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Einkauf, Umtausch, Rückgabe - Welche Rechte Kunden in Spanien haben

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Von: Daniela Schlicht

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Wegen Schlussverkauf stürmen Menschen zum Eingang des Kaufhauses El Corte Inglés.
Mit dem Schlussverkauf in Spanien und Rückgaben vom Weihnachtsgeschäft kommen auf die Händler harte Zeiten zu. © Ángel García

Nach Weihnachten und nun zum Winterschlussverkauf kommt es zum Umtausch oder der Rückgabe von Waren. Welche Rechte Kunden beim Einkauf in Spanien haben, erklärt die Verbraucherschutzorganisation OCU.

Madrid - In Spanien kommt in puncto Einkauf auf Kunden und Einzelhändler in den nächsten Tagen so einiges zu, nämlich Umtausch oder Rückgaben, denn nicht immer entspricht das, was die Heiligen Drei Könige oder der Weihnachtsmann mitgebracht haben, dem Geschmack der Beschenkten. Eine wahre Herausforderung für die Angestellten, die derzeit auch noch den Winterschlussverkauf, die sogenannten Rebajas, stemmen müssen. In Andalusien dauern diese bis 7. März, in der Region Valencia bis 6. März und in der Region Murcia kommen Schnäppchenjäger bis 1. März auf ihre Kosten (Stadt Murcia bis 7. März). Welche Rechte Kunden bei Umtausch und Rückgabe haben, erklärt die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU in einem Bericht.

Spanien: Wann Kunden ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch haben

Erst einkaufen und dann bei Missfallen auf Umtausch oder Rückgabe pochen? Das gehört nicht zu dem Recht, so die Verbraucherschutzorganisation, das etliche Kunden glauben zu haben. Bei „wenn Sie nicht zufrieden sind, geben wir Ihnen Ihr Geld zurück“ („Si no queda satisfecho, le devolvemos su dinero“), handelt es sich nur um einen bekannten Werbeslogan - auch in Spanien -, der in vielen Geschäften Anwendung findet, aber nicht in allen. Das heißt, im Grunde genommen sind Einzelhändler nicht verpflichtet, Rückgaben und Umtausch zu akzeptieren, nur weil ein Kunde mit seinem Kauf nicht mehr zufrieden ist oder seine Meinung geändert hat.

Dennoch, um Kunden nicht zu verprellen und sie vielleicht auch für den Winterschlussverkauf zu begeistern, verfolgen viele Geschäfte in Spanien eine verbraucherfreundliche Verkaufsstrategie und lassen Rückgabe und Umtausch zu. Laut Gesetz müssen sie allerdings einen Umtausch nur dann akzeptieren, wenn der Artikel fehlerhaft oder defekt ist, oder es sich um einen Fernabsatz handelt, wie Telefonverkäufe oder Verkäufe über das Internet. In diesem Fall gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Spanien: Tipps für Umtausch und Rückgabe

Die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU hat folgende Tipps veröffentlicht, um Probleme bei Unzufriedenheit mit der gekauften Ware, beziehungsweise beim Umtausch oder der Rückgabe bestmöglich zu vermeiden:

Sollte es doch einmal Probleme geben, kann man als Kunde ruhig verlangen, mit dem Vorgesetzten des Verkäufers oder mit dem Geschäftsführer zu sprechen.

Spanien: Voraussetzung für Rückgabe oder Umtausch ist einwandfreier Zustand

Voraussetzung für eine Rückgabe des Einkaufs und eine Erstattung des entrichteten Geldbetrags sind, dass sich die Ware in einwandfreiem Zustand befindet. Nicht wenige Läden in Spanien bestehen darauf, dass die Artikel in der Originalverpackung übergeben werden. Oftmals entsorgen Kunden sperrige Verpackungen jedoch schon kurz nach deren Öffnung. Dann muss man auf die Kulanz des Händlers hoffen. Wenn es sich zum Beispiel um Hygieneartikel oder Unterwäsche handelt, weisen Händler schon beim Kauf darauf hin, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sind. Bei solchen Dingen sollte man sich also am besten vorher sicher sein, ob sie dem Beschenkten auch gefallen werden.

Kunden, die ihren Einkauf auf Reisen in Spanien getätigt haben, fällt ein möglicher Umtausch bei großen Ketten wie Mango, Zara oder H&M im Heimatland leichter. Meist ohne Schwierigkeiten können die Artikel Zuhause bei den entsprechenden Niederlassungen unter Einhaltung der genannten Fristen zurückgegeben werden. Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie auch im Internet gekaufte Produkte ohne Probleme und unter Beachtung der 14-Tage-Frist zurückschicken können. Korrekt eingepackt wird das neue Smartphone oder der Schnellkochtopf für Mama per Post oder mit dem Kurierdienst des Vertrauens, am besten per Einschreiben an den Händler oder das Versandhaus zurückgeschickt. Die Kosten für den Rückversand muss der Käufer indes selbst übernehmen.

Beim Einkauf in Spanien sollten Kunden Ware auf einwandfreien Zustand prüfen

Gleichzeitig sollte man sich als Kunde vergewissern, dass sich die Ware beim Einkauf in einem einwandfreien Zustand befindet. Der Schlussverkauf gibt den Händlern nämlich nicht das Recht, den Kunden Klamotten mit Webfehlern oder anderen Defekten unterzujubeln. Selbstverständlich gelten in der bevorstehenden Konsum-Hochzeit die gleichen Regeln wie im Rest des Jahres in Spanien. Jedoch muss man darauf achten, dass die Anbieter einige Produkte vom Umtausch ausschließen können. Allerdings müssen sie das in ihren Werbeankündigungen klar angeben, und auch auf dem Kassenzettel muss der entsprechende Vermerk aufgeführt sein. Als Faustregel gilt auch hier: Wenn die Ware einen Makel aufweist, muss der Händler sie zurücknehmen oder das Geld zurückerstatten.

Sollte es doch einmal zu Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Verkäufer kommen, müssen in den Geschäften in Spanien Beschwerdeformulare, die sogenannten Hojas de Reclamaciones, bereitliegen. In diesen kann man – übrigens nicht nur während des Schlussverkaufs – seinem Ärger Luft machen, und das durchaus mit Aussicht auf Erfolg. Denn die Einzelhändler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die ausgefüllten Blätter an die Verbraucherschutzstellen weiterzuleiten, die sich um eine Schlichtung zwischen Käufer und Verkäufer bemühen.

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