Grundsätzlich kann jeder Besitzer einer Eigentumswohnung, beziehungsweise eines Hauses in Spanien Förderungen für Solaranlagen beantragen. Aber für welche Haushalte kommt die Umrüstung auf Solarenergie überhaupt in Frage? Dabei orientiert man sich nicht zwangsläufig an der Größe der Wohnfläche, sondern vielmehr am Verbrauch des Haushalts. Aber natürlich braucht man auch Platz, um die Sonnenpaneele zu installieren. „Normalerweise beträgt die Mindestdachfläche, die für die Installation einer Photovoltaikanlage erforderlich ist, etwa zwölf Quadratmeter, was sechs Modulen entspricht“, so Daniel Nilsson. Zudem kommen noch andere Faktoren hinzu.
Ideale Dächer für Fotovoltaikanlagen haben eine freie, insbesonders schattenfreie Fläche, die nach Süden ausgerichtet ist und im Optimalfall eine Neigung der Paneele von etwa 40 Grad möglich macht. Wenn die Paneele hingegen nach Südwesten oder Südosten ausgerichtet sind, gehen bereits etwa sechs Prozent der Jahresproduktion verloren. Auch eine Neigung ober- oder unterhalb der besagten 40 Grad führt bereits zu leichten Produktionsrückgängen.
Die Kosten für die Installation einer Solaranlage variieren. Der Betrag richtet sich auch nach der Art der Anlage. Einige Solar-Installateure bieten auf ihren Internetseiten Rechner an, um die Installationspreise oder die mögliche Stromgewinnung zu kalkulieren. Das sollte der erste Schritt sein, um sich einen groben Überblick zu verschaffen. Danach sollte man sich von Installationsfirmen beraten lassen und gegebenenfalls auch Kostenvoranschläge vergleichen. Hat man sich für einen Installateur entschieden, sollte einen dieser mit gutem Rat durch die Installationsvorbereitungen führen. Das beinhaltet auch den anstehenden Papierkram, um die erforderlichen Genehmigungen für die Installation zu erhalten.
Die Installationsfirma berät auch dabei, wieviele Paneele für eine Eigenverbrauchanlage nötig sind. Für einen Zwei-Personen-Haushalt wird die Installation von sechs bis 12 Modulen empfohlen, je nach Energieverbrauch und Platzangebot auf dem Dach. Die Amortisation würde in diesem Fall zwischen fünf und sechs Jahren liegen. Die finanziellen Einsparungen können monatlich dabei bis zu 70 Prozent betragen – allerdings hängt das alles auch stark von den Verbrauchsgewohnheiten der Haushalte ab.
Als Privathaushalt sollten Sie sich zunächst mit dem Unternehmen, mit dem Sie die Photovoltaikanlage installieren möchten, verbindlich einigen. Anschließend muss auf der Website der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft (Comunidad autónoma), in der der Kunde seinen Wohnsitz hat, ein Erstantrag gestellt werden. Dieser enthält Unterlagen über die Person, die den Zuschuss beantragt, Einzelheiten über das Projekt und verschiedene Erklärungen zur Verantwortung. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen muss die Antwort der Behörden abgewartet werden, um im Falle der Genehmigung der Subvention eine nachträgliche Rechtfertigung durch Rechnungen, Bankbelege, Projektberichte und andere Dokumente zu erhalten.
Die Antwortzeit auf den Erstantrag kann bis zu sechs Monate betragen, die Begründungsfrist beträgt weitere zwölf bis 18 Monate. Der Zuschuss deckt sowohl das Material als auch die Vorleistungen für die Ausarbeitung von Projekten, technische Berichte, Verwaltungs- und gegebenenfalls Bauarbeiten ab.
Einen weiteren Anreiz für Privathaushalte mit Eigenverbrauchsanlagen sollen steuerliche Begünstigungen darstellen. Diese können sich je nach Region und nach Gemeinde unterscheiden. Am Beispiel der Comunidad Valenciana bedeuten die Steuernachlässe zunächst, im Falle der IRPF (persönliche Einkommenssteuer) einen Abzug von 20 Prozent der getätigten Investitionen, bis maximal 8.000 Euro. Abzüge von 50 Prozent können zudem bei der IBI (Immobiliensteuer) geltend gemacht werden. Außerdem gibt es Steuererleichterungen bei der ICIO (Steuer auf Gebäude, Anlagen und Bauarbeiten) zwischen 50 und 90 Prozent, immer abhängig von der Gemeinde, in der die Solaranlage installiert wird.
„Bei der ICIO wird der Antrag bei der jeweiligen Gemeinde vor der Installation gestellt, zusammen mit dem Antrag auf die Baugenehmigung“, sagt Experte Daniel Nilsson. „Um den IBI-Nachlass zu beantragen, müssen jedoch nach der Installation und der Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden, die in der geltenden Verordnung des Rathauses gefordert werden. Leider gibt es keine allgemeingültige Regel für alle Kommunalverwaltungen.“ Die Unterlagen, die eine Gemeinde verlangt, können sich von einer zur nächsten unterscheiden. Das kann die Suche nach allgemeinen Informationen im Internet etwas schwierig gestalten. Jedoch sind die nötigen Dokumente immer auf der Website der jeweiligen Gemeinde angegeben. Und dort werden Sie über eventuelle Fristen in der Gemeinde informiert. Alternativ kann man auch zuständige Sachbearbeiter der Gemeinde im Rathaus kontaktieren.
Noch mal kurz zusammengefasst: Man kann sowohl für die Installation der Solaranlage, als auch bei IRPF, IBI und ICIO von Förderungen in Spanien profitieren. Es gibt also einige finanzielle Anreize für die persönliche grüne Wende. Auch wenn diese zugegebenermaßen zunächst mit etwas undurchsichtigem, bürokratischem Aufwand verbunden ist.
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