Einkauf, Umtausch, Rückgabe - Welche Rechte Kunden in Spanien haben

Nach Weihnachten und nun zum Winterschlussverkauf kommt es zum Umtausch oder der Rückgabe von Waren. Welche Rechte Kunden beim Einkauf in Spanien haben, erklärt die Verbraucherschutzorganisation OCU.
Madrid - In Spanien kommt in puncto Einkauf auf Kunden und Einzelhändler in den nächsten Tagen so einiges zu, nämlich Umtausch oder Rückgaben, denn nicht immer entspricht das, was die Heiligen Drei Könige oder der Weihnachtsmann mitgebracht haben, dem Geschmack der Beschenkten. Eine wahre Herausforderung für die Angestellten, die derzeit auch noch den Winterschlussverkauf, die sogenannten Rebajas, stemmen müssen. In Andalusien dauern diese bis 7. März, in der Region Valencia bis 6. März und in der Region Murcia kommen Schnäppchenjäger bis 1. März auf ihre Kosten (Stadt Murcia bis 7. März). Welche Rechte Kunden bei Umtausch und Rückgabe haben, erklärt die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU in einem Bericht.
Spanien: Wann Kunden ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch haben
Erst einkaufen und dann bei Missfallen auf Umtausch oder Rückgabe pochen? Das gehört nicht zu dem Recht, so die Verbraucherschutzorganisation, das etliche Kunden glauben zu haben. Bei „wenn Sie nicht zufrieden sind, geben wir Ihnen Ihr Geld zurück“ („Si no queda satisfecho, le devolvemos su dinero“), handelt es sich nur um einen bekannten Werbeslogan - auch in Spanien -, der in vielen Geschäften Anwendung findet, aber nicht in allen. Das heißt, im Grunde genommen sind Einzelhändler nicht verpflichtet, Rückgaben und Umtausch zu akzeptieren, nur weil ein Kunde mit seinem Kauf nicht mehr zufrieden ist oder seine Meinung geändert hat.
Dennoch, um Kunden nicht zu verprellen und sie vielleicht auch für den Winterschlussverkauf zu begeistern, verfolgen viele Geschäfte in Spanien eine verbraucherfreundliche Verkaufsstrategie und lassen Rückgabe und Umtausch zu. Laut Gesetz müssen sie allerdings einen Umtausch nur dann akzeptieren, wenn der Artikel fehlerhaft oder defekt ist, oder es sich um einen Fernabsatz handelt, wie Telefonverkäufe oder Verkäufe über das Internet. In diesem Fall gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Spanien: Tipps für Umtausch und Rückgabe
Die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU hat folgende Tipps veröffentlicht, um Probleme bei Unzufriedenheit mit der gekauften Ware, beziehungsweise beim Umtausch oder der Rückgabe bestmöglich zu vermeiden:
- Erkundigen Sie sich vor dem Kauf nach der Geschäftspolitik des Ladens in Spanien (política comercial del establecimiento).
- Wenn das Geschäft eine Frist für einen möglichen Umtausch oder eine Rückgabe angibt, muss diese eingehalten werden. Das heißt, die Bedingungen und Fristen für einen Umtausch und eine Rückgabe werden von dem Geschäft festgelegt und können von einer Woche bis hin zu einer Frist von einem Monat reichen. Ebenso bleibt es dem Händler überlassen, ob die Erstattung durch dasselbe Zahlungsmittel, in bar oder in Form von Einkaufsgutscheinen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer erfolgt.
- Wenn möglich, vermeiden Sie Vorauszahlungen: Wenn Sie eine Kaution hinterlegen müssen, ist es besser, wenn diese so gering wie möglich ausfällt.
- Der Verkäufer kann den ursprünglich festgelegten Preis nicht einseitig ändern, wenn es keine Änderung der Bestellung seitens des Käufers gibt.
- Wenn Sie einen Fabrikationsfehler oder einen Defekt an dem von Ihnen gekauften Produkt feststellen, können Sie die Garantie in Anspruch nehmen: Sie können verlangen, dass Ihnen dasselbe Produkt in einem einwandfreien Zustand ausgehändigt wird oder dass das fehlerhafte Produkt repariert wird. Wenn es zu keiner Einigung kommt, können Sie einen Preisnachlass verlangen oder gar eine Rückerstattung. Und zwar mit der Begründung, dass der Vertrag aufgelöst wurde, da der Verkäufer einen Teil seiner Geschäftsvereinbarung verletzt hat.
