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Einspruch lohnt sich
Bußgeldbescheid: Jeder zweite ist falsch – so können Sie ungestraft davonkommen
Keiner zahlt gern Geldstrafen, jeder ärgert sich über drohendes Fahrverbot. Doch jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – daher sollten Sie bei Strafandrohung richtig reagieren.
München – Ein Fakt, der in seiner Deutlichkeit kaum zu glauben ist – und so manchem Autofahrer die Zornesröte ins Gesicht treibt: Jeder zweite Bußgeldbescheid, den die Behörden in Deutschland wegen angeblicher Verkehrsvergehen verschicken, enthält Fehler. Teilweise sogar mehrere auf einmal. Ein starkes Stück, denn welcher Verkehrsteilnehmer hat sich nicht schon mal zu Unrecht bestraft gefühlt? In den meisten Fällen lohnt sich jedoch ein Einspruch. Die „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins rät sogar dazu. Sie berichtet von einer durchschnittlichen Erfolgsquote von etwa 60 Prozent.
Die wichtigste Regel: Die 14-tägige Einspruchsfrist ist unbedingt einzuhalten. Sie beginnt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet und wird auch nicht durch einen Urlaub verlängert. Sonst ist der Bescheid rechtskräftig und auch ein guter Verkehrsanwalt kann im Regelfall kaum mehr etwas dagegen tun. Vorteilhaft ist aus anwaltlicher Sicht in jedem Fall, wenn sich der Betroffene nicht schon vor Eingang des Bußgeldbescheids im Anhörungsbogen zur Sache geäußert hat. Den kompletten Artikel zu den fehlerhaften Bußgeldbescheiden – und was Sie dagegen tun können – lesen Sie bei 24auto.de* *24auto.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks