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Von Maskenpflicht bis Grenzkontrollen nach Corona: Was in Spanien gilt

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Von: Stella Kirchner

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Der Coronavirus Notstand ist zu Ende. Das bedeutet für Bürger mehr Rechte und Bewegungsfreiheit. Nichtsdestotrotz bestehen Pflichten wie das Tragen von Schutzmasken.

Madrid- Die „neue Normalität“ nach dem Coronavirus hat Spanien erreicht. Am 21. Juni ist der Notstand ausgelaufen und damit auch der Phasenplan und viele Restriktionen für Spanier und Ausländer. Doch einige Regeln werden auch bestehen bleiben, so zum Beispiel die Maskenpflicht. Das ist im Real Decreto 21/ 2020 vom 10. Juni nachzulesen. Hier die Regelungen zur Prävention einer neuen Coronavirus-Pandemie im Überblick. 

1. Bewegungsfreiheit in der Normalität nach dem Coronavirus

Mir Auslaufen des Notstands zum Schutz gegen das Coronavirus läuft auch die Beschränkung der Bewegungsfreiheit der Spanier auf ihre eigene Provinz beziehungsweise Autonome Region aus. Alle Informationen zu den Spezialregeln in Andalusien gibt es hier und die Situation in der Comunidad Valenciana wird hier beschrieben.

Viele Spanier kritisieren, dass auch Menschen aus Krisenregionen wie Madrid nun wieder frei reisen kann. Gesundheitsminister Salvador Illa appellierte an die „Vernunft aller Spanier“, nur zu reisen, wenn sie keine Symptome verspürten und bezog sich besonders auf die Orte, an denen sich besonders viele Menschen mit dem Sars-CoV-2 infiziert hatten. Allerdings waren für die rasante Ausbreitung der Pandemie im März und April wohl vor allem die Infizierten ohne Symptome verantwortlich, sodass immer noch nicht klar ist, wie viele Spanier wirklich an Covid-19 erkrankt waren. Bis jetzt hat die spanische Regierung aber auch Madrid und Barcelona in die „neue Normalität“ mit eingeschlossen. 

Radfahrer fahren durch leere Straße in Madrid.
Coronavirus Madrid: Die spanische Hauptstadt war besonders stark von der Pandemie betroffen. © Pixabay

2. Covid-19-Prävention für Urlauber: Die „neue Normalität“ an der Grenze

Nach intensivem Hin- und Herüberlegen hat die spanische Regierung dem Wunsch einiger Tourismusverbände und der EU nach einer zeitnahen Grenzöffnung nachgegeben. Mittlerweile befinden sich bereits Touristen in Spanien und auch die Flughäfen sind wieder für Touristen aus dem Ausland geöffnet. Konflikte gibt es nach wie vor um während der Coronavirus-Pandemie gebuchte Reisen, bei denen lediglich ein Gutschein ausgestellt wurde und keine Rückerstattung stattfand.

3. Maskenpflicht Coronavirus: Strafen von bis zu 100 Euro möglich

Die Maskenpflicht ist ein wichtiger Sicherheitsgarant in der „neuen Normalität“. Jeder Spanier oder Urlauber ab sechs Jahren muss in öffentlichen Räumen wie Markthallen, Museen oder Supermärkten eine Maske tragen. Auch draußen, wenn kein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist ein Mundschutz Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn, sowie im Flugzeug muss immer eine Maske getragen werden. Das spanische Gesundheitsministerium rät den Menschen dazu, chirurgische Einmal-Masken aus Papier zu verwenden und diese in einer Apotheke zu kaufen, da dort die Qualität garantiert ist. 

Keine Maske zu tragen, kann einem Reisenden in Spanien auch teuer zu stehen kommen. Das Innenministerium hat die Verletzung der Maskenpflicht als „leichte Straftat“ eingestuft und Geldbußen von bis zu 100 Euro festgelegt. Die Einhaltung wird überwiegend die Ortspolizei kontrollieren. 

Ausgenommen sind die folgenden Gruppen

4. Covid-19-freier Strand: Was zu beachten ist

An der Costa del Sol, Costa Blanca und Costa Cálida sind mittlerweile so gut wie alle Strände geöffnet. An vielen sind die Präventionsmaßnahmen gegen das Sars-CoV-2 auch kaum zu spüren. Das könnte sich jedoch mit der Ankunft der ausländischen Touristen im Juli ändern. Wenn auch die Kontrolle der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen von den jeweiligen Rathäusern kontrolliert wird, gibt es einige Gemeinsamkeiten: Die Rathäuser müssen bestimmen, wie viele Sonnenanbeter sich maximal am Strand aufhalten dürfen, sodass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern garantiert werden kann. Diese Anzahl soll von der Ortspolizei kontrolliert werden. Ganz besonders streng sind die Playa-Bestimmungen in Benidorm, wo Familien, Senioren und kommerzielle Strandvermietungen jeweils ihre eigenen Parzellen erhalten. Calp lässt es dagegen etwas ruhiger angehen und ermutigt Touristen, ihre Strände aufzusuchen.

Menschen liegen am Strand in Valencia.
Coronavirus Valencia: Strandregeln werden in Phase 3 bleiben. © Rober Solsona/ dpa

Valencia wird in Kürze eine App zur Verfügung stellen, die Strandbesuchern mitteilt, wie viele Plätze noch frei sind. Viele Strände sind auch in verschiedene voneinander isolierte Bereiche eingeteilt. Auf das Mitbringen von großen Luftmatratzen oder Ähnlichem sollte verzichtet werden, da diese ebenfalls das Coronavirus übertragen könnten. Einzelne Gemeinden stellen Senioren und Menschen mit Behinderung gratis desinfizierte Liegen und Sonnenschirme zur Verfügung. Die Strandbars Chiringuitos dürfen unter Hygienevorschriften öffnen, genauso wie Verleihe von Strandliegen. Eine Maske ist am Strand nicht nötig. 

Freizeit ohne Sars-CoV-2: Wie Aktivitäten in der „neuen Normalität“ organisiert werden

Besucher laufen über alte Burg in der Sierra Bernia.
Nach dem 21. Juni sind auch wieder sportliche Aktivitäten in Gruppen möglich. © Ángel García

Mit Ende der Notstandsgesetze wegen des Coronavirus verschwinden auch Obergrenzen für Gruppengrößen für Aktivitäten, solange es sich um Aktivitäten in der Natur wie die Cova Tallada in Javea oder die Sierra Bernia in Altea handelt. Innenräume wie Fitnessstudios oder Museen werden auch über den 21. Juni hinaus ihre Besucheranzahl begrenzen. Auch Gemeinschaftsbereiche draußen wie Schwimmbäder werden weiterhin nur für weniger Besucher als in den letzten Jahren öffnen können. 

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