- Verlangen Sie immer eine Quittung oder Rechnung; der Verkäufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bewahren Sie diese für einen eventuellen Umtausch, für eine Reklamation oder für die Inanspruchnahme der Garantie auf.
- Bei Reparaturen oder Ausbesserungen, die vom Verkäufer oder einem ihm unterstellten Mitarbeiter durchgeführt werden, können Sie den Artikel oder das Produkt zurückweisen, wenn diese nicht gut ausgeführt wurden. Wenn es nicht mehr zu reparieren ist, verlangen Sie ein Neues oder eine Rückerstattung.
- Wenn Sie eine Bestellung aufgeben und diese nach bestimmten Merkmalen erfolgen soll, geben Sie diese genauestens auf dem Auftragsformular an. Bei Nichterfüllen, müssen Sie die Bestellung nicht akzeptieren.
- Bei Käufen im Fernabsatz (Internet, Telefon, Katalog und so weiter) darf der Kunde das Produkt innerhalb von 14 Kalendertagen kostenlos zurückgeben.
Sollte es doch einmal Probleme geben, kann man als Kunde ruhig verlangen, mit dem Vorgesetzten des Verkäufers oder mit dem Geschäftsführer zu sprechen.
Spanien: Voraussetzung für Rückgabe oder Umtausch ist einwandfreier Zustand
Voraussetzung für eine Rückgabe des Einkaufs und eine Erstattung des entrichteten Geldbetrags sind, dass sich die Ware in einwandfreiem Zustand befindet. Nicht wenige Läden in Spanien bestehen darauf, dass die Artikel in der Originalverpackung übergeben werden. Oftmals entsorgen Kunden sperrige Verpackungen jedoch schon kurz nach deren Öffnung. Dann muss man auf die Kulanz des Händlers hoffen. Wenn es sich zum Beispiel um Hygieneartikel oder Unterwäsche handelt, weisen Händler schon beim Kauf darauf hin, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sind. Bei solchen Dingen sollte man sich also am besten vorher sicher sein, ob sie dem Beschenkten auch gefallen werden.
Kunden, die ihren Einkauf auf Reisen in Spanien getätigt haben, fällt ein möglicher Umtausch bei großen Ketten wie Mango, Zara oder H&M im Heimatland leichter. Meist ohne Schwierigkeiten können die Artikel Zuhause bei den entsprechenden Niederlassungen unter Einhaltung der genannten Fristen zurückgegeben werden. Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie auch im Internet gekaufte Produkte ohne Probleme und unter Beachtung der 14-Tage-Frist zurückschicken können. Korrekt eingepackt wird das neue Smartphone oder der Schnellkochtopf für Mama per Post oder mit dem Kurierdienst des Vertrauens, am besten per Einschreiben an den Händler oder das Versandhaus zurückgeschickt. Die Kosten für den Rückversand muss der Käufer indes selbst übernehmen.
Beim Einkauf in Spanien sollten Kunden Ware auf einwandfreien Zustand prüfen
Gleichzeitig sollte man sich als Kunde vergewissern, dass sich die Ware beim Einkauf in einem einwandfreien Zustand befindet. Der Schlussverkauf gibt den Händlern nämlich nicht das Recht, den Kunden Klamotten mit Webfehlern oder anderen Defekten unterzujubeln. Selbstverständlich gelten in der bevorstehenden Konsum-Hochzeit die gleichen Regeln wie im Rest des Jahres in Spanien. Jedoch muss man darauf achten, dass die Anbieter einige Produkte vom Umtausch ausschließen können. Allerdings müssen sie das in ihren Werbeankündigungen klar angeben, und auch auf dem Kassenzettel muss der entsprechende Vermerk aufgeführt sein. Als Faustregel gilt auch hier: Wenn die Ware einen Makel aufweist, muss der Händler sie zurücknehmen oder das Geld zurückerstatten.
Sollte es doch einmal zu Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Verkäufer kommen, müssen in den Geschäften in Spanien Beschwerdeformulare, die sogenannten Hojas de Reclamaciones, bereitliegen. In diesen kann man – übrigens nicht nur während des Schlussverkaufs – seinem Ärger Luft machen, und das durchaus mit Aussicht auf Erfolg. Denn die Einzelhändler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die ausgefüllten Blätter an die Verbraucherschutzstellen weiterzuleiten, die sich um eine Schlichtung zwischen Käufer und Verkäufer bemühen.