Des Weiteren müssen alle, die Einkünfte aus Vermögen oder beweglichem Vermögen (Zinsen, Dividenden, Versicherungszahlungen, etcetera) von mehr als 1.600 Euro pro Jahr erzielen, eine Einkommensteuererklärung in Spanien abgeben. Sowie diejenigen, die im Jahr 2021 mindestens 1.000 Euro brutto aus unter anderem Subventionen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sozialwohnungen oder gefördertem Wohnraum und/oder anderen Kapitalerträgen aus öffentlichen Beihilfen erhalten haben.
Und was ist mit den Selbstständigen in Spanien? In der Praxis sind alle Selbstständigen verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben, denn nur wer weniger als 1.000 Euro im Jahr an Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit erzielt, ist von dieser Pflicht befreit.
Einkommensteuererklärung in Spanien: Einige Neuerungen im Überblick
Wie jedes Jahr hält das Finanzamt in Spanien auch für diese Einkommensteuer-Kampagne wieder einige Neuerungen bereit. Im Überblick:
Hohe Einkommen: Bei Einkommen über 300.000 Euro wird die Einkommensteuer um zwei Punkte (auf 47 Prozent) und bei Einkommen über 200.000 Euro um drei Punkte (auf 26 Prozent) angehoben, was jedoch nur 0,17 Prozent der Steuerzahler betreffen soll.
Individuelle Altersvorsorge (plan de pensión individual): Für das Jahr 2021 wurde die abzugsfähige Beitragsgrenze für die individuelle Altersvorsorge von 8.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. Januar dieses Jahres wird der abzugsfähige Beitrag sogar um weitere 500 Euro von 2.000 Euro auf 1.500 Euro gesenkt.
Vermögen: 2021 sieht der Haushalt eine Erhöhung um einen Prozentpunkt – von 2,5 Prozent auf einen Satz von 3,5 Prozent – für Vermögen von mehr als 10 Millionen Euro vor.
Hilfen für den Vulkanausbruch auf La Palma: Wie im Königlichen Gesetzesdekret 20/2021 vom 5. Oktober vorgesehen, sind die außerordentlichen Hilfen für persönliche Schäden, die durch den Ausbruch des Vulkans Cumbre Vieja auf La Palma entstanden sind, von der Einkommensteuer befreit.
Kryptowährungen: Im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug ist eine verstärkte Kontrolle virtueller Währungen, beziehungsweise Kryptowährungen vorgesehen, sowohl für in Spanien als auch für im Ausland geführte Konten. Wer im Besitz von Kryptowährungen ist, muss diese nun deklarieren. Befinden sich die Kryptowährungen beispielsweise auf einer Börse im Ausland, geschieht dies bis spätestens 31. März über das Steuerformular 720 für Auslandsvemögen.
Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden: Der Staat unterstützt mit bis zu 20 Prozent, höchstens jedoch 5.000 Euro, Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von normalen Wohnungen, Mietwohnungen oder Wohngebäuden, sofern sie eine Verringerung des Heiz- und Kühlungsbedarfs um mindestens 7 Prozent (laut Energieeffizienzausweis, der vor dem 1. Januar 2023 ausgestellt sein muss) bewirken. Anwendungsdauer: Vom 6. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022. Abzüge von 40 Prozent, höchstens jedoch 7.500 Euro, für Arbeiten, die den Verbrauch an nicht erneuerbarer Primärenergie um 30 Prozent (akkreditiert durch den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) senken oder die Energieeffizienzklasse des Hauptwohnsitzes auf die Kategorien „A“ oder „B“ verbessern. Anwendungsdauer: Vom 6. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Einkommensteuer in Spanien: Selbst oder mit Beratung
Steuerzahler, die keine komplizierte Einkommenssteuererklärung abzugeben haben, können per Internet den mit den bekannten Daten aus den Vorjahren vorgefertigten Entwurf selbst bestätigen und so einfach und schnell zu einer möglichen Rückzahlung gelangen. Wer eine etwas komplizierte Steuererklärung abzugeben hat, Zweifel oder Fragen hat, sollte bis zur persönlichen Terminvergabe beim Finanzamt warten oder einen Steuerberater beziehungsweise ein Steuerberaterbüro konsultieren.