1. Costa Nachrichten
  2. Verbraucher
  3. Karriere

Überstunden im Job: Auszahlen lassen oder abfeiern?

Erstellt:

Von: Carina Blumenroth

Kommentare

Mehr Stunden arbeiten als vereinbart – um Überstunden kommen viele Arbeitnehmer nicht drumherum. Aber was macht man dann am besten? Abfeiern oder auszahlen?

Rund 4,5 Millionen Menschen arbeiteten im Jahr 2021 länger als vertraglich festgeschrieben, berichtet das Statistische Bundesamt (DESTATIS). Männer (14 Prozent) waren häufiger davon betroffen als Frauen (10 Prozent). Was aber macht man mit den zusätzlich angesammelten Stunden?

Bin ich verpflichtet, Überstunden zu leisten?

Ein Arbeitnehmer ist müde und muss arbeiten.
Müssen Sie länger arbeiten? Ob Überstunden mit Ihrem Gehalt abgegolten sind, Sie diese in Geld oder Freizeit ausgezahlt bekommen, hängt unter anderem von Ihrem Arbeitsvertrag ab. © Josep Suria/Imago

Hier müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag noch einmal genau anschauen. Dort können Regelungen in Bezug zu Überstunden getroffen worden sein, wie Christina Gehrig, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, auf der Webseite der Kanzlei Hasselbach schreibt. Geregelt ist dort, in welchem Umfang Überstunden geleistet werden müssen, ebenfalls wird dort angegeben, ob und wie Überstunden vergütet werden. Wie auf der Webseite der Kanzlei Hasselbach weiter informiert wird, enthielten viele Arbeitsverträge die Formulierung, dass die anfallenden Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Dies sei eine gängige Praxis, allerdings müsse in diesem Fall „zeitlich konkret eingegrenzte Anzahl von Überstunden“ angegeben werden.

Fehlt eine schriftliche Vereinbarung im Umgang mit Überstunden, sind Sie nicht automatisch dazu verpflichtet, diese zu leisten, informiert Kanzlei Hensche auf der eigenen Webseite. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann sich in diesem Fall nicht auf das Weisungsrecht berufen, da somit wesentliche Vertragsinhalte geändert würden. Sollten allerdings Notsituationen auftreten, die die Existenz des Betriebs gefährden würden, können Überstunden angeordnet werden, wie Hensche weiter informiert. Ebenfalls ist es möglich, dass sich in Einzelfällen auf Überstunden geeinigt werden kann. Gibt es einen Betriebsrat, soll der den Überstunden ebenfalls zustimmen, wie die Kanzlei Hensche informiert.

Übrigens: Wenn keine gesetzliche oder vertragliche Regelung zu Überstunden geschlossen wurde, sei der Arbeitsvertrag so auszulegen, dass geleistete Überstunden zu vergüten sind, berichtet die Kanzlei Hasselbach. Dafür sollte aber die objektive Vergütungserwartung gegeben sein.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Überstunden: Dann liegt eine objektive Vergütungserwartung vor

Sie haben Überstunden geleistet und wollen diese vergütetet haben – ob Sie diese abfeiern können oder ausgezahlt bekommen, hängt von Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Ist eine Vergütung dort nicht schriftlich geregelt, muss die Vergütungspflicht geklärt werden, wie Christina Gehrig auf der Webseite der Kanzlei Hasselbach informiert. In diesem Fall wird das Bürgerliche Gesetzbuch zurate gezogen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 612 Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Quelle: Bürgerliches Gesetzuch, Stand 03.01.2023

Wichtig sei auch, ob Überstunden „angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeiten notwendig gewesen sind“, wie die Kanzlei Hasselbach informiert. Überstunden müssen demnach explizit angewiesen oder betriebsnotwendig gewesen sein. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig, dass die Überstunden abgesprochen sein sollten – freiwillige Überstunden werden nicht vergütet.

Überstunden abfeiern oder auszahlen – Kann ich frei entscheiden?

Ist mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin abgesprochen, dass Sie Überstunden in Freizeit ausgleichen können, können Sie diese „abfeiern“. Sollten Sie allerdings in einem Gleitzeitmodell arbeiten, haben Sie ein Zeitguthaben, dies ist nicht mit Überstunden gleichzusetzen, wie die Kanzlei Hasselbach informiert. In diesem Fall können Sie nämlich außerhalb der Kernarbeitszeit Ihr Zeitguthaben flexibel einsetzen und müssten in der Regel nicht um Erlaubnis fragen, schreibt Rechtsanwältin Christina Gehrig.

Wenn Überstunden, nicht wie vorher vereinbart, mit Freizeit ausgeglichen werden können, müssen diese ausgezahlt werden. Es gibt Arbeits- oder Tarifverträge, in denen beide Formen des Ausgleichs, also Vergütung oder Freizeitausgleich, enthalten sind. Falls dies nicht näher beschrieben ist, kann der Arbeitgeber eine Ausgleichsform wählen. In manchen Verträgen ist dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Entscheidungsfreiheit gegeben.

Auch interessant

Kommentare