Wahlen in Spanien 2023: Wie können Deutsche teilnehmen?

2023 finden Wahlen in Spanien statt. Deutsche bzw. EU-Bürger können an der Kommunal-und Europawahl teilnehmen, wenn sie bis 30. Januar ihren Wahlwillen bekunden.
Madrid - Deutsche, die in Spanien gemeldet sind, sollten sich den Sonntag, 28. Mai 2023, rot im Kalender anstreichen, denn an diesem Tag finden landesweit die Kommunal- und Europawahlen statt, und teilnehmen können natürlich nicht nur Deutsche, sondern im Grunde genommen alle EU-Bürger mit gemeldetem Wohnsitz in Spanien. Wer in den folgenden vier Jahren in den Städten und Gemeinden das Sagen hat, können neben gemeldeten EU-Ausländern auch Norweger, Isländer und Engländer mit entscheiden.
Wahlen in Spanien: Voraussetzung, damit Deutsche teilnehmen können
Deutsche, bzw. EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien, haben das Recht, an den Kommunal-Wahlen teilzunehmen, wenn sie in das für diese Wahlen geltende Wählerverzeichnis eingetragen und am Tag der Wahl volljährig sind. Um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen sie im Gemeinde- beziehungsweise Melderegister (Padrón municipal) eingetragen sein und zudem einmal offiziell den Wunsch geäußert haben, das Wahlrecht bei der Kommunalwahl in ihrer Gemeinde auszuüben.
Um bei den Kommunal-Wahlen in Spanien die Stimmabgabe zu erleichtern, hat das Büro für Wahlerhebungen (OCE) in den letzten Oktobertagen eine Mitteilung an die in Spanien ansässigen EU-Bürger verschickt, in der die vom jeweiligen Rathaus registrierten Daten aufgeführt sind. Die Mitteilungen wurden nur an diejenigen versandt, die bei den vorangegangenen Kommunalwahlen nicht von der OCE kontaktiert wurden (Eintragungen im Gemeinderegister ab dem 1. September 2018) und die nicht den Wunsch geäußert haben, bei den Kommunalwahlen in Spanien zu wählen. Diese Mitteilung enthält einen Telematikschlüssel (CTT), der die Online-Wahl ermöglicht.
Wahlen in Spanien: Wie Deutsche ihren Wahlwillen bekunden können
Der Wahlwille für die Kommunalwahlen in Spanien können Deutsche, bzw. EU-Bürger, online, per Post oder persönlich im Rathaus des Wohnsitzes abgeben.
- Online: Um den Wahlwillen online abzugeben, kann über Cl@ve (mit der Plattform Cl@ve können viele Behördengänge online gemanaged werden) auf die elektronische Zentrale des Nationalen Instituts für Statistik (INE) zugegriffen werden. Dazu auf die Webseite www.ine.es gehen. Beim Klick links oben auf die drei horizontalen Striche öffnet sich das „Menu“, dort „Sede electrónica“ auswählen. Anschließen oben „Trámites“, „Trámites de Censo Electoral“ und „Manifestación de voluntad de ejercer en España el derecho de sufragio activo de los ciudadanos de la UE“ auswählen. Rechts geht es dann weiter unter „Aquí puede realizar las siguientes actuaciones (sistema Cl@ve)“.
- Wenn Sie nicht über Cl@ve verfügen und eine Mitteilung per Post erhalten haben, können Sie alternativ den darin aufgeführten CTT-Schlüssel auf der dafür vorgesehene Webseite https://sede.ine.gob.es/manifes tacionVotoUECTT/presentacion verwenden. Dieser Zugang wird nur vom 1. November bis zum 30. Januar 2023 verfügbar sein.
- Wenn Sie weder Cl@ve noch einen CTT-Schlüssel besitzen, haben Sie die Möglichkeit, sich ein Antragsformular (Modelo DFA) unter derselben oben genannten URL herunterzuladen und auszudrucken. Das Formular ist nicht nur auf Spanisch, sondern auch auf Deutsch, Englisch und Französisch erhältlich. Der Online-Zugang wird nur vom 1. November bis zum 30. Januar 2023 verfügbar sein.
- Auf dem Postweg: Bürger, die eine Mitteilung erhalten haben und sich in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen eintragen lassen möchten, können dies tun, indem sie einfach die darin enthaltene Erklärung ausfüllen, unterschreiben und per Post an die Provinzdelegation des zuständigen Wahlbüros schicken. Hierbei ist kein Porto erforderlich.
