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Drei-Sekunden-Regel fürs Leitungswasser: Experten warnen vor Bakterien im Trinkwasser – „Gefährlicher Fehler“

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Verbraucher haben entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung viele Pflichten. Dabei machen viele aber einen gefährlichen Fehler, sagen Experten.

Düsseldorf – Es gibt Annehmlichkeiten im Leben, die lernt man erst als Luxus zu schätzen, wenn sie nicht mehr da sind. Das gilt zum Beispiel für das Trinkwasser aus der Leitung, das wie selbstverständlich immer verfügbar ist – Hahn auf, Hahn zu. Dabei ist Wasser höchst offiziell „ein ererbtes Gut, das geschützt und verteidigt“ gehört, so heißt es in der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

In Deutschland wird die Richtlinie durch die Trinkwasserverordnung umgesetzt, die jüngst eine Neufassung erhalten hat. Für Verbraucher ist es dadurch komplizierter geworden, sagen Experten – und warnen vor einer Gefahr, die sich gerade jetzt breit macht.

Bakterien im Trinkwasser: Verbraucher haben beim Thema Leitungswasser viele Pflichten

„Vorher waren es 25 Paragrafen, jetzt sind es 72“, sagt Arnd Bürschgens, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene, bei einer Pressekonferenz vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in Düsseldorf. „Aus meiner Perspektive hat sich die Lesbarkeit der neuen Trinkwasserverordnung nicht gerade verbessert“, so Bürschgens. Deshalb wolle er Licht ins Dunkle bringen. Denn was viele nicht wissen: Verbraucher haben beim Thema Trinkwasser klare Verpflichtungen.

Arnd Bürschgens bei einer VDI-Pressekonferenz
Arnd Bürschgens ist Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk. © Peter Sieben

Im Jargon ist der sogenannte „Betreiber“ für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. In einem Mehrfamilienhaus ist das also etwa der Vermieter oder die Vermieterin. Sie müssen zum Beispiel dem Gesundheitsamt sofort melden, wenn sich das Wasser aus den Leitungen ihres Mietshauses wahrnehmbar verändert, also etwa anders schmeckt oder ungewöhnlich gefärbt ist. Verletzt ein Vermieter seine Pflichten, gilt das als Ordnungswidrigkeit: Dann droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Bakterien im Leitungswasser: Einfache Maßnahme kann vor Legionellen schützen

Aber auch als Konsument, also etwa als Mieter, hat man Pflichten und muss daran mitwirken, dass die Wasserqualität hoch bleibt. Viele machten dabei aktuell einen gefährlichen Fehler, sagt Experte Arnd Bürschgens: „In Zeiten der Energiekrise wollen sie sparen und senken die Wassertemperatur ab.“ Das erhöhe die Gefahr von Legionellen-Ausbrüchen erheblich: Die Bakterien, die schwere Lungenentzündungen hervorrufen können, vermehren sich in lauwarmem, stehendem Wasser besonders gut. In einigen Regionen war es zuletzt immer wieder zu Legionellen-Ausbrüchen gekommen. Ein besonders dramatischer Fall: Im Herbst 2022 war ein 63 Jahre alter Mann in Heilbronn an einer Legionellen-Infektion gestorben.

„Bei ihm lief der Gas-Durchlauferhitzer in der Einstellung Eco, damit wollte er sparen“, sagt Bürschgens. Die Warmwassertemperatur lag konstant zwischen 30 und 45 Grad, viele Geräte bieten eine solche Einstellung. „Wenn man das Bakterienrisiko gering halten will, muss die Temperatur entweder bei unter 25 oder über 55 Grad liegen“, so der Experte. Oft haben Durchlauferhitzer aber keine Temperaturanzeige. Da helfe die sogenannte Drei-Sekunden-Regel, sagt Bürschgens.: „Umfassen Sie die Zuleitung mit der Hand. Wenn Sie das nicht länger als drei Sekunden aushalten, hat die Wassertemperatur gute 60 Grad und Sie sind sicher.“

Bakterien im Leitungswasser: Perlatoren vom Wasserhahn sollte man regelmäßig prüfen

Einen Indikator dafür, dass etwas mit dem Wasser nicht stimmt, finde man außerdem an den sogenannten Perlatoren, die am Ausgang des Wasserhahns sitzen, weiß VDI-Technikreferent Guido Hilden: „Am besten schrauben Sie die mindestens einmal im Jahr ab und schauen drauf. Wenn sie da einen rötlichen Film sehen, haben Sie wahrscheinlich ein Bakterienproblem.“

Christian Strehlow
Trinkwasserexperte Christian Strehlow © Peter Sieben

Gefahren im Trinkwasser: Blei im Leitungswasser gibt es auch heute noch

Außerdem sollte man alle Zapfhähne in der Wohnung regelmäßig nutzen, um zu vermeiden, dass Wasser in den Leitungen steht, sagt Christian Strehlow, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene bei der IHK Berlin. Auch er hat eine Merkformel: „Es gilt die Vier-Stunden-Regel. Wenn das Wasser länger als vier Stunden nicht lief, sollten Sie es mindestens 30 Sekunden laufen lassen und warten, bis das Wasser aus dem Hahn deutlich kühler geworden ist.“

Das helfe auch, um die Menge an metallischen Rückständen im Wasser zu vermindern – etwa auch Blei. Rund 15.000 Anschlussleitungen in Deutschland enthalten immer noch das Schwermetall, das zu schlimmen Vergiftungen führen kann. Mieterinnen und Mieter können vom Vermieter Auskunft über die verbauten Leitungen verlangen, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen.

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