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Erstes Bundesland startet mit „Handy-Blitzern“ – diese Strafen drohen

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Künstliche Intelligenz für mehr Verkehrssicherheit? Sogenannte Handy-Blitzer sollen Autofahrer überwachen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld oder gar der Verlust des Führerscheins.

Mainz – Die Musik im Auto wechseln, mal schnell eine Nachricht beantworten oder telefonieren: Viele Menschen benutzen das Smartphone im Straßenverkehr. Sie unterschätzen dabei die Gefahr von Handys am Steuer – denn Unaufmerksamkeit oder Ablenkung sind häufige Ursachen für Unfälle, wie der ADAC schreibt. „Experten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen durch Ablenkung verursacht wird“, heißt es auf der Website des Automobilclubs.

Diese Zahlen kennt auch das Innenministerium in Rheinland-Pfalz. Als erstes Bundesland will es stärker gegen die Ablenkung am Steuer vorgehen – und hat dabei insbesondere das Nutzen von Handys im Blick. Noch 2024 soll ein Gesetz für die sogenannten „Handy-Blitzer“ stehen. Rheinland-Pfalz setzt dabei auf KI-Überwachung.

Handy-Blitzer mit Künstlicher Intelligenz: So funktioniert die „Monocam“

Eine spezielle Kamera namens Monocam scannt die Autos im Straßenverkehr und eine angeschlossene Software überprüft dann, ob die Fahrer ein Mobiltelefon benutzen oder nicht. Dabei achtet die Software zum Beispiel auf eine spezielle Handhaltung oder ein Markenemblem wie das von Apple.

Ein möglicher Verstoß wird schließlich an echte Polizeibeamte weitergeleitet, die bewerten, ob es sich tatsächlich um ein Handy handelte. Am Ende entscheidet also ein Mensch, keine KI. Die Niederlande verwenden das System bereits seit Jahren; nach einer Testphase soll es bald auch flächendeckend in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen.

Noch dieses Jahr: Rheinland-Pfalz will Handy-Blitzer einsetzen

Wie eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf Anfrage von IPPEN.MEDIA erklärt, hat Innenminister Michael Ebling (SPD) den entsprechenden Regierungsentwurf bereits vorgelegt. Noch „in 2024“ soll die Änderung kommen. Damit die Regelung in Kraft tritt, soll das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) so geändert werden, dass der Einsatz einer Monocam erlaubt ist. Denn rechtlich muss geregelt sein, dass zunächst eigentlich unverdächtige Fahrer überhaupt fotografiert werden dürfen. Auf der bisherigen rechtlichen Grundlage war nur ein Pilotbetrieb möglich, der laut Innenministerium erfolgreich verlaufen ist.

Innenminister Ebling sagte schon 2023, als er das Projekt vorstellte: „Alleine im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren. Jeder davon ist einer zu viel. Mit dieser zukunftsweisenden Technik wollen wir gemeinsam mit der Polizei die Ablenkungsunfälle reduzieren.“ Durch das Pilotprojekt hätten sich die Ablenkungsverstöße halbiert.

Monocam: Mit dem neuen System will Rheinland-Pfalz gegen Handysünder vorgehen.
So sieht sie aus, die Monocam: Mit dem neuen System will Rheinland-Pfalz gegen Handysünder vorgehen. Ein Kamerasystem kann Handynutzung am Steuer erfassen. © IMAGO/Fabian Geier

Strafe für Handy am Steuer: Muss man den Führerschein abgeben?

Das Benutzen von Handys am Steuer ist nicht erlaubt. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, dem drohen 100 Euro Bußgeld – plus Auslagen & Bearbeitungsgebühr – und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall aufgrund von Ablenkung durch Handynutzung, fällt die Strafe deutlich höher aus.

Bleibt es bei einem Sachschaden, erhöhen sich nur das Bußgeld und die Anzahl der Punkte. Dann sind es laut Bußgeldkatalog 200 Euro und zwei Punkte. Wird eine Person verletzt oder gar getötet, kann eine Strafanzeige folgen. Da die Ablenkung durch Handynutzung grob fahrlässig ist, greift womöglich auch kein Versicherungsschutz. Zudem droht, vor allem bei wiederholten oder schwerwiegendem Vergehen, der Entzug des Führerscheins.

Der Führerschein ist einen Monat weg, wenn man durch die Handynutzung eine Gefährdung oder einen Unfall mit Sachbeschädigung verursacht. Begeht man den Verstoß mehrfach, kann man als unbelehrbar eingestuft werden und muss mitunter ebenfalls den Führerschein abgeben. In jedem Fall droht auch hier ein Bußgeld. Ebenso, wenn man bald in Rheinland-Pfalz durch Handy-Blitzer erfasst wird. (as)

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