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Namensänderung bei der Hochzeit: Muss ich einen neuen Reisepass beantragen?

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Viele Paare entscheiden sich nach einer Hochzeit für einen gemeinsamen Nachnamen. Macht dieser Schritt offizielle Dokumente wie den Reisepass ungültig?

München – Laut einer Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) nehmen bei einer Eheschließung knapp drei Viertel der Frauen den Namen des Mannes an. Nur sechs Prozent der Paare entscheiden sich für den Familiennamen der Frau. Reisepass und Personalausweis müssen in beiden Fällen überarbeitet werden.

Nach Hochzeit: Muss ich einen neuen Reisepass beantragen, wenn sich mein Nachname ändert?

Um innerhalb der Europäischen Union zu reisen, ist ein Reisepass nicht unbedingt notwendig. Ein Personalausweis genügt als Reisedokument, um zwischen den Mitgliedsstaaten zu pendeln. Außerhalb der EU oder auf anderen Kontinenten ist ein Reisepass jedoch zwingend erforderlich. In Deutschland können alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig vom Alter, einen Reisepass beantragen. Dazu muss lediglich ein Antrag beim Bürgeramt des Wohnortes gestellt werden.

Im Falle einer Namensänderung aufgrund von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Im Falle einer Namensänderung aufgrund von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt. © Beautiful Sports/Imago (Symbolbild)

Wer nach der Hochzeit seine Flitterwochen in einem Land außerhalb der EU verbringen möchte, sollte rechtzeitig einen neuen Reisepass beantragen. Eine Namensänderung macht den bestehenden Reisepass nämlich ungültig, wie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) mitteilt. „Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Pass beantragen“, erklärt das Bundesministerium.

Ein vermeintliches Paar aus Österreich brauchte wohl keine neuen Reisepässe – die Braut stand plötzlich ohne Bräutigam vor dem Altar.

Diese Dokumente brauchen Sie für das Beantragen eines neuen Reisepasses

Wenn sich der Name durch Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert, müssen zusätzliche Dokumente zum Antrag eingereicht werden. Dazu zählen ein gültiger Personalausweis mit dem neuen Namen oder alternativ eine Geburtsurkunde. Außerdem wird eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Der neue Reisepass kann bereits vor der Hochzeit beantragt werden, wobei das offizielle Ausstellungsdatum der Tag der Eheschließung ist. Teilweise muss mit längeren Wartezeiten nach dem Antrag gerechnet werden.

Das Gleiche gilt für Personen, die mehrere Vornamen besitzen und deren Reihenfolge ändern möchten. Eine Erklärung beim Standesamt setzt den gebräuchlichen Vornamen an die erste Stelle. „Nach der Erklärung über die neue Reihenfolge Ihrer Vornamen ist Ihr alter Reisepass ungültig“, schreibt das BMI. Der neue Reisepass muss dann ebenfalls beim Bürgeramt unter Vorlage der notwendigen Dokumente in Auftrag gegeben werden. (rd)

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