1. Costa Nachrichten
  2. Verbraucher
  3. Geld

Kindergeld beantragen: Was Sie für den Antrag brauchen und wie es am schnellsten geht

Erstellt:

Kommentare

Um Kindergeld zu beantragen, brauchen Sie einige Unterlagen und das Internet. Mittlerweile gehen Kindergeldanträge am leichtesten online.

In Deutschland gibt es für jedes Kind mittlerweile 250 Euro Kindergeld im Monat. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit aber nicht automatisch aufs Konto überwiesen. Erst einmal muss die Leistung beantragt werden.

Am besten geht das online mit dem Formular auf der Webseite der Arbeitsagentur. Dort finden Eltern eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um das Kindergeld zu beantragen.

Wer hat Anspruch: Diese Eltern können Kindergeld beantragen

Kindergeld können alle Eltern von Kindern unter 18 beantragen. Die Voraussetzung ist dabei lediglich, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt und von den Antragstellern versorgt wird. Das gleiche gilt also auch für Stief- oder Pflegekinder und auch Großeltern oder ein anderer Vormund, der ein Kind versorgt, können Kindergeld beantragen. Wer im Ausland lebt, allerdings unbeschränkt in Deutschland Steuern zahlt oder sozialversicherungspflichtig in Deutschland angestellt ist, kann ebenfalls das deutsche Kindergeld bekommen.  

Kindergeldantrag stellen
Den Antrag auf Kindergeld kann man mittlerweile auch online stellen. (Symbolbild) © Imago

Wenn das Kind bereits volljährig ist, kann unter Umständen weiter Kindergeld gezahlt werden. Zum Beispiel dann, wenn das Kind zum ersten Mal studiert oder einer Ausbildung nachgeht. Auch wenn das Kind nebenbei einen Minijob ausübt, können Eltern Kindergeld bekommen. Das Gleiche gilt für die Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, sofern der Zeitraum nicht die Dauer von 4 Monaten überschreitet. Auch bei einem Praktikum oder Freiwilligendienst oder bei Arbeitslosigkeit wird weiterhin Kindergeld gezahlt.

Dokumente parat halten: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Kindergeldantrag

Um Kindergeld zu beantragen, bietet sich der Online-Antrag der Agentur für Arbeit an. Diesen gibt es in zwei Formen: der Kindergeld-Antrag ab Geburt und der Kindergeld-Antrag ab 18. Außerdem kann man auf der Webseite des Amtes auch den Antrag auf Kinderzuschlag stellen oder der Familienkasse Mitteilungen zukommen lassen, zum Beispiel über Adressänderungen oder Bankverbindungen.

Für den Kindergeld-Antrag ab Geburt brauchen Antragsteller in der Regel nur ihre steuerliche Identifikationsnummer. Diese wird im Verlauf des Antrags angegeben, ebenso wie die Daten der Eltern und des Kindes sowie Informationen über Wohnort, Geschwister und eine Bankverbindung, auf die das Kindergeld eingezahlt werden soll.

Für den Kindergeld-Antrag ab 18 benötigen Eltern darüber hinaus noch Nachweise, die belegen, dass sie für ihr Kind weiterhin kindergeldberechtigt sind. Das kann zum Beispiel eine Immatrikulationsbescheinigung des Studiums oder der Ausbildungsvertrag sein.

Kindergeld-Antrag ausfüllen: Mit ELSTER soll es schneller gehen

Wer das Programm ELSTER bereits für die Steuererklärung nutzt, kann es auch für den Kindergeld-Antrag verwenden. Im zweiten Schritt des Online-Antrags bekommen Antragsteller die Möglichkeit, das Portal zu nutzen. Das hat den Vorteil, dass man über ELSTER bereits offiziell identifiziert ist, den Antrag also nicht noch einmal ausdrucken und unterschreiben muss. Nur wer einen Auslandsbezug erhält, kann ELSTER aktuell noch nicht nutzen.

Höhe des Kindergelds: Zahlungen so hoch wie noch nie

Aktuell ist das Kindergeld so hoch wie nie zuvor. Von 2020 auf 2021 wurde die Zahlung für das erste Kind von 204 Euro auf 219 Euro erhöht, von 2021 auf 2022 bleib die Summe konstant. Die 219 Euro bekamen Berechtigte für das erste und zweite Kind, für das dritte gab es bereits 225 Euro und ab dem vierten Kind erhielten Eltern 250 Euro.

Ab Januar 2023 werden für jedes Kind 250 Euro ausgezahlt. Eine Familie mit vier Kindern bekommt seit dem Jahreswechsel also 1.000 Euro Kindergeld, statt wie zuvor 913 Euro im Monat. Auf der Internetseite der Familienkasse der Agentur für Arbeit können sich Familien mit dem kostenlosen Kindergeldrechner ihren Anspruch ausrechnen lassen.

Ab 2025 wird das Kindergeld ganz abgeschafft werden. Dafür tritt dann die viel diskutierte Kindergrundsicherung in Kraft, deren Summe sich aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag zusammensetzt. Der Garantiebetrag soll mindestens so hoch sein wie das aktuelle Kindergeld.

Auch interessant

Kommentare