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Jetzt handeln: Tausende Kunden von drei Energieversorgern erhalten Geld zurück

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Mehrere Seiten einer Stromrechnung, auf denen ein Kugelschreiber liegt. In einem Kreis in der rechten oberen Ecke ist ein Richter-Hammer zu sehen.
Die Verbraucherzentrale kritisierte drei Stromanbieter. Von der nun erreichten Einigung profitieren auch die Kunden. Sie bekommen Geld zurück. © Jochen Tack/IMAGO / Pond5 Images/IMAGO

Ein von der Verbraucherzentrale ausgehandelter Vergleich könnte für viele Strom-Kunden von Vorteil sein. Sie müssen jedoch jetzt aktiv werden.

Bremen – Die Strompreise sind für viele Verbraucher stark gestiegen. Die Frage eines Anbieter-Wechsels rückt deshalb für so manchen in den Fokus. Drei Anbieter sollen der Verbraucherzentrale zufolge unzulässige Geschäftspraktiken genutzt haben, um Kunden in ihren Verträgen zu halten. Nun gab es eine Einigung zwischen den Streitparteien, die auch vielen Kunden zugutekommt. Allerdings müssen diese dazu selbst aktiv werden und sich an ihren Stromanbieter wenden.

Bereits zu Beginn des Jahres konnte die Verbraucherzentrale einen Vergleich mit den Energieversorgern primastrom und voxenergie zugunsten der Verbraucher durchsetzen. Infolgedessen wurde eine zuvor eingereichte Musterfeststellungsklage zurückgezogen. Nun ist ein weiterer Vergleich erzielt worden, der auch den Stromanbieter nowenergy einschließt.

Kunden von nowenergy, primastrom und voxenergie sollten prüfen, ob sie vom Vergleich profitieren

Es ist ratsam, dass Kunden dieser drei Firmen prüfen, ob sie Ansprüche aus dem Vergleich geltend machen können und das zeitnah. Denn: Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen endet am 31. Dezember 2024. Bis zu diesem Datum müssen sich Kunden bei nowenergy, primastrom oder voxenergie gemeldet haben.

Für alle, die unsicher sind, ob sie einen Anspruch anmelden können, bietet die Verbraucherzentrale einen Vergleichs-Check an. Wenn dabei festgestellt wird, dass sie Geld zurückfordern können, wird ein entsprechendes Musterschreiben generiert, das sie dann nur noch an den jeweiligen Stromanbieter senden müssen.

Verbraucherzentrale erreicht Einigung mit drei Stromanbietern – Das waren die Kritikpunkte

Trotz der Zustimmung zum Vergleich beharren die drei Stromanbieter darauf, „dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war“, so eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer hatten vier Hauptkritikpunkte an den Praktiken der Stromanbieter:

Ein regelmäßiger Preisvergleich von Strom- und Gasanbietern lohnt sich, um nicht unnötig hohe Preise zu zahlen. Bei allzu günstigen Angeboten sollte man allerdings ebenfalls vorischtig sein. (sp)

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