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Neues Tierschutzgesetz in Spanien: erster Überblick über Pflichten und Strafen

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Von: Daniela Schlicht

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Ein hockender junger Mann streichelt einen großen Hund am Hals.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz in Spanien kommen auf Besitzer von Haustieren Pflichten und Strafen zu. © Ángel García

Spanien arbeitet an einem neuen Tierschutzgesetz. Ein erster Überblick über Pflichten und Strafen, die auf Besitzer von Haustieren zukommen könnten.

Madrid - Spanien arbeitet an einem neuen Tierschutzgesetz. Einige Details wurden in einem ersten Überblick bekannt gegeben. Jedenfalls wurden im Januar 2022 Haustiere in Spanien erstmalig per Gesetz als fühlende Wesen anerkannt, während sie zuvor als Sachen oder Waren betrachtet wurden. Anschließend, in einer zweiten Runde, verabschiedete der Ministerrat im August das neue Tierschutzgesetz, das sogenannte „Nueva ley de Bienestar Animal“ (zu Deutsch in etwa: Neues Gesetz zum Wohlbefinden der Tiere). Eine Maßnahme, die vom Ministerium für soziale Rechte sowie auf Basis der Agenda 2030 gefördert wird. Dieses Gesetz soll noch vor Ende 2022 in Kraft treten. Ausgenommen sind Tiere für Jagd und Landwirtschaft. Hier knickte die Regierung vor Jägern und Landwirten ein.

Neues Tierschutzgesetz in Spanien: Reform des Strafgesetzbuchs für Verschärfung von Strafen

Das neue Tierschutzgesetz in Spanien bringt eine Reform des Strafgesetzbuchs mit sich, die die Strafen für Tierquälerei verschärft. Dazu gehören Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten, wenn das Tier als Folge verstirbt, oder bis zu 36 Monaten, wenn mehr als ein erschwerender Umstand vorliegt. Ebenso ist ein fünf- bis zehnjähriges Verbot, mit Tieren zu leben oder zu arbeiten, darin vorgesehen. Auch die Geldbußen werden erheblich erhöht. Geringfügige Verstöße werden mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet, schwere Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro und sehr schwere Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro.

Darüber hinaus werden im neuen Tierschutzgesetz von Spanien in Fällen von Tiermisshandlung, wenn eine tierärztliche Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit des Tieres erforderlich ist, Strafen von bis zu 18 Monaten Freiheitsentzug oder Geldstrafen verhängt. Wenn die für das Tier verantwortliche Person es in einem Zustand aussetzt, der das Leben oder die Unversehrtheit des Tieres gefährden könnte, droht eine Geldstrafe von 30 bis 180 Tagessätzen. Ebenso ist auch eine gemeinnützige Arbeit von 31 bis 90 Tagen vorgesehen.

Neues Tierschutzgesetz in Spanien: Positivliste für Haustiere ohne invasive Exoten

In einer Positivliste für Haustiere, der sogenannten listado postivo, wird geregelt, welche Tiere unter die Definition „Haustier“ fallen und folglich in privaten Haushalten in Spanien leben dürfen. Die Beurteilung dafür hängt vom Ministerium für soziale Rechte und der Agenda 2030 ab. Allerdings ist diese Liste im neuen Tierschutzgesetz umstritten, denn für beispielsweise einen Papageienbesitzer könnte das bedeuten, dass seine Papageien-Art, von „heute auf morgen“ als verbotenes Tier eingestuft werden könnte. Zwar hätte der Besitzer die Möglichkeit, den Papagei registrieren zu lassen, aber dieser dürfte weder weitergeben noch zur Zucht verwendet werden. Würde dennoch ein Männchen dieser Art mit einem Weibchen zusammenkommen, müssten die Eier vernichtet werden.

Nach dem neuen Tierschutzgesetz dürften in Spanien „invasive Exoten unter keinen Umständen in die Positivliste der Haustiere aufgenommen werden, die im Königlichen Erlass 630/2013 vom 2. August als diese definiert wurden und im spanischen Katalog für invasive gebietsfremde Arten geregelt sind“. Dabei ist jedoch zu beachten, dass „der spanische Katalog invasiver gebietsfremder Arten ein dynamisches Instrument ist, das ständig geändert werden kann“.

