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Immobilien in der Region Valencia: Neue Register-Pflicht für Makler

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Häuser an der Küste der Costa Blanca in der Region Valencia.
Für Immobilien-Makler in der Region Valencia gilt neuerdings eine Register-Pflicht. © Ángel García

In der Region Valencia soll mit einer neuen Register-Pflicht für Makler mehr Kundenschutz bei der Vermittlung von Immobilien in Spanien gewährleistet werden - für ausländische Maklerbüros bedeutet dies allerdings größere Hürden.

Von Kerstin Stephanie Larisch - Immobillien in der Region Valencia, allen voran Immobilien an der Costa Blanca sind noch gefragter als vor Corona - für Makler allerdings wird es mit der neuen Register-Pflicht nicht einfacher. Ein neues Gesetz (Dekret 98/2022) der valencianischen Landesregierung hat den Beruf des Immobilienmaklers reglementiert und verpflichtet alle Makler, sich in einem Register einzutragen. Damit folgt Valencia den Praktiken anderer Regionen in Spanien wie zum Beispiel Andalusien, Madrid, Murcia und den Kanaren. Eintragen lassen müssen sich alle Personen und Unternehmen, die im der Region Valencia Wohnimmobilien vermitteln. Mit anderen Worten: Ein belgisches, deutsches oder englisches Immobilienbüro, das in der Region Valencia Wohnimmobilien vermitteln möchte, muss dort eine physische Adresse haben. Ziel dieses Registers ist es, mehr Qualität und Sicherheit für die Kunden, den Interessenten an einer Immobilie, zu leisten.

Immobilien in der Region Valencia: Voraussetzungen für die Register-Pflicht von Maklern

Ob an der wunderschönen Costa Blanca oder Häuser auf dem Dorf, die bei Ausländern ebenfalls gefragt sind: Makler, die Immobilien in der Region Valencia vermitteln, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllen, um sich in das Register eintragen zu lassen:

Für alle Makler, die in der Region Valencia tätig sind, aber keinen entsprechenden Hochschulabschluss haben, bedeutet diese Gesetzesänderung, dass zunächst eine Berufsausbildung zum „Agente de Intermediación Inmobilaria“ zu absolvieren ist. Die Unterrichtszeit beträgt 200 Stunden und wird auch online angeboten. Natürlich sind hier gute Kenntnisse der spanischen Sprache Voraussetzung. Diese Ausbildung ist derzeit bei verschiedenen Bildungsplattformen verfügbar. Hier lohnt es sich, zu vergleichen. Der Verband „Agentes de la Propiedad Inmobiliaria“ (API) in Alicante bietet derzeit ebenfalls eine Ausbildung an. Informationen sind per E-Mail-Adresse an coapi@apialicante.com erfragbar. Ausländische Studienabschlüsse benötigen eine Homologation. Es ist empfehlenswert, sich nach der Ausbildung bei dem API-Berufsverband eintragen zu lassen. Der Verband hilft dann bei der Registrierung und vermittelt die notwendigen Versicherungen.

Immobilien in Valencia: Register-Frist, Strafen und wer als Immobilien-Makler gilt

Die Frist zur Eintragung in das Immobilien-Register der Region Valencia läuft bis Ende August 2023. Personen, beziehungsweise Makler, die sich nicht eintragen lassen, müssen mit Strafen von bis zu 950.000 Euro rechnen. Es wird erwartet, dass diese Strafzahlungen tatsächlich durchgesetzt werden. Als Immobilienmakler im Sinne dieses Gesetzes gelten ganz allgemein jene Personen, die sich mit der Vermittlung, Beratung oder Verwaltung von Geschäften über Eigentum und dinglichen Rechten an Immobilien, Wohnungen, Grundstücken beschäftigen, deren Endziel die Nutzung von Wohnraum ist.

Bei der Registrierung wird eine persönliche Verantwortungserklärung gefordert. Der Makler oder die Maklerin bestätigt unter anderem:

Außerdem ermächtigt der Immobilien-Makler die Region Valencia, alle Kontrollen und Überprüfungen der vorgelegten Unterlagen vorzunehmen, um zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Register-Pflicht in der Region Valencia trifft besonders ausländische Makler

Die neue Gesetzeslage der Register-Pflicht für Makler in der Region Valencia wird sicherlich zu einer Konsolidierung in diesem bisweilen unübersichtlichen Immobilien-Markt führen und das Vertrauen in die Branche stärken. Nur professionelle Dienstleister mit einer gesunden Kapitalausstattung werden sich die neuen finanziellen Anforderungen ohne Probleme leisten können.

Immobilien an der Küste von Las Rotas in Dénia mit dem Berg Montgó im Hintergrund.
Gerade an der valencianischen Küste wie hier in Dénia sind viele ausländische Makler bei der Vermittlung von Immobilien aktiv. © Ángel García

Besonders anspruchsvoll sind die Regelungen für die Register-Pflicht für ausländische Immobilien-Makler. Ihnen droht das zumindest vorläufige Aus, wenn sie wegen unzureichender Sprachkenntnisse nicht in der Lage sind, die notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben und kurzfristig nachzuweisen. Für Immobilienmakler oder Personen, die über die Ergreifung dieses Berufes nachdenken, haben wir im Anschluss die häufigsten Q&A, beziehungsweise Fragen mit Antworten zusammengestellt:

1. Wie erhalten die Makler die gesetzlich vorgeschriebene Bankgarantie?

Antwort: Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Bank oder Versicherungsgesellschaft zu wenden. Man sollte Ihnen diesbezüglich den richtigen Rat geben.

2. Wie und wo registrieren?

Antwort: Das Register der Immobilienmakler wurde noch nicht eingerichtet. Es wird voraussichtlich Ende 2022 zur Verfügung stehen.

3. Gibt es weitere Dokumente, außer den Ausbildungs- und Versicherungsnachweisen, die angefordert werden könnten?

Antwort: Das Gesetz schweigt sich zwar darüber aus, aber wir gehen von folgenden Unterlagen aus:

– Führungszeugnis des Strafregisters - Innenministerium.

– Bescheinigung, dass keine Steuerschulden vorliegen - Finanzamt.

– Bescheinigung, dass keine Sozialversicherungsrückstände bestehen - Seguridad Social.

– Digitale Unterschrift.

– Lizenz für die Tätigkeit ihres Maklerbüros - Rathaus.

– Eintragung als Selbstständiger - 036/Gesellschaftsurkunde.

– CIF/NIF oder NIE des Maklers oder des Unternehmens.

4. Ich arbeite nur im Vermietungsbereich von Wohnobjekten und nicht im Verkauf. Muss ich mich auch registrieren lassen?

Antwort: Sobald Sie in den letzten zwölf Monaten mehr als zwei Verkäufe, Vermietungen usw. in der Region Valencia bearbeitet haben, müssen Sie sich registrieren lassen.

5. Ich habe in der Region Valencia ein Unternehmen mit zwei Niederlassungen, wie kann ich mich anmelden?

Antwort: Wir gehen davon aus, dass die Registrierung für den Geschäftsführer des Unternehmens erfolgen muss, der für die beiden Büros zuständig ist.

Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft: EcoLex Bumiller & Partner S.L., Kerstin Stephanie Larisch. info@ecolexpartner.com, Tel.+34 965 703 475

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