Mutter mit 68 Jahren - Schauspielerin löst hitzige Debatte in Spanien aus

Eine 68-jährige Schauspielerin aus Spanien ist Mutter geworden. Das Baby trug eine Leihmutter in den USA aus, in Spanien sind Leihmutterschaften verboten. Nun diskutieren nicht nur Klatschzeitschriften, sondern auch die Politik.
Miami/Madrid – Spanien diskutiert über Leihmutterschaften, nachdem die Schauspielerin und TV-Moderatorin Ana Obregón im Alter von 68 Jahren Mutter geworden ist. Am Mittwoch, 29. März, berichtete die Klatsch-Zeitschrift „Hola“ exklusiv über die Mutterschaft des TV-Stars und veröffentlichte Fotos, auf denen Obregón zu sehen ist, wie sie ein Krankenhaus in Miami mit einem Baby auf dem Arm verlässt - in einer Art Rollstuhl, so wie es in der Klinik offenbar für frisch gebackene Mamas üblich ist. Der Fall schlägt in Spanien hohe Wellen.
Mutter mit 68 Jahren: In Spanien wären Adoption und Leihmutterschaft unmöglich gewesen
Laut „Hola“ kam das Baby am 20. März in Miami zur Welt - zwei Tage nach Ana Obregóns 68. Geburtstag. Die Schauspielerin sei wenige Tage vor der Geburt in die USA gereist. Für die Spanierin ist es das zweite Kind: Ihr Sohn Álex war 2020 an der Folge einer Krebserkrankung im Alter von 27 Jahren gestorben. In Spanien wäre Obregón eine erneute Mutterschaft unmöglich gewesen: Eine Adoption ist hier nur bis zu einem Alter von maximal 45 Jahren möglich, Leihmutterschaften sind verboten.
In den USA wiederum hängen diese Gesetze von den einzelnen Staaten ab. Nach Angaben der spanischen Zeitung „El País“ könnte ein Baby, das von einer Leihmutter ausgetragen wird, in den Vereinigten Staaten zwischen 110.000 und 185.000 Euro kosten, die ersten legalen Leihmutterschaften seien dort bereits ab den 80er Jahren abgewickelt worden. In Spanien nimmt der Fall der 68-jährigen Ana Obregón nun weit mehr ein als die Titelseiten der einschlägigen Klatschmagazine. Gleichstellungsministerin Irene Montero etwa, die sich mit Initiativen wie Beurlaubung bei Menstruationsschmerzen gern als Vorzeige-Kämpferin für Frauenrechte gibt, bezeichnete Leihmutterschaften als „eine Art der Gewalt gegen Frauen“. Finanzministerin María Jesús Montero sprach von „Ausbeutung des weiblichen Körpers“. Kritik gab es auch von Kollegen der 68-Jährigen Obregón. TV-Moderator Joaquín Prat etwa sagte: „Ich halte es für puren Egoismus, sich in Miami ein Kind zu kaufen, um Mutter zu werden. Ana Obregón hat mehr an sich selbst gedacht als an die Zukunft des Mädchens“. Die Sprecherin der konservativen PP im Parlament, Cuca Gamarra, äußerte sich bedeckter: „Es handelt sich um ein komplexes Thema, das tiefe und ernste Debatten fordert, da es viele moralische, ethische und religiöse Fragen aufwirft. Zumal Kinder beteiligt sind, die gewisse Rechte haben, die garantiert werden müssen“.
Fall illegaler Leihmutterschaft? Verhaftung in Spanien macht Schlagzeilen
Das „Mutterglück“ der 68-jährigen Ana Obregón kam just wenige Tage nach einem Fall ans Licht, der in Spanien ebenfalls für Schlagzeilen und Debatten über Leihmutterschaften gesorgt hatte. Es ist der Fall eines spanischen Paares, 42 und 43 Jahre alt, das eine rumänische Leihmutter im Alter von 28 Jahren beauftragt haben soll, ein Baby auszutragen. Die Schwangere kam zur Geburt in ein Krankenhaus in der Provinz Badajoz im Westen des spanischen Festlands. Dort gab sie sich wohl als die 43-jährige „Mutter“ aus. Dem Personal im Kreißsaal fiel auf, dass die Frau deutlich jünger sein müsste, und es rief die Polizei. Sowohl das Paar als auch die Rumänin wurden verhaftet.
Die Ermittler gehen von einem Fall illegaler Leihmutterschaft aus. Laut „El País“ soll das Paar der Frau 2.000 Euro dafür bezahlt haben, dabei floss das Geld offenbar im Heimatland der 28-Jährigen. Kurz vor der Geburt sei die Rumänin aber nach Spanien gereist, um das Baby auf die Welt zu bringen. Erst eine Woche zuvor waren in Sevilla vier Personen in einem Krankenhaus verhaftet worden, weil sie am Verkauf eines Neugeborenen beteiligt gewesen sein sollen.
Leihmutterschaften illegal: Spanien erkennt Babys aus dem Ausland aber an
In Spanien sind Leihmutterschaften komplett verboten, den rechtlichen Rahmen liefert ein Gesetz aus 2006, das auch die Grenzen bei künstlicher Befruchtung festlegt. Wohl aber erkennt Spanien Kinder von Paaren an, die eine Frau in einem Land, in dem Leihmutterschaften legal sind, mit dem Austragen eines Babys beauftragen. Unter einer Bedingung: Dass ein Gerichtsentscheid über die Elternschaft aus jenem Land vorliegt.