Silvesterparty: Gilt die Nachtruhe eigentlich auch an Silvester?
Silvester ist die wohl lauteste Nacht des Jahres. Um sich mit seiner Party trotzdem keine Klage einzuhandeln, sollte man einige wichtige Vorkehrungen treffen.
An Silvester wird es laut — das steht fest. Auf den Straßen wird Feuerwerk gezündet, was das Zeug hält und vielerorts treffen sich die Menschen zum Jahreswechsel bei ausgelassenen Feiern. Um umherfliegende Raketen in den Straßen oder das Gedränge in überfüllten Clubs zu umgehen, entscheiden sich viele aber auch für eine Silvesterparty in der eigenen Wohnung. Dabei machen sich wohl nur die wenigsten Gedanken darüber, ob die Nachbarn sich durch die Geräusche der Gäste gestört fühlen könnten. Immerhin ist doch Silvester — oder?
Tatsächlich gelten allerdings auch zum Jahreswechsel die üblichen gesetzlichen Vorgaben. Sollten sich die Anwohner demnach durch das Silvesterfest in ihrer Nachtruhe gestört fühlen, kann durchaus schon mal die Polizei vor der Tür stehen. Und wer es richtig wild treibt, der muss möglicherweise sogar im neuen Jahr mit einer Klage rechnen. Auch bei einer Silvesterparty in der eigenen Wohnung sollte deshalb auf die Befindlichkeiten der Nachbarschaft geachtet werden!

Silvesterparty: Feiern in der eigenen Wohnung
Im Grunde genommen ist gegen eine Silvesterparty in der eigenen Wohnung rein gar nichts einzuwenden. Auch in Mietshäusern dürfen Bewohner selbstverständlich zum Jahreswechsel Freunde und Familie zum Tanz einladen — solange man es eben nicht zu wild treibt. In Deutschland gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die gesetzliche Nachtruhe. Das bedeutet, dass Feste in diesem Zeitraum nur noch in Zimmerlautstärke gefeiert werden dürfen.
Entgegen weit verbreiteter Behauptungen gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester, obwohl hier der Lautstärkepegel meist erst gegen Mitternacht richtig in die Höhe schießt. Nachbarn können sich also auch zum Jahreswechsel bei der Polizei beschweren, wenn ihnen die Party nebenan den Schlaf raubt. Sehr wahrscheinlich werden die Gesetzeshüter in den Stunden vor und nach null Uhr jedoch etwas großzügiger sein. Denn die Nachtruhe gilt nur, wenn es in der eigenen Wohnung selbst mucksmäuschenstill ist. Und das ist an Silvester um Mitternacht wohl kaum zu bewerkstelligen.
Wenn draußen auf den Straßen die Feuerwerkskörper gezündet werden und die Menschen sich kreischend in den Armen liegen, wird das Fest bei den Nachbarn wohl kaum die größte Lärmbelästigung ausmachen. Trotzdem sollten Feierlustige, die die Silvesternacht mit ihren Liebsten zu Hause in der Wohnung begehen wollen, die Nachtruhe in ihre Partyplanung mit einbeziehen. Diese gilt nämlich nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch im Treppenhaus oder anderweitigen Gemeinschaftsräumen. Trotz gut isolierter Wände kann der Lärm also sehr schnell bei den Nachbarn landen und dort für Ärger sorgen.
Mit diesen Vorkehrungen steht der Silvesterparty zuhause nichts im Wege
Mit ein paar Vorkehrungen und den entsprechenden Hinweisen an die Gäste kann die ausgelassene Silvesterparty zuhause in der eigenen Wohnung trotz Nachtruhe problemlos auch bis in die frühen Morgenstunden gehen. Beispielsweise sollte darauf geachtet werden, dass Fenster und Balkontüren die meiste Zeit geschlossen bleiben — auf diese Weise ist ebenfalls sichergestellt, dass umherfliegende Feuerwerkskörper nicht in den Innenräumen landen. Zum Lüften wird die Musik dann einfach kurz runter gedreht.
Solche Ruhepausen bieten außerdem Raum für ruhigere Aktivitäten wie Bleigießen oder eine Tarotlegung für das kommende Jahr. Bei privaten Tanzveranstaltungen sollten Gäste ihre Schuhe ausziehen, um weniger Geräusche zu verursachen. Teppiche sorgen Gemütlichkeit und dämpfen zudem den Lärm für die umliegenden Wohnungen. Viele Musikanlagen besitzen ferner einen eigenen Bassregler; zu späterer Stunde kann dieser dann immer weiter heruntergeregelt werden.
Bei Festbeginn kann die Partygemeinschaft kurz darauf hingewiesen werden, dass während Raucherpausen auf dem Balkon oder beim Gang durchs Treppenhaus Zimmerlautstärke gilt oder gar gänzlich geschwiegen werden sollte. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es darüber hinaus ratsam, den Nachbarn einige Tage vor dem Jahreswechsel Bescheid zu geben, dass am Silvesterabend eine Party stattfindet. So können sich diese entsprechend vorbereiten und gegebenenfalls zum Schlafen in ein anderes Zimmer umziehen oder Gehörschutz bereitstellen. Am einfachsten ist es natürlich, die umliegenden Mieter einfach gleich zur Party einzuladen! Denn wer selbst mitfeiert, wird sich wohl kaum über den entstandenen Geräuschpegel beschweren.