- Im Rathaus des Wohnsitzes: Durch Ausfüllen des Formulars zur Erklärung des Wahlwillens in Spanien (Modelo DFA), das im Rathaus erhältlich ist.
Wahlen in Spanien: Frist und Bedingungen für die Registrierung
Damit das aktuelle Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen in Spanien am 28. Mai 2023 wirksam wird, müssen die Eintragungen in die kommunalen Verzeichnisse und der förmliche Wahlwillen bis spätestens 30. Januar 2023 abgegeben werden. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um für eine Registrierung infrage zu kommen, sind folgende:
- Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein.
- Eintragung im Einwohnerregister (Padrón) der Gemeinde. Vorsicht, diesen Eintrag muss man als Resident alle fünf Jahre und als Nicht-Resident alle zwei Jahre erneuern!
- Nicht-EU-Bürger müssen im Besitz der Residencia für Spanien sein. Und sie müssen sich seit dem im entsprechenden Abkommen vorgesehenen Zeitraum rechtmäßig in Spanien aufgehalten haben (drei Jahre am Tag der Abstimmung für Staatsangehörige Norwegens, drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs). Diese Voraussetzung kann durch eine von der Polizei (Comisaría de Policía) ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen werden.
Schweizer können in Spanien weder wählen noch gewählt werden. In den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird das (aktive und passive) Wahlrecht nicht miteinbezogen.
Wahlen in Spanien: Ablauf der Kommunalwahlen und der Landtagswahl
Der Ablauf der Wahlen in Spanien ist an einige Daten gebunden. So werden die Wahlen von König Felipe VI. am Montag, 3. April 2023, durch ein königliches Dekret angesetzt, das vom Ministerpräsidenten Pedro Sánchez bestätigt wird, nachdem der Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag, 28. März 2023, darüber beraten hat. Der Königliche Erlass wird am Dienstag, 4. April 2023, im Staatsanzeiger veröffentlicht. Der Wahlkampf, der sich auch um aktuelle Themen wie Steuern in Spanien dreht, beginnt am Freitag, 12. Mai, um 24 Uhr und endet am Samstag, 27. Mai, um 0 Uhr. Der „Tag zum Nachdenken“ (Día de reflexión) findet am 27. Mai statt. Frei von werbenden Einflüssen der Parteien soll der Wähler in Ruhe seine Entscheidung treffen können. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 28. Mai, von 9 bis 20 Uhr.
In der Region Valencia finden neben der spanienweiten Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 28. Mai 2023, ebenfalls die Elecciones autonómicas, also die Landtagswahl, statt. Dasselbe gilt für die Autonomen Regionen Aragón, Asturien, die Balearen, die Kanaren, Kantabrien, Kastillien-La Mancha, Kastilien und León, Extremadura, Madrid, Murcia, Navarra und La Rioja. Eine Ausnahme machen: Andalusien, Katalonien, Galicien und das Baskenland. Allerdings beschränkt sich das Wahlrecht für Ausländer auf die Kommunal- und Europa-Ebene. Voraussetzung für die Teilnahme an Landtagswahlen ist laut spanischer – und auch laut deutscher – Verfassung die jeweilige Staatsbürgerschaft.
Jeder Wähler muss für den Gang zur Wahl die Wahlbenachrichtigung, auf der das zugewiesene Wahllokal angegeben ist, dabeihaben und sich ausweisen können. Dazu dienen Reisepass, Personalausweis, spanischer Führerschein mit Foto oder die „alte“ Tarjeta de Residencia, so man sie immer noch besitzt. Wichtig: Es dürfen nur Originale, keine Kopien der Dokumente vorgelegt werden.
Der Wähler begibt sich im Wahllokal zunächst in die Wahlkabine. Dort liegt ein Stapel von Umschlägen für die Kommunalwahl bereit (elecciones municipales). Neben den Umschlägen liegen die entsprechenden Wahlzettel der einzelnen Parteien und Gruppierungen. Man nimmt sich den Wahlzettel seiner Partei und steckt ihn in den Kommunalwahl-Umschlag. Mit dem Umschlag wendet man sich nun an den Wahlvorstand. Dort folgt die Prüfung der Identität und der Wahlberechtigung.