Geld – CBDCs – bedeutet, dass Sie, der Nutzer, noch weniger Kontrolle über Ihr Geld haben. In ein CBDC kann so ziemlich alles hineinkodiert werden. China denkt zum Beispiel über Verfallsfristen in ihren CBDCs nach. Sie müssen das Geld bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeben, sonst verfällt es.“ Krasser drückt es der Whistleblower und IT-Sicherheitsexperte Edward Snowden aus. Wie er auf seinem Blog schreibt, seien CBDCs keine Innovation, sondern „kryptofaschistische Währungen“, die dem Zweck dienen würden, ihren Nutzern „das grundlegende Eigentum an ihrem Geld zu verweigern und den Staat als Vermittler jeder Transaktion einzusetzen.“
Anders als Bargeld werden CBDCs nicht vollständig anonym sein. Der Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Agustín Carstens, sagte über die künftige Ausrichtung digitaler Zentralbankwährungen während einer Podiumsdiskussion des IWF über grenzüberschreitende Zahlungen im Jahr 2020 (unter anderem abrufbar unter youtube/mVmKN4DSu3g) folgendes: „Wir wissen nicht, wer heute einen 100-Dollar-Schein benutzt und wir wissen nicht, wer heute einen 1.000-Peso-Schein benutzt. Der Hauptunterschied von CBDC besteht darin, dass die Zentralbank die absolute Kontrolle über die Regeln und Vorschriften hat.“ Ebenso meinte die EZB-Chefin Christine Lagarde bei der Digital Euro Conference im November 2022 in Brüssel bezüglich eines digitalen Euros: „...volle Anonymität wie sie Bargeld bietet, ist keine gangbare Option“.
Spanien und die EU: Digitaler Euro im Paket mit digitaler Brieftasche und ID?
Cecilia Skingsley, Leiterin des Innovation Hub bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), macht keinen Hehl daraus, wenn sie sagt, dass die Einführung eines CBDC keine „Universallösung“ sei und stattdessen „zusammen mit IDs in einem Paket“ erfolgen sollte. Mit „Paket“ könnte eine digitale Wallet, also die digitale Form einer Brieftasche gemeint sein. Tatsächlich arbeitet die EU an mehreren IDs, also Identitäts-Projekten. Zum einen gibt es das Nobid-Konsortium, bestehend aus mehreren EU-Ländern. Das befasst sich mit „Zahlungen per digitaler EU-Wallet“.
Zum anderen wurde im Dezember von der Europäischen Kommission das Potential-Konsortium www.digital-identity-wallet.eu ausgewählt, um neue Prototypen der kommenden EU Digital Identity Wallet (EUDIW) in sechs Anwendungsfällen zu testen:
- 1) Elektronische Behördendienste
- 2) Kontoeröffnung
- 3) SIM-Registrierung
- 4) Mobiler Führerschein
- 5) Digitale Unterschrift und
- 6) Elektronisches Rezept
Daneben gibt es das EUDI Wallet Konsortium (EWC). Es führt Pilotprojekte für das EU Digital Identity Wallet (EUDI)-Ökosystem durch. Gemäß der eIDAS („Electronic IDentification, Authentication and Trust Services“) 2.0-Verordnung, müssen ab dem 1. Januar 2023 alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Spanien, innerhalb von maximal zwölf Monaten, also ab 2024, ihren Bürgern eine zertifizierte digitale Brieftasche (European Digital Identity Wallet) zur Verfügung stellen. Zertifiziert, weil es nicht eine einzige europäische Brieftasche geben wird, sondern Spanien sowie jedes Land kann seine eigene Wallet erstellen, die lediglich von der EU vorgegebene Standards erfüllen muss.
Spanien und die EU: Wallet-Nutzung für Prüfung von ID verpflichtend
Um die Akzeptanz der European Digital Identity Wallet zu fördern, hat die EU verschiedene Sektoren benannt, die zur Wallet-Nutzung verpflichtet werden. Dazu gehören der Banken- und Finanzsektor, das Gesundheits- und Bildungswesen, Transport- und Versorgungsunternehmen, zum Beispiel für Wasser. Auch große „Big Tech“-Plattformen wie Amazon, Google und Facebook müssen die Wallet einführen. Mit letzterem will die EU der Identifizierung über einen „sozialen Login“, wie z. B. eine Facebook-ID, einen Riegel vorschieben.
Kurzum, die Wallet wird voraussichtlich folgende Funktionen – online und offline, gegenüber Staaten und Firmen – bieten: Authentifizierung für Dienste (anstelle eines Passworts), Ausweisung (Identifizieren) gegenüber Dritten, Beglaubigung von Eigenschaften (vorgesehen ist eine Mindestliste von Attributen wie Adresse, Alter, Familienstand, Familienzusammensetzung, Finanz- und Unternehmensdaten sowie Impf- und Testnachweise) und das Signieren von Dokumenten (anstatt einer Unterschrift). Auch hier äußern Datenschützer, IT-Experten und Bürgerrechtsorganisationen noch massive Bedenken. Auf der Webseite der Europäischen Kommission heißt es, dass die europäische ID „in einer digitalen Brieftasche als Handy-App und anderweitig verfügbar sein wird. Als Anwendungsfälle werden aufgeführt:
- Nutzung aller öffentlichen Dienste zum Beispiel zur Beantragung von Geburtsurkunden und ärztlichen Attesten oder zur Mitteilung von Adressänderungen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Steuererklärung
- Bewerbung an einer Hochschule innerhalb der EU
- Speicherung eines ärztlichen Rezepts, das überall in Europa eingelöst werden kann
- Altersnachweis
- Anmietung eines Autos mit digitalem Führerschein
- Check-in in einem Hotel