Mehr Rente durch einen Antrag: Bis zu 110 Euro zusätzlich pro Monat möglich
Viele Rentner kämpfen mit geringen Bezügen. Umso wichtiger ist es, alles anrechnen zu lassen, was die Rente aufbessert. Beispielsweise Kindererziehungszeiten.
Frankfurt – Männer bekommen durchschnittlich 1278 Euro Rente im Monat. Das geht aus einer Statistik von Bund und Ländern aus dem Jahr 2022 hervor. Noch weniger bekommen allerdings Frauen: Ihre durchschnittliche Rente lag im Jahr 2022 bei nur 1072 Euro im Monat. Das liegt vor allem daran, dass sie häufiger als Männer nicht erwerbstätig sind und somit weniger oder gar nicht in die Rentenkasse einzahlen.
Einige Senioren sehen sich daher gezwungen, einen Nebenjob anzunehmen. Es gibt jedoch eine weitere Option, um die Rente zu erhöhen: Die Beantragung der Anerkennung sogenannter Kindererziehungszeiten.
Bis zu 110 Euro zusätzliche Rente pro Monat durch Anrechnung von Kindererziehungszeiten möglich
Kindererziehungszeiten sind Zeiten, in denen eine Person aufgrund der Kindererziehung nicht arbeiten konnte. Diese Zeiten werden von der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Obwohl laut Statistischem Bundesamt immer mehr Mütter arbeiten, bleiben Frauen aufgrund der Kindererziehung häufiger zu Hause und haben daher kein Einkommen. Für sie ist es besonders sinnvoll, einen Antrag auf Anerkennung der Erziehungszeiten zu stellen.
Kindererziehung und Altersarmut
Gemäß der gesellschaftlichen Normen wird Frauen häufig die unbezahlte Care-Arbeit zugeschrieben, die auch die Erziehung der Kinder umfasst. Die Folge ist, dass mehr Frauen als Männer zeitweise nicht erwerbstätig sind und nicht für ihr Alter vorsorgen können. Laut einer EU-Statistik von 2022 zufolge betrug die Armutsgefährdungsquote bei Frauen in der Bevölkerung 15,4 % und die bei Männern 13,9 %.
Quellen: Bundesamt für politische Bildung, Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen EU-SILC 2022
Die Regelung gilt sowohl für Kinder, die vor als auch nach 1992 geboren wurden, allerdings mit unterschiedlichen Anrechnungszeiträumen. Grundsätzlich haben alle Elternteile, die ihre Kinder selbst erzogen haben, Anspruch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite erklärt. Dies betrifft leibliche Eltern sowie Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern. Wichtig ist, dass sie in dem Zeitraum, für den die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll, nicht voll berufstätig waren. Die Zeiten werden automatisch angerechnet, sobald sie einmal vorgemerkt sind.
Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten: Andere Regelungen je nach Geburtsjahr des Kindes
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu 2,5 Jahre (30 Monate) Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahre (36 Monate) pro Kind. Diese Zeiten werden als Pflichtbeitragszeiten gewertet und erhöhen die Rentenansprüche, da sie so bewertet werden, als hätten die Eltern in dieser Zeit Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt, so die Bundeszentrale für politische Bildung.
Ein Jahr Kindererziehungszeit kann zu einer monatlichen Rentenerhöhung von 37,60 Euro führen. Werden drei Jahre Erziehungszeit anerkannt, könnten das also rund 110 Euro pro Monat mehr sein. Bei mehreren Kindern, insbesondere wenn deren Erziehungszeiten sich zeitlich überschneiden, können laut Deutscher Rentenversicherung mehrere Zeiten gleichzeitig angerechnet werden.

Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erfolgt über eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung. Wenn beispielsweise zwei Kinder kurz nacheinander geboren wurden, wird geprüft, inwieweit sich die Erziehungszeiten überschneiden und eine entsprechende Anrechnung vorgenommen.
Monatliche Rente um 110 Euro erhöhen – Nicht nur Eltern können davon profitieren
Wie die Deutsche Rentenversicherung betont, kann nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Durch eine gemeinsame Erklärung der Eltern kann bestimmt werden, wem die Zeit angerechnet wird. Diese Erklärung kann maximal für zwei Monate rückwirkend abgegeben werden. Neben der Anerkennung der Erziehungsjahre gibt es noch weitere Möglichkeiten, eine höhere Rente zu erhalten.
Neben den leiblichen Eltern können auch Großeltern oder andere Verwandte, die ein Kind dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft aufziehen, von der Regelung profitieren, sofern kein Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht. (tt)

