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Scheine unterm Kopfkissen: Finanzamt in Spanien hat Bargeld im Visier

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Von: Daniela Schlicht

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Bargeld in Form von 500 und 200-Euro-Scheinen.
Wer in Spanien größere Summen Bargeld zuhause aufbewahrt, könnte Ärger mit dem spanischen Finanzamt bekommen. © Pixabay

Wer in Spanien zu Hause Bargeld aufbewahren möchte, sollte sich unter anderem über steuerbehördliche Konsequenzen im Klaren sein. Das spanische Finanzamt ist über Vieles im Bilde.

Madrid - Einen bestimmten Geldbetrag in Form von Bargeld zu Hause in Spanien aufzubewahren, galt schon immer als sinnvoll. Notfälle, Gefahren, unvorhergesehene Ausgaben, Misstrauen gegenüber Banken – was auch immer der Grund sein mag, unterm Strich ist es immer das Gleiche: die Sicherheit, auf sein Geld zählen und nach Bedarf sofort darauf zugreifen zu können. Die Spanier haben ihr Bargeld „bajo el colchón“ (unter der Matratze), die Deutschen „unter dem Kopfkissen“. Ob nun unter der Matratze oder dem Kopfkissen, wer größere Beträgen zu Hause aufbewahrt, könnte unter Umständen Ärger vom Finanzamt bekommen.

Finanzamt in Spanien: Die Aufbewahrung von Bargeld zuhause ist erlaubt, aber...

Die Aufbewahrung von Bargeld zu Hause „unter der Matratze“ ist im Prinzip in Spanien erlaubt, aber dennoch ist es ratsam, das Geld, das vom Bankkonto abgehoben und zu Hause aufbewahrt wird, ordnungsgemäß beim spanischen Finanzamt zu deklarieren, so ein Artikel des Wirtschaftsportals elEconomista.es. Es ist nicht so, dass mehr Steuern anfallen, sondern dass man, falls das Finanzamt es verlangt, die Herkunft des zu Hause deponierten Bargelds ohne Probleme nachweisen kann.

Das zu Hause aufbewahrte Bargeld kann über die spanische Einkommensteuererklärung (IRPF) angegeben werden. Es gilt: Jederzeit muss darüber Klarheit herrschen, woher, beziehungsweise aus welchen Quellen das abgehobene Geld stammt, dass einmal auf dem Konto war, wie beispielsweise Einkommen aus Arbeit, Immobilienverkauf, etcetera. Es ist nicht jedem immer bewusst, aber das Finanzamt hat Zugang zu Informationen über Bargeldbewegungen. Der Grund dafür ist, dass Bargeld immer wieder mit der Schattenwirtschaft in Spanien in Verbindung gebracht wird, und das Ziel auf steuerlicher Ebene sei es, den Schaden zu bekämpfen, den dieser für die Staatskasse darstellt. Insbesondere verfolgt die Finanzbehörde Operationen, bei denen 500-Euro-Banknoten zum Einsatz kommen sowie Zuflüsse oder Abflüsse von 3.000 Euro in bar oder mehr, schreibt elEconomista.

Finanzamt in Spanien wird bei der Kontrolle von Bargeld-Bewegungen unterstützt

Diese Kontrolle über Bargeld-Bewegungen wäre dem Finanzamt in Spanien allein bislang nicht möglich, würde es nicht von den Banken unterstützt werden. Diese sind nämlich per Gesetz verpflichtet, das Finanzamt über auffällige Bewegungen zu informieren. Im allgemeinen wird das Ganze im Steuergesetz (Ley General Tributaria) geregelt. Artikel 93 bezieht sich auf „Bewegungen auf Girokonten, Spar- und Termineinlagen, Darlehens- und Kreditkonten und andere Aktiv- und Passivtransaktionen, einschließlich solcher, die auf Zwischenkonten verbucht werden oder durch die Ausstellung von Schecks oder anderen Zahlungsanweisungen zustande kommen“ und die Verpflichtung der Institute, diese Transaktionen inklusive der Beziehungen zu Dritten zu melden. Das Gesetz fasst es klar und deutlich zusammen: Juristische oder natürliche Personen „sind verpflichtet, den Steuerbehörden alle Arten von Daten, Berichten, Hintergrundinformationen und Belegen mit steuerlichen Auswirkungen zu liefern“, die sich aus „ihren wirtschaftlichen, beruflichen oder finanziellen Beziehungen zu anderen Personen“ ergeben.

Bargeld in Spanien zu Hause aufzubewahren, ist somit zwar sinnvoll, aber nicht frei von Risiken. Außer dem möglichen Ärger mit dem Finanzamt sollten auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Feuer sowie Raubüberfälle und die Inflation in Betracht gezogen werden. Letztendlich ist das Aufbewahren größerer Bargeld-Beträge im eigenen Zuhause ein persönliches Abwägen von Nutzen und Risiken.

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