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Die Preisanpassungsklausel von Netflix ist laut Gericht ungültig

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Hand mit Fernbedienung, im Hintergrund Fernseher mit Netflixprogramm
Fernseher mit Netflixprogramm © Imago

Verbraucherschützer haben erfolgreich gegen eine Klausel der Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes Netflix geklagt. Preisänderungen seien nicht transparent.

Wie Spiegel.de berichtet, hat das Landgericht Berlin die Preisanpassungsklausel von Netflix* für unwirksam erklärt. Willkürliche Preiserhöhungen sollen verhindert werden. Darum klagten Verbraucherschützer gegen die Nutzungsbedingungen des beliebten Online-Streamingdienstes, in denen Netflix sich das Recht einräumen möchte, von Zeit zu Zeit die Preise anzupassen.

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Verbraucherschützer klagen Netflix wegen Nutzungsbedingungen zu Preiserhöhung an

Die Formulierung, um die es sich im Rechtsstreit handelt, sei dem Landgericht Berlin zufolge, wie Spiegel.de berichtet, zu unverständlich und unklar. Somit entschied das Gericht, dass sie letztlich unwirksam sei.

 „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ 

Preisanpassungsklausel der Nutzungsbedingungen von Netflix

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Gründe für mögliche Preiserhöhungen bei Netflix

Auch wenn Netflix mögliche Gründe für etwaige Preiserhöhungen auflistet, wie beispielsweise Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung oder allgemeine Verwaltungskosten, so fehle es dem Landgericht Berlin bei Netflix an Transparenz. Denn Nutzerinnen und Nutzer der Streamingplattform in Deutschland könnten nicht so ohne Weiteres nachvollziehen, welche Kosten Netflix zu Preiserhöhungen zwingen würden. Außerdem fordern Verbraucherschützer, dass in den Nutzungsbedingungen auch festgehalten werden müsse, dass Netflix bei Kostensenkungen dazu verpflichtet ist, die Preise für Kundinnen und Kunden nach unten zu korrigieren.

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Es ist nicht das erste Mal, dass Netflix wegen der Preisanpassungsklausel vor Gericht stand

Bereits 2019 stand Netflix wegen derselben Passage der Nutzungsbedingungen vor Gericht. Verbraucherschützer hatten geklagt, weil die Klausel zuvor überhaupt keine Gründe für Preiserhöhungen enthalten hatte. Das Urteil vom Berliner Kammergericht sei laut Spiegel.de inzwischen rechtskräftig. Beim jüngsten Urteil des Landgerichts Berlin sieht das anders aus: Netflix hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Streamingdienst wies unter anderem darauf hin, dass sämtliche Preisänderungen mindestens 30 Tage vorab angekündigt würden und Nutzerinnen und Nutzer ihr Abonnement jederzeit während der Kündigungsfrist beenden könnten. (jn) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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