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Kleines „e“ im Supermarkt – Kunden sollten die Bedeutung kennen

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Eine Mengenangabe, daneben eine Supermarkt-Kasse.
250 Gramm sind abgebildet, ist auch so viel drin? © STPP/Imago; Sven Simon/Imago; Collage: RUHR24

Kunden im Supermarkt droht eine „Mogelpackung“, wenn Artikel mit einem kleinen „e“ gekennzeichnet sind. Verwendet wird das Symbol schon sehr lange.

Dortmund – Produkte im Supermarkt mit häufig mit einem kleinen „e“ gekennzeichnet. Die Markierung ist häufig neben der Mengengabe des Produkts zu finden. Was dahinter steckt, berichtet RUHR24.

Der kleine Buchstabe ermöglicht Herstellern, eine Regel mehr oder minder zu umgehen. Ist das kleine „e“ auf der Verpackung aufgedruckt, kann die Füllmenge von der angegebenen Menge abweichen. Das hat Auswirkungen für Verbraucher, die im schlechten Fall weniger bekommen als sie eigentlich an der Kasse bezahlen.

Das „e“ im Supermarkt steht für „quantité estimée“ und signalisiert, dass die tatsächliche Menge von der angegebenen abweichen kann. Das ist seit 1976 völlig legal, wie aus der EU-Verpackungsverordnung hervorgeht.

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