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Rückruf bei Penny und Rewe ausgeweitet: Bei Saftflaschen drohen Explosionen

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Ein unerwünschter Inhaltsstoff macht zwei Saft-Schorlen für Verbraucher gefährlich. Deshalb gibt es einen Rückruf für die betroffenen Produkte.

München – Sind Bakterien oder andere Verunreinigungen in Lebensmittel gelangt, sollten diese nicht mehr verzehrt werden. Bei einem Rückruf können Verbraucher diese in Supermärkten und Discountern in der Regel ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben.

Ein neuerlicher Rückruf betrifft mehrere Marken von Apfelsaft. Bereits im April mussten Saft-Produkte von Rewe und Edeka zurückgerufen werden, nachdem dort ein Schimmelpilz nachgewiesen worden war.

Rückruf von Saft-Flaschen: Schorle bei Rewe und Penny zu kaufen

Der Rückruf der Saftflaschen wurde von der Refresco Deutschland GmbH bekannt gegeben. „Die Produkte müssen aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen werden“, erklärte das Unternehmen. Betroffen sind Apfelschorlen der Marken „Ja!“ und „Penny“ in 1,5-Liter-PET-Flaschen. „In Einzelfällen hat eine Verunreinigung einiger weniger Flaschen mit Hefen während der Herstellung stattgefunden“, so der Hersteller.

Zwei Apfelschorlen des Herstellers Refresco müssen zurückgerufen werden. Der Rückruf war aufgrund von Verunreinigungen nötig geworden.
Zwei Apfelschorlen des Herstellers Refresco müssen zurückgerufen werden. Der Rückruf war aufgrund von Verunreinigungen nötig geworden. © Refresco Deutschland GmbH

Warum Hefen für Konsumenten gefährlich werden können, erläutert das Unternehmen folgendermaßen: „Die Hefen verursachen einen Gärungsprozess, der wiederum zu einem Druckaufbau in der Plastik-Flasche (PET) und Eintrübung des Getränks führen kann. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen bis zum Bersten der Flasche führen. Dadurch besteht eine mögliche Verletzungsgefahr.“ Betroffen seien ausschließlich Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 3. und 4. Dezember 2024.

Einige Tage zuvor musste der Hersteller Refresco Deutschland GmbH bereits Apfelschorlen von Edeka, Marktkauf und Netto zurückrufen. Auch andere Produkte sind immer wieder Teil von Rückrufen.

In diesen Bundesländern wurden die PET-Flaschen vertrieben

Der Verzehr des betroffenen Safts wird ausdrücklich nicht empfohlen, besonders wenn die Flaschen aufgebläht sind oder der Inhalt trüb wirkt. Betroffene Flaschen sollten vorsichtig entsorgt oder im Supermarkt bzw. Discounter zurückgegeben werden. Dies gilt auch für optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten.

Die „Ja!“-Apfelschorlen wurden bei Rewe in allen Bundesländern außer dem Saarland und Baden-Württemberg angeboten. Die Penny-Apfelschorle im gleichnamigen Discounter wurde in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt verkauft.

Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen:

ProduktPenny ApfelschorleJa! Apfelschorle
HerstellerRefresco Deutschland GmbHRefresco Deutschland GmbH
Verkauft beiPennyRewe
Größe1,5 Liter PET-Flasche1,5 Liter PET-Flasche
Mindesthaltbarkeitsdatum4. Dezember 20243. Dezember 2024
EAN-Code43884400929984388810057848

Die betroffenen Chargen können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. Laut Hersteller wurden die Apfelschorlen nicht in allen Bundesländern verkauft. In den betroffenen Regionen wurden die Flaschen jedoch sofort aus dem Verkauf genommen. Das Unternehmen entschuldigte sich für etwaige Unannehmlichkeiten. (rd)

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