Generell gilt: Das Formular kann in Papierform ausgefüllt und bei verschiedenen Stellen des jeweiligen Landesgesundheitsministeriums in Spanien abgegeben werden (siehe unten). „Das Formular der Patientenverfügung darf jedoch keine Ausbesserungen enthalten und es darf nichts durchgestrichen sein“, betont Mar Pastor vom SAIP (Patienteninformationsdienst) im Krankenhaus in Sant Joan d’Alacant, das sich in der Region Valencia um die Abwicklung der Voluntades Anticipades kümmert. „Das ist ganz wichtig, sonst müssen wir das Formular zurückgeben und die betreffende Person muss noch einmal kommen.“
Im Land Valencia besteht das Formular der Patientenverfügung aus drei Seiten und den folgenden Abschnitten:
A - Persönliche Daten: In Abschnitt A werden die persönlichen Daten der Person eingetragen, die die Patientenverfügung in Spanien abgeben will: Nach- und Vorname (apellidos y nombre), Wohnadresse mit Straße und Hausnummer (domicilio), Postleitzahl (CP), Wohnort (localidad), Provinz (provincia), Telefonnummer (teléfonos) und E-Mail-Adresse (correo electrónico).
B - Erklärung: Unter Abschnitt B erfolgt dann die eigentliche Erklärung darüber, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. Der Unterzeichnende erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und nach freiem Willen ausgefüllt hat. Dann wird mit einem Kreuz erklärt, dass wenn der Unterzeichnende in der Zukunft aufgrund seiner physischen oder mentalen Beeinträchtigung nicht mehr fähig ist, Entscheidungen über eine medizinische Behandlung in Spanien zu treffen, und er sich in einem Zustand befindet, der ein Leben im Einklang mit seinen Werten unmöglich macht und in dem es nach Einschätzung der medizinischen Wissenschaft keine Überlebenschancen gibt, er möchte, dass folgende Wünsche berücksichtigt werden:
Mit einem zweiten Kreuz kann sich die unterzeichnende Person absichern, im gegebenen Fall Sterbehilfe in Spanien beantragen zu können. „Das heißt nicht, dass die Euthanasie später auch tatsächlich angewandt wird“, sagt Mar Pastor, „doch das Kreuz in der Patientenverfügung ist unbedingt notwendig, um die Sterbehilfe zu einem späteren Zeitpunkt beantragen zu können.“
Dieser Punkt ist der Patientenverfügung logischerweise erst mit der Verabschiedung des Sterbehilfe-Gesetzes in Spanien im Jahr 2021 hinzugefügt worden. „Das bedeutet, dass Personen, die ihre Patientenverfügung vor Inkrafttreten des Gesetzes registriert hatten und sich die Möglichkeit der Sterbehilfe offenlassen möchten, ihrer ursprünglichen Erklärung jetzt eine Änderung beifügen müssen“, erklärt die SAIP-Mitarbeiterin. Auch dafür gibt es ein Formular, das übrigens nicht nur für die Änderung der Patientenverfügung dient, sondern auch für deren Widerruf.
Außerdem können unter Abschnitt B der Patientenverfügung weitere Wünsche festgelegt werden: wo man im Fall einer Palliativpflege betreut werden möchte – ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Seniorenheim, ob man spirituellen Beistand wünscht und welcher Art, und ob die Organe nach dem Tod gespendet oder der Körper der Wissenschaft in Spanien zur Verfügung gestellt werden soll. „Die Organspende ist nicht kompatibel mit der Körperspende“, erläutert Mar Pastor. „Denn die Medizinstudenten brauchen für ihre Ausbildung den ganzen Körper, mit den Organen.“ Es kann also nur entweder die Organspende oder die Körperspende mit „Ja“ angekreuzt werden, oder auch beides mit „Nein“. Experte Dr. Rainer Fuchs gibt außerdem Ratschläge, was bei Tod, Beerdigung oder Überführung in Spanien noch zu beachten ist.
Im Anschluss findet sich ein Feld, in denen die Person, die die Erklärung abgibt, weitere Anweisungen und Wünsche angeben kann – doch Vorsicht, nicht verschreiben!
C - Ernennung eines Vertreters: Es geht weiter auf der zweiten Seite. Unter Abschnitt C kann ein Vertreter ernannt werden – muss aber nicht. Dieser sogenannte Representante vertritt den Antragsteller und kommuniziert dem medizinischen Personal dessen Wünsche, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage ist – jedoch nur, wenn diese auch den in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche entsprechen. „Im Falle von ausländischen Patienten ist darauf zu achten, dass dieser Vertreter hier in Spanien, am besten hier vor Ort, ansässig ist, damit er seine Aufgabe wahrnehmen kann“, sagt Mar Pastor. Die gewählte Person muss der Ernennung dann mit ihrer Unterschrift zustimmen. Der Patientenverfügung muss eine Kopie des aktuellen (!) Ausweises oder der NIE-Nummer des Vertreters beigefügt sein. Darunter kann der Repräsentant es mit einem Kreuzchen ablehnen, dass die Behörden Zugriff auf seine personenbezogenen Daten erhalten.
D - Daten des Vertreters: Unter Abschnitt D werden dann noch Adresse, SIP-Karten-Nummer, Personalausweis- oder NIE-Nummer und Kontaktdaten des Vertreters in der Patientenverfügung eingetragen.
E - Erklärung der Zeugen: Unter E müssen zwei Zeugen aufgeführt werden, die bestätigen, dass die unterzeichnende Person die Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ausgefüllt hat und dass sie keine Anzeichen von irgendeiner Form der Nötigung bei der Entscheidung wahrnehmen konnten. Die Zeugen können nicht gleichzeitig Vertreter sein! Sie können aber auch außerhalb Spaniens wohnen.
Von den beiden Zeugen darf nur einer Familienangehöriger sein, der andere darf weder verwandt noch angeheiratet sein, noch darf zwischen Antragsteller und Zeuge eine vermögensrechtliche Beziehung bestehen. „Damit soll garantiert werden, dass mindestens eine unparteiische Person die Patientenverfügung bezeugt“, erläutert die SAIP-Angestellte dazu.
Auch die Zeugen müssen die Nummer eines gültigen Ausweises oder der NIE angeben und unterschreiben. Darunter können die Zeugen es ablehnen, dass die Behörden Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten erhalten.
F - Antrag mit Unterschrift: In Abschnitt F besiegelt dann der Antragsteller mit seiner Unterschrift alle in den vorherigen Abschnitten festgelegten Inhalte. Er muss dem Formular eine Kopie seines gültigen Ausweises oder seiner NIE-Nummer sowie der SIP-Karte (Patientenkarte des öffentlichen Gesundheitswesens in Spanien) beifügen.
Sandra Franciska Burg, Leiterin der Pflegestation Schwester Barbara in Jávea an der Costa Blanca, rät für das korrekte Ausfüllen des Formulars, am besten einen Arzt oder Anwalt zu konsultieren. Wer keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, sollte auf jeden Fall ins Formular schreiben: „Wenn ich hirntot bin und zwei unabhängige Ärzte das bestätigt haben, möchte ich, dass die Maschinen abgestellt werden“, rät Burg.