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Früher in Rente
Rente mit 63: Diese Jahrgänge haben die meisten Abzüge
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss häufig mit Abzügen rechnen.
Nach der Rentenreform aus dem Jahr 2012 ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wenig unübersichtlich geworden, wann man in den wohlverdienten Ruhestand gehen darf. Wann Sie regulär in Rente gehen dürfen und mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen, wenn Sie früher in Pension gehen wollen, lesen Sie im Folgenden.
Rente mit 63? Renteneintrittsdatum und Regelaltersgrenze
Man unterscheidet bei der Rente ganz grundsätzlich zwischen der Zeit, die man gearbeitet hat und dem eigenen Alter. Das Alter entscheidet wie, wann Sie ohne Abzüge in den Ruhestand gehen dürfen. Die Jahre, die Sie gearbeitet haben, zählen zu Ihren Versicherungsjahren.
Bei Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie ohne Abzüge in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig von dem Jahr, in dem Sie geboren wurden. Die Rente mit 63 ohne Abzüge bekommen nur Personen, die vor 1953 geboren sind. Denn für alle folgenden Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wird das Rentenalter demnächst auf 70 angehoben? Das sagt der Bundesarbeitsminister.
Wer nicht so lange warten will, muss mit Abzügen rechnen. Wie hoch diese sind, hängt von der Anzahl der Versicherungsjahre ab. Wer 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als „langjährig versichert“ und bekommt pro Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 Prozent weniger Rente. Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, gilt als „besonders langjährig versichert“. Sind Sie nach 1947 geboren können Sie bei 45 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen – ohne Abzüge. 2022 soll die Rente erhöht werden – wann die Rentenerhöhung ausgezahlt wird, lesen Sie hier.
So hoch sind die Abzüge bei Rente mit 63 – je nach Jahrgang
Jahrgang | Regelaltersgrenze | Vorgezogener Rentenbeginn | Abzüge bei Rente mit 63 |
---|---|---|---|
1947 | 65 Jahre und 1 Monat | 25 Monate | 7,5 Prozent |
1948 | 65 Jahre 2 Monate | 26 Monate | 7,8 Prozent |
1949 | 65 Jahre 3 Monate | 27 Monate | 8,1 Prozent |
1950 | 65 Jahre 4 Monate | 28 Monate | 8,4 Prozent |
1951 | 65 Jahre 5 Monate | 29 Monate | 8,7 Prozent |
1952 | 65 Jahre 6 Monate | 30 Monate | 9 Prozent |
1953 | 65 Jahre 7 Monate | 31 Monate | 9,3 Prozent |
1954 | 65 Jahre 8 Monate | 32 Monate | 9,6 Prozent |
1955 | 65 Jahre 9 Monate | 33 Monate | 9,9 Prozent |
1956 | 65 Jahre 10 Monate | 34 Monate | 10,02 Prozent |
1957 | 65 Jahre 11 Monate | 35 Monate | 10,5 Prozent |
1958 | 66 Jahre | 36 Monate | 10,8 Prozent |
1959 | 66 Jahre 2 Monate | 38 Monate | 11,4 Prozent |
1960 | 66 Jahre 4 Monate | 40 Monate | 12 Prozent |
1961 | 66 Jahre 6 Monate | 42 Monate | 12,6 Prozent |
1962 | 66 Jahre 8 Monate | 44 Monate | 13,2 Prozent |
1963 | 66 Jahre 10 Monate | 46 Monate | 13,8 Prozent |
1964 | 67 | 48 Monate | 14,4 Prozent |
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
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Rente mit 63: Wie kann man die Frührente beantragen?
Um Rente zu beziehen, müssen Sie diese zunächst einmal beantragen. Füllen Sie den Rentenantrag drei Monate bevor Sie in Rente gehen wollen aus.
Diese Nachweise brauchen Sie, um Ihre Rente mit 63 zu beantragen:
- Ausweis oder eine Geburtsurkunde
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
- Internationale Kontonummer
Übrigens, ab Juli 2022 treten in Deutschland einige Änderungen in Kraft,die auch Rentner betreffen: Die Rentenzahlungen werden deutlich erhöht. Aber auch Arbeitnehmern winkt mehr Geld in Form von Steuererleichterungen. Außerdem soll der Hartz-4-Bonus im Juli ausbezahlt werden. Letztere beiden Maßnahmen gehen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung hervor, das die Menschen in Deutschland von den Folgen der Inflation entlasten soll.
(jn)
Rubriklistenbild: © K. Steinkamp/McPHOTO/Imago