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Kein Kabelanschluss im Haus: Muss dennoch der Rundfunkbeitrag gezahlt werden?

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Der Juli 2024 bedeutete das Ende des Nebenkostenprivilegs. Viele Haushalte dürften sich seitdem fragen, ob sie dennoch den Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

München – Jeder Haushalt in Deutschland muss 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlen. Nur einige wenige Menschen können sich von der Gebühr befreien lassen – oder ist das seit dem 1. Juli noch für viel mehr Haushalte möglich?

Ende vom Nebenkostenprivileg – fällt der Rundfunkbeitrag für viele Haushalte weg?

Die Kabel-Kosten, die in den Nebenkosten enthalten waren, wurden als Nebenkostenprivileg bezeichnet. Jeder Haushalt musste den gemeinschaftlichen Kabelanschluss des Gebäudes bezahlen, egal ob dieser genutzt wurde. Dies galt auch für den Internet- und Telefonanschluss. Diese Regelung wurde von der Ampel-Regierung bei der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft.

Haushalte in Deutschland müssen 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlen – ist das auch ohne Kabelanschluss erforderlich?
Haushalte in Deutschland müssen 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlen – ist das auch ohne Kabelanschluss erforderlich? © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes lässt den Rundfunkbeitrag jedoch unberührt. Unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte oder der Personen im Haushalt muss fast jeder deutsche Haushalt die monatliche Abgabe von 18,36 Euro, früher bekannt als GEZ-Gebühren, entrichten. Diese Regelung gilt auch für Haushalte ohne Kabelanschluss. Manche mögen sich dadurch benachteiligt fühlen, doch es gibt einen Grund für diese Praxis.

Diese Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

In Deutschland ist jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, um die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu gewährleisten. Würden zahlreiche Haushalte von dieser Zahlungspflicht befreit, müssten die verbleibenden Haushalte den Ausfall kompensieren. Andernfalls entstünde ein erheblicher finanzieller Engpass.

„Alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten den Beitrag, damit alle davon profitieren können“, schreibt der Beitragsservice. Durch ihren Internetanschluss haben auch Haushalte ohne Kabelverbindung die Möglichkeit, das Fernsehprogramm zu nutzen. Der Zugang zu TV-Sendungen erfolgt inzwischen häufig über Streaming-Dienste oder andere Online-Angebote.

Diese Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:

Der Beitragsservice betont oft, dass der Rundfunkbeitrag in Zukunft steigen müsse, um die Qualität des Programms aufrechtzuerhalten. Dies weckt bei vielen Menschen das Interesse, ob eine Befreiung von der Zahlung möglich ist. Diese Option steht insbesondere Empfängern von Sozialleistungen offen, wie zum Beispiel dem Bürgergeld. Auch Personen, die Sozialhilfe oder BAföG erhalten, können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Die Antragstellung hierfür ist unkompliziert: Ein einfaches Formular muss ausgefüllt und an den Beitragsservice gesendet werden. (rd)

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