In Spanien mit Corona angesteckt? Das ist zu tun: Regeln seit Abschaffung der Quarantäne-Pflicht

Laut dem aktuellen Corona-Protokoll in Spanien fallen Testpflicht und Quarantäne für Infizierte weg. Doch was ist zu tun, wenn man sich in Spanien mit Corona angesteckt hat?
Madrid – Spanien hat die allgemeine Test- und Quarantänepflicht abgeschafft, selbst Corona-Infizierte müssen sich bis auf wenige Ausnahmen schon seit dem 28. März nicht mehr isolieren oder einem Test unterziehen. Damit ist das Land dazu übergangen, Covid-19 ähnlich wie eine Grippe-Erkrankung zu behandeln. Doch was ist jetzt zu tun, wenn man sich in Spanien mit Corona angesteckt hat?
Corona in Spanien: Das ist bei leichten Symptomen zu tun
Das spanische Gesundheitsministerium hat einen Leitfaden für die Bevölkerung herausgegeben, wie im Fall einer Corona-Infektion zu verfahren ist. Wer leichte Symptome hat, muss sich in der Regel nicht in Quarantäne begeben und auch nicht seinen Arzt informieren. Das gilt auch für enge Kontakte, etwa Familienmitglieder. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder in Senioreneinrichtungen, Schwangere und Menschen ab 60 Jahren. Für alle anderen Corona-Infizierten gilt aber auch ohne Quarantäne-Pflicht die dringende Empfehlung, zehn Tage ab den ersten Symptomen oder dem positiven Test durchgehend eine Schutzmaske zu tragen, den Kontakt zu Risikogruppen zu vermeiden, keine Massenveranstaltungen aufzusuchen und das Sozialleben auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei folgenden Symptomen stuft das Gesundheitsministerium den Verlauf einer Covid-Erkrankung als „leicht“ ein: Husten, Halsschmerzen, Schnupfen mit und ohne Fieber. Mit einem möglicherweise schweren Verlauf rechnen die Behörden in Spanien, wenn der Betroffene unter Atemnot leidet oder mindestens drei Tage in Folge über 38 Grad Fieber hat. Bei diesen Symptomen sollte nach dem neuen Corona-Protokoll ein Arzt verständigt werden. Bei schweren Verläufen wird in Spanien in der Regel weiterhin ein PCR-Test angeordnet. Auch Personen ab 60 Jahren, Patienten mit Immunschwäche, Schwangere und Mitarbeiter im Gesundheitswesen werden bei Verdacht auf eine Covid-Erkrankung möglicherweise weiterhin getestet.
Corona in Spanien: Regeln am Arbeitsplatz und für Urlauber
Mit dem neuen Corona-Protokoll in Spanien entfällt grundsätzlich auch die Krankschreibung. Arbeitnehmer können also auch mit einer leichten oder symptomfreien Covid-19-Erkrankung zur Arbeit fahren. Allerdings empfiehlt das Gesundheitsministerium, im Homeoffice zu bleiben, sofern möglich. Wer im Gesundheitswesen, in einer Senioreneinrichtung, einem Tagespflegezentrum, Gefängnis oder Ähnlichem arbeitet, muss mindestens fünf Tage ab den ersten Symptomen beziehungsweise ab dem positiven Corona-Test zu Hause bleiben. Ist der Infizierte nach fünf Tagen fieberfrei und haben sich die Symptome gebessert, ist ein Antigen-Test fällig. Bei negativem Ergebnis kann der Betroffene wieder zur Arbeit gehen, ist der Test positiv, wird er nach 24 Stunden wiederholt.
Achtung, Urlauber: Grundsätzlich gilt die Befreiung von der Quarantäne- und Test-Pflicht zwar auch für Touristen, die sich in Spanien aufhalten. Problematisch könnte es aber beim Rückflug werden. Denn Reisende müssen beim Check-In gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft in der Regel versichern, dass sie in den letzten 14 Tagen vor Abflug weder Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten noch typische Symptome wie Husten oder Fieber bei sich selbst beobachtet haben noch positiv auf Corona getestet wurden. Doch nicht nur in Spanien steigt das Infektions-Risiko: Welche Regelungen für Touristen gelten, die sich in anderen Urlaubsländern mit Corona infiziert haben, erklärt wa.de.