Einkommensteuer-Erklärung in Spanien ist fällig: Abgabe-Termine und Infos im Überblick

In Spanien steht die Abgabe der Einkommensteuererklärung IRPF für das Jahr 2022 an. Wichtige Termine, Infos und einige Neuerungen im Überblick.
Madrid - In Spanien steht die Abgabe der Einkommensteuererklärung an: Alle physischen Personen mit Wohnsitz - beziehungsweise Residenten, die sich für Spanien als ihre Wahlheimat entschieden haben - und einem gewissen Einkommen sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 ihre Einkommensteuererklärung (kurz: IRPF) für das Jahr 2022 abzugeben. Dies kann online über die Website der Steuerbehörde, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Einkommensteuererklärung 2023 in Spanien: Abgabe-Termine im Überblick
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Spanien - ob online, telefonisch oder persönlich - gibt es einige Termine zu beachten:
- Seit dem 11. April 2023 können Steuerpflichtige den Entwurf der Einkommensteuer-Erklärung, den „Borrador“ online über die Plattform „Servicio tramitación de borrador / declaración IRPF (kurz: Renta Web)“ abrufen, ändern, beziehungsweise bestätigen und einreichen. Für die Online-Modalität muss wie immer die Website der Steuerbehörde oder die Smartphone-App aufgerufen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, aber es wird ein elektronischer Personalausweis, ein elektronisches Zertifikat, die Online-Identifikation über das Programm Cl@ve-PIN oder eine Referenznummer benötigt.
- Wer die „Renta 2022“, also die Einkommensteuer, telefonisch abwickeln möchte, kann dies ab dem 5. Mai 2023 tun. Dafür muss ein Termin mit dem Finanzamt vereinbart werden. Terminanfragen sind vom 3. Mai bis 29. Juni möglich. Die Telefonnummern lauten: Tel. 91 535 73 26 / Tel. 901 12 12 12 24 oder Tel. 91 553 00 71 / Tel. 901 22 33 44.
- Ab dem 1. Juni 2023 ist es dann möglich, die Einkommensteuererklärung persönlich in einer Außenstelle der Agencia Tributaria oder einer Einrichtung, mit der die Steuerbehörde zusammenarbeitet, abzugeben. Anmeldung für einen Termin ist hier vom 25. Mai bis 29. Juni 2023 möglich: Tel. 91 535 73 26 / Tel. 901 12 12 12 24 oder Tel. 91 553 00 71 / Tel. 901 22 33 44.
Letzter Tag, an dem in Spanien die Steuererklärung mit Lastschriftverfahren eingereicht werden kann, ist Dienstag, 27. Juni 2023. Für die übrigen Steuererklärungen endet die Abgabefrist nur drei Tage später, das heißt am Freitag, 30. Juni 2023.
Einkommensteuererklärung 2023 in Spanien: Abgabepflicht, wichtige Infos und Neuerungen
Die Abgabepflicht der Steuererklärung in Spanien hängt von dem Jahreseinkommen und der Anzahl der Arbeitgeber ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2022 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler oder 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahlern erhalten hat, muss die Erklärung in diesem Jahr 2023 abgeben. Das Gleiche gilt beispielsweise für Rentenbezieher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeitig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „zwei Lohnzahler“.
Wie schon bei der Einkommensteuer im vergangenen Jahr gibt es auch für diese Steuerkampagne in Spanien einige Neuerungen. Einige der wichtigsten Infos dazu:
- Einkommen von 200.000 bis 300.000 Euro: Die Besteuerung von Kapitaleinkünften über 200.000 Euro wird im Vergleich zum Vorjahr um einen Punkt auf 27 Prozent angehoben, und die für Kapitalerträge über 300.000 Euro auf 28 Prozent, also um weitere zwei Punkte.
