Bei Streit oder Ärger mit dem Nachbarn stellen nachbarschaftliche Gartenbepflanzungen eine eigene Problematik dar. Sehr häufig werden wir in unserer Kanzlei danach gefragt, wie sich die Grenzabstände von Bäumen definieren. Hierbei ist in Spanien insbesondere der Artikel 591 des Código Civil (Zivilgesetzbuch) maßgeblich. Der lautet wie folgt: „Bäume dürfen neben einem fremden Grundstück nur in demjenigen Abstand gepflanzt werden, der durch die örtlichen Anordnungen oder Sitten erlaubt ist. Und bei deren Fehlen in einem Abstand von zwei Metern von der Grenzlinie der Grundstücke, wenn die Bepflanzung mit hohen Bäumen angelegt ist, beziehungsweise im Abstand von 50 Zentimetern, wenn die Bepflanzung aus Sträuchern oder kleinen Bäumen besteht.“
Jeder Nachbar beziehungsweise „Eigentümer hat das Recht zu verlangen, dass diejenigen Bäume entfernt werden, die von jetzt an in geringerer Entfernung zu seinem Grundstück gepflanzt werden.“ Gibt es also keine lokalen, gemeindlichen Vorgaben über die Grenzabstände von Bepflanzungen, so gelten in aller Regel die obigen Mindestabstände des Artikels 591 des spanischen Código Civil.
Im Weiteren auch sehr wissenswert und ganz anders in Spanien als in Deutschland geregelt, ist Artikel 592 des Código Civil. Dieser lautet wie folgt: „Erstrecken sich Äste von Bäumen über Nachbargrundstücke, Nachbargärten oder Innenhöfe, so ist deren Eigentümer berechtigt, zu verlangen, dass sie insoweit beschnitten werden, als sie sich über sein Eigentum ausdehnen. Sind es die Wurzeln der Nachbar-Bäume, die sich über den Boden eines anderen erstrecken, so darf sie der Eigentümer des Bodens, in den sie eindringen innerhalb seines Grundstücks selbst abschneiden.“
Dies bedeutet, dass überhängende Äste nicht von dem betroffenen Nachbarn beschnitten werden dürfen, sondern dass hier lediglich der Anspruch gegen den Eigentümer der Bepflanzung besteht, die Äste zu schneiden. Etwas anderes ergibt sich lediglich hinsichtlich der Wurzeln, die sich auf ein anderes Grundstück erstrecken, die selbst durch den Betroffenen entfernt werden dürfen.
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