Spanien schafft Maskenpflicht in Innenräumen ab - Das gilt jetzt

Nach zwei Jahren hat Spanien die Maskenpflicht in Innenräumen abgeschafft. Die Schutzmaske muss bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr getragen werden. Die Details zu Supermärkten, Restaurants und Transportmitteln.
Madrid - Pünktlich vor den Osterferien hat Spanien das Einreiseformular samt QR-Code abgeschafft, jetzt, wenige Tage nach Ostern, fällt auch die Maskenpflicht in Innenräumen. Das Land geht endgültig dazu über, Corona wie eine Grippe zu behandeln, das Ende der Maske ist ein weiterer großer Schritt dorthin, ist die Maske doch für viele das Symbol der Pandemie. Am Dienstag, 19. April, hat in Spanien das Kabinett das Ende der Maskenpflicht beschlossen, seit 20. April muss die Schutzmaske nicht mehr getragen werden.
Ende der Maskenpflicht in Spanien: Einige Ausnahmen bleiben bestehen
Einige Ausnahmen wird es aber ähnlich wie in Deutschland auch weiterhin geben. So muss die Maske seit 20. April in Spanien zwar beispielsweise nicht mehr in Supermärkten oder im Einzelhandel getragen werden, wohl aber im Krankenhaus, in Altenheimen, in Arztpraxen und Gesundheitszentren, Apotheken und anderen Gesundheitseinrichtungen. Das gilt sowohl für Angestellte wie auch für Besucher. Patienten, die im Krankenhaus liegen, müssen die Maske aufsetzen, wenn sie ihr Zimmer verlassen und Gemeinschaftsräume nutzen. „Wer sich außerhalb seines Zimmers aufhält, muss die Maske weiterhin tragen, um besonders anfällige Personen vor Covid zu schützen“, erklärte Spaniens Gesundheitsministerin Carolina Darias gegenüber dem staatlichen Fernsehsender RTVE.
Ebenso bleibt die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Hier sind aktuell keine Ausnahmen geplant, die Maskenpflicht soll für alle Fahrgäste und Fahrer weiterhin gelten. Lediglich auf Booten und Schiffen darf die Maske auf den Außendecks abgenommen werden. Und was ist mit der Maske, wenn ich Covid-19 habe? Wer sich mit Corona infiziert hat, sollte die Maske zehn Tage ab dem positiven Test oder ab den ersten Symptomen tragen, so Gesundheitsministerin Darias. Die Quarantäne- und Testpflicht für Infizierte hat Spanien hingegen bereits abgeschafft.
Spanien schafft Maskenpflicht in Innenräumen ab - Das gilt in Geschäften, Schulen und auf der Arbeit
Nach fast zwei Jahren Maskenpflicht per Gesetz scheint es vielen - vor allem älteren - Spaniern unvorstellbar, ohne Corona-Maske einen Supermarkt zu betreten. Grundsätzlich müssen Kunden und Angestellte die Corona-Maske in Supermärkten, Geschäften, Bars und Restaurants nicht mehr tragen. Die Unternehmen können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Maske weiterhin verlangen. Gesundheitsministerin Darias appelliert in diesem Sinne auch weiterhin an einen „verantwortungsvollen Gebrauch“ der Maske, vor allem, wenn ein möglicher Kontakt zu Risikopatienten besteht. So solle die Maske weiterhin freiwillig etwa am Arbeitsplatz getragen werden, wenn dort keine gute Lüftung möglich ist oder der Sicherheitsabstand in geschlossenen Räumen nicht eingehalten werden kann. Auch an Orten, an denen viele Menschen zusammen kommen, würden die Experten gerne weiterhin Masken vor den Gesichtern sehen, etwa in Einkaufszentren, Supermärkten und Geschäften, in Kinos, Theatersälen, Museen, Bars und Restaurants.
Würde man alle Stunden zusammen rechnen, die verschiedene Bevölkerungsgruppen in Spanien in den vergangenen zwei Jahren am Stück Maske getragen haben, wären Kinder ab sechs Jahren sicherlich die absoluten Rekordhalter. Erst seit kurzem dürfen sie zumindest auf dem Pausenhof die Maske absetzen, ansonsten bleibt sie den ganzen langen Schultag im Gesicht. Seit 20. April dürfen Schulkinder jetzt endlich auch „adiós“ sagen zur Maske, sie muss nach den Osterferien weder in der Klasse, noch beim Schulessen oder in Gemeinschaftsträumen getragen werden.
Und was gilt in Spanien am Arbeitsplatz? Auch wenn das Ende der Maskenpflicht in Innenräumen gesetzlich verankert ist, können Unternehmen eigene Regeln festlegen. „Die Firmen haben die Kompetenz, Maßnahmen festzulegen, um die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen“, so Rafael Ortí, Präsident der Spanischen Gesellschaft für Präventivmedizin. Ausschlaggebende Kriterien für ein Festhalten an der Maskenpflicht könnte die Art der Arbeit sein oder auch Besonderheiten innerhalb der Belegschaft.