Hausbesetzer in Spanien: Wie sich Immobilien-Besitzer vor Okupas schützen können

In Spanien treiben immer mehr Hausbesetzer ihr Unwesen, sehr zum Leid von Eigentümern. Eine Agentur gibt Tipps, was Immobilienbesitzer gegen diese sogenannten Okupas tun können.
Madrid - Hausbesetzungen in Spanien durch sogenannte Okupas, wie die Spanier Hausbesetzer nennen, sowie Mietschulden sind die größten Probleme, die Eigentümer von Wohnimmobilien widerfahren können. Leider nehmen diese Probleme in Spanien zu. Nach Angaben der Plataforma de Afectados por la Ocupación (Plattform Betroffener von Hausbesetzungen) sind derzeit etwa 100.000 Immobilien besetzt. Offiziellen Angaben zufolge sind Katalonien, Andalusien, die Region Valencia und Madrid die am stärksten betroffenen Regionen Spaniens, berichtet das Immobilienportal idealista.com.
Hausbesetzer in Spanien: Agentur gibt Tipps für Eigentümer
Angesichts der steigenden Fälle hat die Agentur für Mietverhandlungen (Agencia Negociadora del Alquiler – kurz: ANA) in Spanien eine Reihe von Tipps und Empfehlungen für Eigentümer ausgearbeitet, die von Hausbesetzungen betroffen sind oder die Opfer werden könnten. Die Agentur empfiehlt bei Immobilien, die leer stehen, weil sie auf einen Mieter oder einen neuen Eigentümer warten, wenn möglich, den Strom-, Wasser- oder Gasanschluss abgemeldet zu lassen. So könnten „Hausbesetzer keinen Vorteil aus Leistungen ziehen können, die auf den Namen des Eigentümers laufen“, erklärt ANA. Erst kürzlich klagte eine Deutsche von der Costa Blanca über ihre Probleme mit Hausbesetzern.
Ist die Immobilie in Spanien von einem Hausbesetzer oder mehreren Okupas beziehungsweise Mietnomade(n) besetzt, ist es demnach besser, wenn der Eigentümer der Immobilie Angebote seitens der Besetzer zur Übernahme der Gemeinschaftskosten oder der Nebenkosten ausschlägt. Zwar würde das die Unkosten senken, aber „dies wäre nachteilig, da solche Zahlungen später zur Rechtfertigung der Hausbesetzung herangezogen werden könnten“, erklärt die Agentur für Mietverhandlungen.
Hausbesetzern in Spanien bloß nicht den Strom abstellen
Weiterhin weist die Agentur darauf hin, dass Hausbesetzern nicht der Strom abgestellt werden darf, „weil das als Straftat, als Nötigung angesehen werden könnte“. Allerdings hat der Eigentümer das Recht, die vertraglich vereinbarte Leistung auf ein Minimum zu reduzieren, um die Höhe der Rechnungen zu verringern. Des Weiteren rät die Agentur, dass Eigentümer ihre ungenutzte Immobilie in Spanien nicht leer stehen lassen sollten. Logischerweise sind das die Objekte, die von Hausbesetzern ins Visier genommen werden und am ehesten besetzt werden. Über ihre Erfahrung und Situation, ein Ferienhaus zu besetzen, berichtete vor einiger Zeit eine Okupa aus Mallorca.
Zudem sind leerstehende Immobilien in Spanien auch diejenigen, bei denen es am längsten dauert, die Hausbesetzer wieder loszuwerden. Statt Leerstand ist es also besser, die „Immobilie zu vermieten oder vorübergehend an Familienmitglieder abzugeben“, betont die Agentur. Das Installieren von Alarmanlagen ist ebenfalls empfehlenswert, weil die sofortige Meldung über das illegale Eindringen durch Hausbesetzer an die Polizei das Begehen einer Straftat bestätigen würde und die Polizei ohne richterliche Genehmigung handeln könnte.
ANA rät außerdem, dass Nachbarn die Polizei benachrichtigen sollten, wenn sie merkwürdige Beobachtungen machen oder ungewöhnliche Geräusche in einer Immobilie beobachten, da sie auf diese Weise ebenfalls schnell handeln und die Hausbesetzer „auf frischer Tat“ ertappen könnten, ohne lange auf eine gerichtliche Genehmigung warten zu müssen.
Hausbesetzer in Spanien: Eigentümer von Immobilien brauchen Nachweis
Zum Schutz vor Hausbesetzern wird außerdem hervorgehoben, dass Eigentümer in Spanien über einen Nachweis verfügen sollten, aus dem hervorgeht, dass die Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung steht. „Diese Akkreditierung könnte die Dringlichkeit und Notwendigkeit der vorsorglichen Räumung rechtfertigen, die mit der Klage beim Richter beantragt wird“, stellt ANA klar.
Schlussendlich, egal ob es sich bei der Hausbesetzung um einen festen Wohnsitz oder eine Zweitwohnung handelt, sollte in Spanien immer eine sofortige Räumungsverfügung beantragt werden, die die Dringlichkeit und Notwendigkeit belegt, damit die Gerichte, vorzugsweise die diensthabenden Gerichte, schnell handeln können. Ein Gericht an der Costa Blanca wandte gegen eine illegale Hausbesetzung zum ersten Mal ein neues Verfahren, ein „Räumung Express“ an und schaffte mit der beschleunigten Zwangsräumung in Orihuela Costa eine wichtige Präzedenz für ganz Spanien.