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Homeoffice in Spanien: Was gibt es zu beachten? - Tipps vom Experten

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Drei Männer spielen bei schönstem Wetter Volleyall am Strand. Im Hintergrund sieht man die Isla de Benidorm.
Homeoffice im Ferienparadies Spanien ist im Trend © David Revenga

Das Homeoffice nach Spanien zu verlegen bleibt nicht länger mehr ein Traum, sondern gehört zur modernen Form der mobilen Arbeit. Vorher gilt es allerdings einige Experten-Tipps zu beachten.

Dr. Rainer Fuchs - Sein Homeoffice nach Spanien zu verlegen ist heutzutage möglicher denn je, wenn man einige Experten-Tipps beachtet. In der Pandemie ist das Homeoffice aus seinem Nischen-Dasein in den Mittelpunkt des Interesses vieler Unternehmen und Beschäftigter gerückt. Als „Workation“ – eine Verbindung von Work und Vacation – wird es oft für den Familienurlaub in Spanien genutzt. Dabei ist Homeoffice nichts wirklich Neues: Unter dem Begriff Telearbeit (§ 2 Arbeitsstättenverordnung) gibt es das schon lange; es wird auch von „mobiler Arbeit“ gesprochen. Dabei richtet der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen vollen Arbeitsplatz zu Hause ein. Hier geht es um das Homeoffice auf Wunsch der Beschäftigten. Was kann es Schöneres geben, als das Homeoffice im spanischen Urlaubsparadies zu genießen! Vor allem für IT-Mitarbeiter und Verwaltungsarbeiten, aber auch für viele andere Tätigkeiten bietet es sich an, von Spanien aus für einen deutschen Arbeitgeber tätig zu werden. Ebenso ist für viele Selbständige das Homeoffice von Spanien aus eine begehrte Alternative.

Homeoffice in Spanien: Was ist dabei für Beschäftigte zu beachten?

Da es sich bei dem Homeoffice in Spanien und allgemein im Ausland um ein relativ neues Phänomen handelt, gibt es viele Unsicherheiten und Unklarheiten und daher einiges, dass Beschäftigte zu beachten haben. Manche der ohnehin schon sehr komplexen europäischen Rechtsvorschriften passen hier nicht so recht. Im Folgenden wird versucht, erste Tipps, beziehungsweise einen ersten Anhalt zu geben. Wirklich belastbare klare Regeln gibt es nämlich noch nicht. Zur Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber:

Homeoffice in Spanien: Was gilt im Arbeitsrecht?

Beim Homeoffice in Spanien spielt in puncto Arbeitsrecht die Aufenthaltsdauer eine wichtige Rolle. Folgendes muss dabei beachtet werden:

Homeoffice in Spanien: Wie steht es um die gesetzliche Sozialversicherung?

Beim Homeoffice in Spanien ist ein weiterer beachtenswerter Punkt die gesetzliche Sozialversicherung:

Es gibt also gegenwärtig keine klare Regelung. Die deutschen Behörden – das Bundesarbeitsministerium, der GKV Spitzenverband und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) in Bonn – streben eine einheitliche europäische Lösung an. Das wird dauern. Bis dahin müssen wir uns pragmatisch behelfen.

Homeoffice in Spanien: Entsendungs-Lösung ist am sichersten

Am sichersten beim Homeoffice in Spanien erscheint der Experten-Tipp der Entsendungs-Lösung:


Auch wenn eigentlich keine Entsendung vorliegt, werden die Krankenkassen keine Fragen stellen und die spanischen Behörden dies voraussichtlich akzeptieren – wenn es denn einmal Kontrollen geben sollte.

Praktischer Tipp: Die Entsendebescheinigung soll nach den EU-Vorschriften im Voraus beantragt werden, „wann immer dies möglich ist“ (Art. 15 VO 987/2009). Das bedeutet, dass dies bei kurzfristig vereinbartem Homeoffice nachträglich geschehen kann – oder dann, wenn die spanischen Behörden aufmerksam werden und die A 1 Bescheinigung verlangen. Eine Sanktion für das verspätete Beantragen der Bescheinigung gibt es nicht. Hier besteht nur das Risiko, dass spanische Sozialversicherungsbeiträge anfallen könnten, wenn die Entsendung nicht akzeptiert wird. Bei kürzeren Homeoffice-Zeiten dürfte das kaum vorkommen.

Ein junger Mann arbeitet an verschiedenen Computern im Homeoffice.
Das Internet-Zeitalter sowie moderne Geräte machen es möglich, der Arbeit von überall auf der Welt nachzukommen. © Olia Danilevich - Pexels

Homeoffice: Was gilt, wenn der Lebensmittelpunkt in Spanien ist?

Beim Homeoffice in Spanien darf der Lebensmittelpunkt nicht außer Acht gelassen werden, denn die Entsendung richtet sich nach der Aufenthaltsdauer: Liegt Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien, leben Sie also zum Beispiel mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, kommt eine Entsendung naturgemäß nicht in Betracht – Sie unterliegen spanischem Recht, denn der gewöhnliche Arbeitsort und der Schwerpunkt der Tätigkeit liegen in Spanien. Das gilt in der Regel nicht nur für die Sozialversicherung, sondern auch für das Arbeitsrecht.

Was gilt, wenn ich regelmäßig wiederkehrend im Homeoffice in Spanien bin?

Was muss beim Homeoffice in Spanien steuerrechtlich beachten werden?

Weiter stellt sich für viele die Frage, was steuerrechtlich beim Homeoffice in Spanien beachtet werden muss.

Gibt es Besonderheiten für Selbständige im Homeoffice?

Was passiert, wenn man als Selbständiger für ein Unternehmen im Homeoffice arbeitet? Gerade im IT-Bereich ist es nicht unüblich, dass beispielsweise die Mitarbeiter großer Softwareunternehmen ihre Spezialisten als Selbständige behandeln. Das liegt in der Regel auch in deren eigenem Interesse. Aber auch sonst gibt es in vielen Bereichen Freelancer, die wie Arbeitnehmer, aber rechtlich – nicht selten in einer Grauzone – selbständig arbeiten.


Damit Sie weiter deutschem Recht unterliegen und in Spanien keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, müssen Sie die A 1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland in Bonn beantragen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist dafür die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Was müssen Unternehmen beim Homeoffice besonders beachten?

Natürlich haben auch Unternehmen, beziehungsweise Arbeitgeber beim Thema Homeoffice einiges zu beachten:

Wer kommt für die Bereitstellung vom Homeoffice-Platz auf?

Wer muss den Homeoffice-Platz bezahlen und Gerätschaften wie Büroausstattung oder Computer bereitstellen? Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Auch diese Fragen werden häufig an Experten gerichtet und können wie folgt beantwortet werden:


Sie sehen, das rechtliche Procedere ist recht sperrig und es bleiben viele Unklarheiten. Wer bereits in Spanien eine Bleibe hat und ohnedies für einige Wochen oder Monate im Jahr dort lebt, der wird vermutlich die Verwaltungsregelungen vermeiden und niemanden von seinem neuen Homeoffice in Spanien unterrichten. Vor allem größere Unternehmen sind wegen der großen Unsicherheiten zurückhaltend mit dem Bewilligen von Homeoffice in anderen EU-Staaten.

Experten-Einschätzung für die Homeoffice-Praxis

Meine Einschätzung für die Homeoffice-Praxis lautet wie folgt:

Homeoffice: Durch Corona-Krise anfangs für Beschäftigte verpflichtend

In der Corona-Krise musste der Arbeitgeber nach § 28b Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes seinen Beschäftigten verpflichtend anbieten, Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten aus dem Homeoffice auszuführen. Das galt immer dann, wenn dieser Arbeitsform keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstanden. Die Beschäftigten waren verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte diese Regelung aufrechterhalten, konnte sich damit aber bisher in der Ampelkoalition noch nicht durchsetzen. Deshalb gilt seit dem 20. März 2022: Es gibt keine Pflicht des Unternehmens mehr, Homeoffice anzubieten, wer bisher im Homeoffice gearbeitet hat, kann verlangen, dass er wieder im Unternehmen arbeiten kann. Es ist aber davon auszugehen, dass es bald wieder eine gesetzliche Regelung für mobiles Arbeiten geben wird, denn so steht es im Koalitionsvertrag. Ob es künftig wieder einen gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer geben wird, ist allerdings noch nicht ausgemacht.

Das Homeoffice ist aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen und Arbeitnehmer wie auch für Selbständige eine interessante Alternative. Betriebe sparen Büroflächen und teure Mieten, Beschäftigte die Wege zur Arbeit und gewinnen Flexibilität. Die guten Erfahrungen in der Corona-Pandemie haben den Weg für diese Beschäftigungsform geebnet. Aber es gibt für Beschäftigte und Unternehmen einige Fallstricke, die unbedingt zu vermeiden sind.

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