Kein Einzelfall? Knöllchen für Autofahrerin, obwohl sie „ordnungsgemäß bezahlt“ hat
Wer ohne Parkschein auf einem öffentlichen Parkplatz steht, muss mit einem Strafzettel rechnen. Was können Autofahrer tun, wenn sie zu Unrecht zahlen sollen?
Kassel – Falschparker in Deutschland müssen für erstmalige Vergehen zwischen zehn und 105 Euro Strafe zahlen. Eine Autofahrerin bekam einen Strafzettel, wusste mit diesem aber nichts anzufangen. Sie hatte die Parkgebühren laut eigener Aussage bezahlt und bat die Facebook-Community um Rat.
Strafzettel trotz ordnungsgemäßer Bezahlung: Autofahrerin bittet um Hilfe
Der Parkplatzzwischenfall mit einem möglicherweise unberechtigten Strafzettel soll sich in Horumersiel, Niedersachsen, ereignet haben. „Gestern hat es uns getroffen. Wir haben eine Zahlungsaufforderung für den 21.4.24 bekommen, obwohl wir an dem Tag ordnungsgemäß bezahlt haben. Jedoch wurde an dem Tag keine Quittung ausgedruckt, da der Drucker defekt war“, beschreibt die Autofahrerin in ihrem Post die Situation.

Sie wandte sich an die Facebook-Community, um herauszufinden, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht hatten. „Ist hier vielleicht noch jemand, der an dem Tag dort geparkt hat und jetzt einen Strafzettel bekommen hat?“, fragte sie in ihrem Beitrag. Unter dem Post, der in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht wurde, sammelten sich über 50 Kommentare (Stand: 1. Juli 2024). Einer der Nutzer empfahl eine App zur Zahlung, mit der man auch im Nachhinein nachweisen könne, dass die Parkgebühren ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Einspruch gegen unrechtmäßigen Strafzettel einlegen – so geht's
Auch eine andere Nutzerin auf Facebook berichtete von ihren positiven Erfahrungen mit Park-Apps. „Mein Mann hat eine Park-App auf dem Handy. Die benutzt er hier überall. Da kann man sich auch eine Bestätigung per E-Mail schicken lassen und den Parkvorgang abbrechen, wenn man zum Parkplatz zurückkommt.“ Zahlreiche User berichteten ebenfalls von erhaltenen Zahlungsaufforderungen. Ein Kommentar lautete: „Unser Einspruch wurde 24 Stunden später abgelehnt. Man kann den Eindruck gewinnen, dass die defekten Automaten absichtlich nicht repariert werden.“
Der Strafzettel der Autofahrerin scheint jedenfalls kein Einzelfall zu sein. Wie die Website hooksiel-life.de berichtete, gab es bereits mehrere Fälle, in denen angeblich fälschlicherweise Strafzettel ausgestellt wurden. Diese Bußgelder wurden teilweise sogar verhängt, obwohl die Betroffenen per App bezahlt hatten.
Autofahrer haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Laut ADAC kann der Einspruch entweder schriftlich oder per E-Mail bei der zuständigen Bußgeldstelle eingereicht werden. Sollte der Einspruch jedoch abgewiesen werden, könnten zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen. (rd)