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Einkommensteuer-Erklärung in Spanien ist fällig: Abgabe-Termine und Infos im Überblick

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Von: Daniela Schlicht

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50 Euro Scheine und andere verschiedene Bargeldscheine.
Bis 30. Juni muss das Einkommen vom Vorjahr beim spanischem Finanzamt gemeldet werden. © Pixabay

In Spanien steht die Abgabe der Einkommensteuererklärung IRPF für das Jahr 2022 an. Wichtige Termine, Infos und einige Neuerungen im Überblick.

Madrid - In Spanien steht die Abgabe der Einkommensteuererklärung an: Alle physischen Personen mit Wohnsitz - beziehungsweise Residenten, die sich für Spanien als ihre Wahlheimat entschieden haben - und einem gewissen Einkommen sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 ihre Einkommensteuererklärung (kurz: IRPF) für das Jahr 2022 abzugeben. Dies kann online über die Website der Steuerbehörde, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Einkommensteuererklärung 2023 in Spanien: Abgabe-Termine im Überblick

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Spanien - ob online, telefonisch oder persönlich - gibt es einige Termine zu beachten:

Letzter Tag, an dem in Spanien die Steuererklärung mit Lastschriftverfahren eingereicht werden kann, ist Dienstag, 27. Juni 2023. Für die übrigen Steuererklärungen endet die Abgabefrist nur drei Tage später, das heißt am Freitag, 30. Juni 2023.

Einkommensteuererklärung 2023 in Spanien: Abgabepflicht, wichtige Infos und Neuerungen

Die Abgabepflicht der Steuererklärung in Spanien hängt von dem Jahreseinkommen und der Anzahl der Arbeitgeber ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2022 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler oder 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahlern erhalten hat, muss die Erklärung in diesem Jahr 2023 abgeben. Das Gleiche gilt beispielsweise für Rentenbezieher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeitig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „zwei Lohnzahler“.

Wie schon bei der Einkommensteuer im vergangenen Jahr gibt es auch für diese Steuerkampagne in Spanien einige Neuerungen. Einige der wichtigsten Infos dazu:

Einkommensteuer 2023 in Spanien: Selbst oder mit Beratung

Steuerzahler in Spanien, die keine komplizierte Einkommensteuererklärung abzugeben haben, können per Internet den mit den bekannten Daten aus den Vorjahren vorgefertigten Entwurf bestätigen und so einfach und schnell zu einer möglichen Rückzahlung gelangen. Wer eine etwas komplizierte Steuererklärung abzugeben oder irgendwelche Zweifel oder Fragen hat, sollte bis zur persönlichen Terminvergabe warten oder aber einen Steuerberater konsultieren.

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