- Individuelle Altersvorsorge (Plan de pensión individual): Für das Jahr 2022 beträgt der abzugsfähige Beitrag 1.500 Euro für Angestellte, 500 Euro weniger als im Vorjahr. Für Selbstständige gilt im Prinzip die gleiche Grenze, aber es gibt einen Unterschied: Sie können weitere 4.250 Euro hinzufügen, wenn die Altersvorsorge von „asociaciones de autónomos“, also Vereinigungen von Selbstständigen gefördert wied. Das bedeutet, dass ein Selbständiger im Jahr 2023 für 2022 maximal 5.750 Euro geltend machen kann.
- Vermögenssteuer: Die von der Zentralregierung beschlossene neue Steuer wird ab 2022 für Personen mit einem Nettovermögen von mehr als drei Millionen Euro gelten. Die Steuer auf große Vermögen ist in drei Stufen unterteilt: Zwischen 3 und 5 Millionen Euro Nettovermögen werden 1,7 Prozent gezahlt, zwischen 5 und 10 Millionen 2,1 Prozent und über 10 Millionen 3,5 Prozent.
- Familien und pflegebedürftige Personen: Für jedes leibliche oder adoptierte Kind unter drei Jahren können 1.200 Euro pro Jahr abgezogen werden. Wenn pflegebedürftige Person betreut werden müssen, sind bis zu 1.150 Euro absetzbar, wenn das Familienmitglied über 65 Jahre alt ist und einen Behinderungsgrad von 33 Prozent oder mehr besteht. Bei über 75 Jahren beträgt die Steuerermäßigung bis zu 2.550 Euro. Dazu ist eine Bescheinigung erforderlich, dass die unterhaltsberechtigte Person über ein Einkommen von weniger als 8.000 Euro verfügt.
- Spenden: Werden Spenden an staatlich anerkannte Vereine und Einrichtungen getätigt, können diese beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das können NGOs, Sportverbände, das Rote Kreuz, ONCE, öffentliche Universitäten oder öffentliche Forschungseinrichtungen sein.
- Kryptowährungen: Wenn das Ergebnis des Verkaufs und/oder des Handels mit Kryptowährungen in Form von Kapitalgewinnen positiv ist, müssen diese Gewinne besteuert werden. Das Prinzip der progressiven Besteuerung gilt auch für Kryptowährungen, was bedeutet, dass die entsprechende persönliche Einkommenssteuer ebenfalls in Stufen unterteilt ist. Gewinne bis zu 6.000 Euro werden mit 19 Prozent besteuert, zwischen 6.001 und 50.000 Euro mit 21 Prozent und von 50.001 Euro bis 200.000 Euro mit 23 Prozent. Bei Gewinnen ab 200.000 Euro kommt eine besondere Steuerklasse von 26 Prozent zum Tragen.
- Personen, die Kryptowährungen im Ausland deponiert haben, sind verpflichtet, die von ihnen gehaltenen virtuellen Währungen mittels des Formulars 720 zu melden. In dieser Erklärung müssen alle Kryptowährungen angegeben werden, die am 31. Dezember des Vorjahres gehalten wurden, sofern ihr Wert 50.000 Euro übersteigt.
- Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden: Wenn eine Immobilie energetisch saniert werden muss, können die Investitionen geltend gemacht werden und zwar bis zu 60 Prozent, maximal zwischen 5.000 und 7.500 Euro pro Jahr, bei der Einkommensteuer und bis zu 50 Prozent bei der Grundsteuer (IBI). Der IRPF-Abzug kann von all denjenigen in Anspruch genommen werden, die vor dem 31. Dezember 2022 Arbeiten zur energetischen Verbesserung an ihrer Immobilie durchgeführt haben.
Einkommensteuer 2023 in Spanien: Selbst oder mit Beratung
Steuerzahler in Spanien, die keine komplizierte Einkommensteuererklärung abzugeben haben, können per Internet den mit den bekannten Daten aus den Vorjahren vorgefertigten Entwurf bestätigen und so einfach und schnell zu einer möglichen Rückzahlung gelangen. Wer eine etwas komplizierte Steuererklärung abzugeben oder irgendwelche Zweifel oder Fragen hat, sollte bis zur persönlichen Terminvergabe warten oder aber einen Steuerberater konsultieren.