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Diesel und Benzin lagern? Autofahrer müssen Vorgaben beachten

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Von: Simon Mones

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Benzin und Diesel sind noch immer teurer. Wer sich zu Hause einen Spritvorrat anlegen will, muss jedoch einiges beachten.

München – Wer dieser Tage an die Tankstelle seines Vertrauens fährt, der braucht starke Nerven. Denn: Die Spritpreise sind seit dem Einmarsch der Russen in die Ukraine extrem angestiegen*. Beinahe täglich gibt es neue Rekordpreise zu vermelden. Mancherorts ist Diesel längst teurer als Super.

Grund für den dramatischen Preisanstieg an der Zapfsäule sind die Rohölpreise. Diese sind infolge des Ukraine-Kriegs ebenfalls in die Höhe geschossen. Auch ein Versuch von Deutschland und anderen Staaten, die Lage auf dem Weltmarkt zu beruhigen*, hatte kaum einen Effekt.

Diesel und Benzin bunkern? Autofahrer müssen Vorgaben beachten

Wer in den Grenzregionen lebt, für den kann sich mitunter ein Ausflug ins Nachbarland lohnen, um dort günstiger zu tanken. So ist der Sprit in Polen derzeit bis zu 60 Cent günstiger als in Deutschland. Wer kann, füllt also nicht nur den Tank auf. Aber Vorsicht, wer Sprit im Kanister transportiert, sollte sich vorher genau über die Vorgabe informieren*.

Benzinkanister stehen auf dem Boden. (Symbolbild)
Für die Lagerung von Benzin und Diesel gelten strenge Vorschriften. (Symbolbild) © Michael Bihlmayer/Imago

Selbiges gilt auch für die Frage, wie viel Benzin und Diesel zu Hause gelagert werden dürfen. Denn auch in diesem Punkt gelten strenge Vorschriften. Ausschlaggebend dafür ist die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen jedoch kaum.

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Diesel und Benzin bunkern? Nur in Kleingaragen und Kellern erlaubt

In der Garagenverordnung von Baden-Württemberg heißt es beispielsweise: „In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden.“ Diese Mengen gelten auch in den anderen Bundesländern. Der Unterschied in der Menge erklärt sich dadurch, dass Diesel nicht so leicht entzündlich ist wie Benzin.

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Wichtig ist jedoch: Kraftstoffe dürfen nur in Kleingaragen gelagert werden. Diese dürfen laut der Garagenverordnung eine maximale Grundfläche von 100 Quadratmeter haben. Eine Lagerung in Großgaragen ist in Deutschland derweil verboten. Neben der Garage kann Benzin auch im Keller gelagert werden, sofern dieser baulich dafür geeignet ist. Hier gilt der Grenzwert von 20 Litern sowohl für Diesel als auch Benzin. Wer zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss sich diese Menge mit seinen Mitmietern teilen. In der Wohnung selbst ist das Lagern von Benzin bis auf geringfügige Menge in des verboten. Zudem ist ein Blick in den Mietvertrag sinnvoll, denn hier kann das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten bereits von vorneherein ausgeschlossen sein.

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