Außerdem ermächtigt der Immobilien-Makler die Region Valencia, alle Kontrollen und Überprüfungen der vorgelegten Unterlagen vorzunehmen, um zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die neue Gesetzeslage der Register-Pflicht für Makler in der Region Valencia wird sicherlich zu einer Konsolidierung in diesem bisweilen unübersichtlichen Immobilien-Markt führen und das Vertrauen in die Branche stärken. Nur professionelle Dienstleister mit einer gesunden Kapitalausstattung werden sich die neuen finanziellen Anforderungen ohne Probleme leisten können.
Besonders anspruchsvoll sind die Regelungen für die Register-Pflicht für ausländische Immobilien-Makler. Ihnen droht das zumindest vorläufige Aus, wenn sie wegen unzureichender Sprachkenntnisse nicht in der Lage sind, die notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben und kurzfristig nachzuweisen. Für Immobilienmakler oder Personen, die über die Ergreifung dieses Berufes nachdenken, haben wir im Anschluss die häufigsten Q&A, beziehungsweise Fragen mit Antworten zusammengestellt:
1. Wie erhalten die Makler die gesetzlich vorgeschriebene Bankgarantie?
Antwort: Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Bank oder Versicherungsgesellschaft zu wenden. Man sollte Ihnen diesbezüglich den richtigen Rat geben.
2. Wie und wo registrieren?
Antwort: Das Register der Immobilienmakler wurde noch nicht eingerichtet. Es wird voraussichtlich Ende 2022 zur Verfügung stehen.
3. Gibt es weitere Dokumente, außer den Ausbildungs- und Versicherungsnachweisen, die angefordert werden könnten?
Antwort: Das Gesetz schweigt sich zwar darüber aus, aber wir gehen von folgenden Unterlagen aus:
– Führungszeugnis des Strafregisters - Innenministerium.
– Bescheinigung, dass keine Steuerschulden vorliegen - Finanzamt.
– Bescheinigung, dass keine Sozialversicherungsrückstände bestehen - Seguridad Social.
– Digitale Unterschrift.
– Lizenz für die Tätigkeit ihres Maklerbüros - Rathaus.
– Eintragung als Selbstständiger - 036/Gesellschaftsurkunde.
– CIF/NIF oder NIE des Maklers oder des Unternehmens.
4. Ich arbeite nur im Vermietungsbereich von Wohnobjekten und nicht im Verkauf. Muss ich mich auch registrieren lassen?
Antwort: Sobald Sie in den letzten zwölf Monaten mehr als zwei Verkäufe, Vermietungen usw. in der Region Valencia bearbeitet haben, müssen Sie sich registrieren lassen.
5. Ich habe in der Region Valencia ein Unternehmen mit zwei Niederlassungen, wie kann ich mich anmelden?
Antwort: Wir gehen davon aus, dass die Registrierung für den Geschäftsführer des Unternehmens erfolgen muss, der für die beiden Büros zuständig ist.
Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft: EcoLex Bumiller & Partner S.L., Kerstin Stephanie Larisch. info@ecolexpartner.com, Tel.+34 965 703 475