Neues Tierschutzgesetz in Spanien: Erfassung, Impfungen und Sterilisation werden verpflichtend

Das neue Tierschutzgesetz in Spanien führt als Pflicht für Haustierbesitzer unter anderem die Erfassung der ID, also der Identität des Haustiers auf, und fordert, entsprechende Impfungen immer auf dem neuesten Stand zu halten. Um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, wird die Sterilisation aller außerhalb der Wohnung lebenden Haustiere ebenfalls verpflichtend. Für die Haustiere ohne Zuhause kümmern sich vielerorts Organisationen um die Sterilisation, wie beispielsweise die Organisation APAC, die sich für Katzen auf El Campellos Straßen engagiert.

Neben Pflichten wie Registrierung, Impfungen und gegebenenfalls Sterilisation von Haustieren sieht das neue Tierschutzgesetz vor, dass Hunde nicht länger als 24 Stunden allein gelassen werden dürfen. Es ist dann in Spanien verboten, Haustiere dauerhaft auf Terrassen - man erinnere sich an den Fall, wo ein Hund in Torrevieja tagelang auf einer Terrasse bei Hitze angebunden war - in Lagerräumen, Kellern oder Fahrzeugen zu lassen. Auch dürfen die Tiere nicht länger als drei Tage am Stück unbeaufsichtigt bleiben. Bei Hunden darf diese Zeit jedoch die besagten 24 Stunden nicht überschreiten. Sollte das Haustier abhandenkommen, muss dies innerhalb einer Frist von 48 Stunden gemeldet werden, damit es nicht als Aussetzen des Tieres betrachtet und somit mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet wird.

Neues Tierschutzgesetz in Spanien: Obligatorische Versicherung und Kurs für Hundehalter

Alle, die in Spanien einen Hund besitzen oder für einen Hund verantwortlich sind, müssen laut dem neuen Tierschutzgesetz eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abschließen. Das gilt auch für diejenigen Hunde, die nicht potenziell gefährlich sind. Eine Haftpflichtversicherung für Haustiere war in Spanien bisher freiwillig. Nur Hundehalter von Listenhunden, auf Spanisch PPP (perros potencialmente peligrosos), waren bislang verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen sowie Hundehalter in Madrid und im Baskenland.

Des Weiteren müssen alle Personen, die in Spanien einen Hund kaufen oder adoptieren wollen, nach dem neuen Tierschutzgesetz vor der Anschaffung des Tieres einen kostenlosen und unbefristet geltenden Ausbildungskurs absolvieren. Im Artikel 30 des neuen Tierschutzgesetzes heißt es: „Personen, die Hundehalter werden wollen, müssen nachweisen, dass sie einen zeitlich unbegrenzt gültigen Lehrgang für Hundehalter absolviert haben“. Außerdem müssen Menschen, die bereits einen Hund besitzen, zusammen mit ihren Tieren (anscheinend ab einem bestimmten Gewicht und Alter, was in einer späteren Verordnung noch festgelegt wird) einen Test ablegen, um ihre soziale Kompetenz zu prüfen. Der Inhalt des Kurses und die Form des Tests sind jedoch noch nicht bekannt.

Neues Tierschutzgesetz in Spanien: Tötung von Haustieren ist verboten

Die Tötung von Haustieren ist verboten, so das neue Tierschutzgesetz Spaniens, es sei denn, es liegt ein hinreichend begründeter Anlass vor. Dies bedeutet, dass gesunde Haustiere nicht getötet werden dürfen und dass die Einschläferung nur aus gesundheitlichen Gründen und unter tierärztlicher Aufsicht erfolgen darf. Darüber hinaus darf die Einschläferung nur von registrierten Tierärzten durchgeführt werden, die „humane Bedingungen“ garantieren.

Zudem wird die Tötung von Tieren in allen Tierheimen, Tierkliniken und Zoos aus wirtschaftlichen Gründen, aus Platzmangel, im Falle von Krankheiten oder Verletzungen mit der Möglichkeit einer entsprechenden Behandlung oder durch das Aussetzen verboten.

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