Costa Nachrichten Verbraucher Geld Steuererklärung kompakt: Änderungen, Frist und rückwirkend abgeben Erstellt: 24.07.2020 Aktualisiert: 24.07.2020, 11:10 Uhr
Von: Jasmin Farah
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Hier erfahren Sie, auf welche Änderungen und Fristen Sie achten müssen.
1 / 7 Grundsätzlich galt bislang der 31. Mai als letzter Abgabetermin. Doch im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli Zeit. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch über Elster an das Finanzamt übermitteln. Falls Sie allerdings nicht dazu verpflichtet sind, können Sie sich auch vier Jahre Zeit lassen und rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Oftmals erhalten Sie dann mehr Geld zurück. © dpa / Hans-Jürgen Wiedl 2 / 7 Mit Frei- und Pauschbeträgen lässt sich viel Geld bei der Steuererklärung sparen. Diese werden in der Steuererklärung in der Anlage N separat angegeben. Unter Pauschbeträge werden Werbungskosten und Sonderausgaben gezählt. Unter Freibeträge fallen die "außergewöhnlichen Belastungen", wie der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Pflege-und/oder Behindertenpauschbetrag. Diese erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie die jeweilige Einkommenssumme überschritten haben. Nachweise sind nicht mehr nötig. © dpa /Jens Wolf 3 / 7 Frischgebackene Ehepaare haben bei einer ersten gemeinsamen Steuererklärung viele Vorteile zu Unverheirateten – schließlich profitieren sie davon, dass sie je nach Einkommen zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen können. Außerdem greift hier das Ehegattensplitting, wenn sie unterschiedlich verdienen. Hierbei wird das Einkommen des Ehepaares zusammen veranlagt, die Summe halbiert und aus dieser die Einkommenssteuer errechnet. Anschließend wird sie verdoppelt. So gilt das Ehepaar steuerlich als eine Person. © pixabay / Takmeomeo 4 / 7 Kinder kosten viel Geld – doch Familien werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Schließlich erhalten Sie Kindergeld. Sogar, wenn Ihr Kind noch volljährig und in Ausbildung ist. Zudem profitieren Sie vom Kinderfreibetrag, der 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Außerdem können Eltern Betreuungskosten (maximal 4.000 Euro) unter Anlage "Kind" von der Steuer absetzen. Schließlich können Sie bereits vor der Steuererklärung Steuern sparen, wenn Sie Ihre bis zum 30. November des laufenden Jahres Auskünfte über etwaige Kosten in Bezug auf Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben. © iStockphoto 5 / 7 Bereits als Student ergibt es Sinn, eine Steuererklärung abzugeben. Zwar sind Studenten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, doch so lassen sich ein paar Euro sparen. Besonders dann, wenn Sie über den Grundfreibetrag von 8.652 Euro kommen oder Ihr Zweitstudium, zum Beispiel einen Master, beginnen. Die Steuererklärung können Sie vier Jahre rückwirkend machen und Werbungskosten, also Arbeitsmaterialien, PC & Co. sowie Sonderausgaben wie Fahrtkosten, Studienreisen oder Miete absetzen. © pixabay / janeb13 6 / 7 ElsterOnline, ElsterFormular oder Wiso: Es gibt einige Steuerprogramme, die die Steuererklärung erleichtern sollen. Mit diesen haben Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu machen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Die Programme sind alle ähnlich aufgebaut und teilweise kostenlos. Sie werden Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt. Allerdings bemängeln manche Nutzer, dass die Steuer-Programme für Einsteiger anfangs unübersichtlich sein können. © pixabay / Simon 7 / 7 Sie haben die Frist verpasst? Dann sollten Sie sich schnell an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und auf die Milde des jeweiligen Beamten hoffen. Wenn Sie sich allerdings still halten, dem droht ein satter Verspätungszuschlag. Dieser kann schon mal bis zu zehn Prozent der Steuersumme (maximal 25.000 Euro) ausmachen. Das liegt wiederum im Ermessen des Finanzamtes, dass dann eine Steuerschätzung vornimmt. Zudem entbindet es sie nicht, die Steuererklärung nachzuholen. © iStockphoto Alle Jahre wieder kommt die Steuererklärung. Zumindest für diejenigen, die dazu verpflichtet sind. Andere können wiederum bis zu vier Jahre rückwirkend Ihre Steuererklärung abgeben. Zudem wurde die Frist in einigen deutschen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits gelockert und auf den 31. Juli verschoben.
Nichtsdestotrotz sollten Sie neue gesetzliche Änderungen und Fristen sowie etwaige Pausch- und Freibeträge kennen – auch als Student, frischgebackenes Ehepaar oder als Familie. Das erfahren Sie alles oben in der Fotostrecke .
jp