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Tod in Spanien: Was tun bei einem Todesfall? Tipps vom Experten

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Trauernde tragen gemeinsam einen Sarg.
Oft unverhofft - Sterbefall in Spanien. © Ángel García

Bei einem Todesfall in Spanien gibt es einiges zu beachten: Überführung in die Heimat oder Bestattung im Gastland? Wie sieht es mit den Kosten aus? Ein Experte gibt Tipps - und eine hilfreiche Checkliste.

Von Dr. Rainer Fuchs - So recht gern beschäftigt sich niemand mit dem Tod, dabei verbringen viele Deutsche gerade ihr „drittes Alter“ („tercera edad“, wie es so schön auf Spanisch heißt) in Spanien. Aber nicht nur das Alter, auch Krankheiten oder Unfälle können zum Tod führen, wie der schwere Motorradunfall in Dénia, bei dem ein 48-Jähriger auf der Unfallstelle verstarb. Somit ist es angebracht, rechtzeitig darüber nachzudenken, was im Todesfall des Partners zu tun ist. Gerade der November mit Allerheiligen zum Toden-Gedenken ist ein geeigneter Monat hierfür. In Spanien ist das Bestattungswesen weitaus liberaler gestaltet als in Deutschland, wo alles reglementiert ist. Wie in den meisten europäischen Ländern kann in Spanien zum Beispiel die Asche des Verstorbenen in der Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten und anderswo vergraben werden. Auch im katholischen Spanien hat sich die Feuer-Bestattung ausgebreitet, seit der Vatikan sie 1966 zugelassen hat. Wer auf eine katholische kirchliche Feier Wert legt, darf allerdings die Urne nicht zu Hause aufbewahren und vor allem die Asche nicht auf See oder anderswo verstreuen.

Tod in Spanien: Checkliste - Was ist im Todesfall zu tun?

Was es bei einem Todesfall in Spanien zu tun gibt, hat der Experte Dr. Rainer Fuchs in einer überarbeiteten Checkliste zusammengestellt:

Bei Todesfall Bestattung in Spanien

Ist bei einem Todesfall die Bestattung in Spanien vorgesehen, kommt eine Einäscherung oder die übliche Nischen- oder Erdbestattung in Betracht.

Todesfall in Spanien: Überführung nach Deutschland

Wenn die Asche offiziell nach Deutschland überführt werden soll, erfolgt dies meist über Luftfracht. Niemand wird Sie anhalten, wenn Sie die Überführung mit dem Auto durchführen. Achtung: Bedenken Sie, dass dann in Deutschland wieder Beisetzungspflicht besteht! Die Urne muss also auf einem Friedhof beigesetzt werden. Kontrollen dürfte es aber kaum geben...

Männer bewegen sich von einem fertiggestellten Nischen-Friedhof weg
In Spanien ist das Bestattungswesen liberaler geregelt als in Deutschland – eine Nischenbestattung ist eine Möglichkeit. © Ángel García

Wenn die Bestattung in Deutschland statt finden soll, erfolgt die Überführung in einem Zinksarg, der sich im Überführungssarg befindet. Dieser Sarg sollte nicht dem spanischen Standard entsprechen, weil auf deutschen Friedhöfen die Särge keine Metallteile enthalten dürfen.

Mit welchen Kosten muss man bei einem Todesfall in Deutschland sowie in Spanien rechnen?

Die Überführung des Sarges kann etwa 5.000 Euro kosten. In Deutschland muss man, je nach Gemeinde und Beerdigungsinstitut, mit zwischen etwa 3.500 und gut 9.000 Euro für eine Bestattung rechnen. In Spanien ist das sehr viel günstiger. Sinnvoll ist es, nach Möglichkeit verschiedene Angebote von Beerdigungsinstituten einzuholen.

Unterschiede ergeben sich bei der Nischenbestattung auch aus der Dauer der Nutzung, die zwischen 20 und 99 Jahren liegt. Von etwa 2.000 bis 5.000 Euro wird man ausgehen können. In Deutschland ist eine Bestattung im Friedwald sehr verbreitet; hier sind die Kosten einer Grabstätte deutlich günstiger, ab etwa 500 Euro. Informationen dazu etwa auf der Internet-Seite www.friedwald.de. - Waldfriedhöfe oder Ruheforste, durch die man in Deutschland und anderen zentraleuropäischen Ländern spazieren kann, mag man in Spanien vermissen. Doch auch an der Costa Blanca beispielsweise gibt es einige sehenswerte Friedhöfe, zu denen sich ein Ausflug oder ein Besuch vor allem rund um Allerheiligen lohnt.

Und wie sieht es mit der Krankenversicherung bei einem Todesfall in Spanien aus?

Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, hat dies keine Auswirkungen. Dann teilen Sie nur der Versicherung Ihres verstorbenen Partners die Veränderung mit. Das gilt entsprechend auch dann, wenn Sie und Ihr Partner privat kranken- und pflegeversichert waren beziehungsweise sind.

Vielleicht sind Sie aber Familienversichert, also ohne eigene Erwerbstätigkeit als Ehepartner mitversichert. Sie teilen dann der gesetzlichen Kasse mit, dass Ihr Partner verstorben ist. Damit endet automatisch Ihre Mitversicherung als Partner. Das ist in aller Regel aber kein Problem, wenn ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt wird. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.

Buchtipp

Alles, was man als Resident in Spanien wissen muss, findet sich auch in der 3. aktualisierten Auflage des Ratgebers „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, erhältlich in den Geschäftsstellen der Costa Blanca Nachrichten, im Buchshop sowie im Buchhandel (ISBN 9783000629211) für 24,90 Euro zzgl. Versand. Infos unter: www.ratgeberspanien.de

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