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Steuererklärung für Menschen mit Behinderung: Diese Kosten können abgesetzt werden

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Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung Aufwendung zur Lebensführung steuerlich geltend machen.
Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung Aufwendung zur Lebensführung steuerlich geltend machen. © Arnulf Hettrich/Imago (Symbolbild)

Menschen mit Behinderungen haben teils deutlich höhere Alltagskosten als andere. Diese können jedoch oftmals in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Kassel – Eine Steuererklärung macht wohl nur den wenigsten Menschen Spaß. Dennoch kann sie sich auszahlen, teils können hunderte oder tausende Euro erstattet werden. Für behinderte Menschen und ihre Pflegepersonen gibt es einige Aufwendungen zur Lebensführung, die sie absetzen können.

Menschen mit Behinderung können einige Erleichterungen bei der Steuererklärung beantragen

Das Ausfüllen einer Steuererklärung schreckt wohl viele Menschen ab, da sie womöglich den Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch einschätzen. Allerdings kann sich diese Anstrengung finanziell lohnen. Im Jahr 2020 erhielten laut Statistischem Bundesamt 12,6 Millionen Personen eine Steuererstattung. Im Schnitt betrug die Rückzahlung 1063 Euro. Es lassen sich bei der Steuererklärung mehr Kosten und Ausgaben absetzen, als den meisten bewusst ist.

Besonders Menschen mit Behinderung können viele Ausgaben von der Steuer absetzen. Die Art der abzugsfähigen Aufwendungen richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Laut Finanzamt Baden-Württemberg wird für behinderte und schwerbehinderte Personen mit einem GdB zwischen 20 und 100 ein Pauschbetrag von 384 bis 2840 Euro jährlich bei der Einkommensteuer-Veranlagung oder beim Lohnsteuerabzug angerechnet.

Menschen mit Behinderung und deren Pflegepersonen können viel Geld wiederbekommen

Der gewährte Pauschbetrag deckt die alltäglichen Ausgaben von Menschen mit Behinderung und ihren Pflegepersonen ab. Zusätzliche Kosten, die direkt durch die Behinderung entstehen, sind nicht enthalten. Hierzu zählen Arztbesuche, Operationskosten und Medikamentenausgaben. Diese Ausgaben können jedoch gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch Fahrtkosten, die aufgrund der Behinderung anfallen, können nur pauschal abgesetzt werden. Ab einem GdB von mindestens 80 beträgt dieser Pauschbetrag 900 Euro.

So hoch ist der gesamte Pauschbetrag für behinderte Menschen (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.):

Grad der Behinderung (GdB)Betrag
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501140 Euro
601440 Euro
701780 Euro
802120 Euro
902460 Euro
1002840 Euro

Für außergewöhnlich Gehbehinderte (aG), Blinde (Bl), Taubblinde (TBl) oder hilflose (H) Menschen beträgt die Fahrtkostenpauschale sogar 4500 Euro. Pflegepersonen, die für ihre Leistungen keine Bezahlung erhalten, können ebenfalls einen jährlichen Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen, unter anderem gilt das bei der Pflege von Familienmitgliedern.

Die Höhe dieses Pauschbetrags variiert je nach Pflegegrad. Für Pflegegrad 2 können 600 Euro geltend gemacht werden, während bei Pflegegrad 4 oder 5 bereits 1800 Euro abgesetzt werden können. (rd)

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