Sonnencreme vom Vorjahr möglicherweise krebserregend? Achten Sie auf die Inhaltsstoffe

Der chemische UV-Filter Octocrylen ist in Sonnencremes erlaubt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Stoff nach bestimmter Zeit krebserregend wirken kann.
Alte Sonnencremes können einen potenziell krebserregenden Stoff enthalten. Deutsche Verbraucher sollten daher auf die Inhaltsstoffe ihrer Sonnencreme achten. Besonders der UV-Filter Octocrylen scheint problematisch.
Octocrylen in Sonnencreme: ein Risikofaktor?
Forscher haben im Rahmen einer Studie herausgefunden, dass sich der Lichtschutzfilter Octocrylen im Laufe der Zeit in Benzophenon umwandelt, einer Substanz, die als möglicherweise krebserregend eingestuft wird. Diese Umwandlung erhöht die Konzentration von Benzophenon in Sonnenschutzmitteln und Tagescremes, besonders nach einem Jahr Lagerung, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet.
Welche Sonnencreme ist sicher?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, sich auf dem Etikett der Sonnencreme die Inhaltsstoffe beziehungsweise „Ingredients“ genauer anzusehen. Wenn „Octocrylene“ aufgelistet ist, sollte die Creme spätestens nach einem Jahr vorsorglich nicht mehr verwendet werden. Benzophenon könnte aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen, wie zumindest Tierstudien erkennen lassen, so die Pharmazeutische Zeitung. Daher ist es ratsam, Produkte mit diesem Inhaltsstoff besser zu vermeiden. Sonnenschutzmittel, die einen mineralischen UV-Filter wie „Titanium dioxide“ oder „Zinc Oxide“ enthalten, sind in der Regel länger stabil und sogar in zertifizierter Naturkosmetik erlaubt.
Nicht nur Sonnencremes, auch viele Anti-Aging-Cremes sind mit einem UV-Filter versetzt. Daher ist es wichtig, auch bei diesen Produkten auf die Inhaltsstoffe zu achten.
Sonnencremes, -sprays und -lotions im Test
Erfahren Sie, welche sechs Produkte laut Stiftung Warentest nicht ausreichend vor UV-Strahlung schützen.
Sonnencreme mit bedenklichem Lichtschutzfilter Octocrylen – welche Mengen erlaubt sind
Nach Angaben des EU-Komitees für Verbrauchersicherheit (SCCS), das den Sachverhalt neu bewertete, sind Produkte mit sechs Prozent Benzophenon für Gesicht und Lippen zulässig. In Sprays und Produkten für den ganzen Körper sind allerdings nur 2,2 Prozent erlaubt.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unserer Redaktion nicht beantwortet werden.
