Sind Sommerreifen bei mildem Winterwetter erlaubt? Welche Bußgelder drohen
Viele Autofahrer sind der Ansicht, dass je nach Jahreszeit generell eine Winterreifenpflicht besteht. Darf man also überhaupt nicht mit Sommerreifen fahren?
- Der ADAC rät von Oktober bis rund um Ostern zu Winterreifen.
- Gibt es aber eine allgemeine Winterreifenpflicht?
- Wir klären Sie über mögliche Bußgelder auf.
Angenommen, es fällt kaum noch Schnee und die Straßen sind weitestgehend frei. Und bis sich das Frühlingswetter dauerhaft durchsetzt, dauert es auch nicht mehr so lange. Müssen dann trotzdem Winterreifen am Auto angebracht werden?
Gibt es eine allgemeine Winterreifenpflicht im Winter?
Ganz so simpel ist es nicht. Die Jahreszeit und das Wetter der vorangegangen Tage ist nicht dafür ausschlaggebend, ob Winterreifen am Auto angebracht sein müssen. Laut § 2 Abs. 3 StVO dürfen Kraftfahrer bei Eis, Glätte und Schnee nur dann fahren, wenn das Fahrzeug entsprechende Reifen aufweist. Das heißt im Umkehrschluss, dass Winterreifen (Alpine-Symbol)* nur dann Pflicht sind, wenn tatsächlich winterliche Verhältnisse vorherrschen.
Um aber nicht vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht zu werden, ist es sinnvoll, trotzdem Winterreifen für die kalte Jahreszeit anzubringen – auch aus versicherungstechnischen Gründen, die wir später noch erläutern. Der ADAC empfiehlt Winterreifen für den Zeitraum "von O bis O", also Oktober bis Ostern.
Was passiert, wenn ich bei winterlichen Verhältnissen Sommerreifen am Auto habe?
Wer trotz winterlicher Verhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen. Dabei kommt es auf den Schweregrad an: In der Regel werden 60 Euro fällig, bei Behinderung steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung werden es 100 Euro und mit Unfallfolge 120 Euro.
Wer als Halter zulässt, dass jemand sein Auto mit ungeeigneten Reifen fährt, wird ebenfalls zur Rechenschaft gezogen – mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Hier die Bußgelder bei falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen im Überblick:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahren mit für die Witterungsbedingungen ungeeignete Reifen | 60 Euro | 1 |
...mit Behinderung | 80 Euro | 1 |
...mit Gefährdung | 100 Euro | 1 |
...mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 |
Als Halter das Fahren mit für die Witterungsbedingungen ungeeigneten Reifen angeordnet oder zugelassen | 75 Euro | 1 |
Quelle: bussgeld-info.de
Einzige Ausnahme, bei der das Auto bei winterlichen Verhältnissen Sommerreifen tragen darf, ist, wenn es parkt. Das trifft zum Beispiel auf Fahrer zu, die das Auto über den Winter sowieso stehen lassen.
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Greift der Versicherungsschutz bei Sommerreifen im Winter?
In der Tat kann es zu Problemen mit dem Versicherer kommen, wenn es im Winter mit Sommerreifen* zu einem Unfall gekommen ist. Die Versicherungsgesellschaft kann dies als Fahrlässigkeit werten und die Regulierung des Schadens verweigern oder einschränken. Allerdings entscheidet hier der Einzelfall. Wenn die Wetterverhältnisse ein Fahren mit Sommerreifen zulässt und die Versicherung sich trotzdem weigert, den Schaden zu regulieren, sollten sich Betroffene rechtlich beraten lassen. *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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